Passend zum Wetter macht die Politik ernst: In der kommenden Woche greift erstmals die neue Winterreifenpflicht.
Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee künftig eine Winterreifen-Pflicht. Die entsprechend Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt.
Bei welchen Bedingungen müssen fortan Winterreifen aufgezogen werden?
Die Winterreifen-Pflicht besteht laut StVO künftig "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Bisher wurde in der StVO nur eine "geeignete Bereifung" gefordert und eine an die Wetterverhältnisse angepasste "Ausrüstung".
Was gilt als Winterreifen?
Als Winterreifen gelten künftig solche Räder, die schon bisher landläufig als Winterreifen bezeichnet wurden: sogenannte Matsch- und Schnee-Reifen - oder kurz M+S-Reifen. Diese haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet. M+S-Reifen tragen ein entsprechendes Symbol mit den Initialen auf den Seitenflächen. Auch Ganzjahresreifen haben häufig ein solches M+S-Symbol und sind deswegen laut StVO Winterreifen. Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf.
Quelle: Autofahrt bei Schnee und Eis: Winterreifenpflicht - worauf ist zu achten? - Politik | STERN.DE
Für mich persönlich ändert sich nichts da ich sowieso jedes Jahr Winterreifen aufziehe, nun ist es halt Gesetz und für mich auch vernüftig, wobei ich auch verstehe das jemand der nur in der Stadt ein Zweit-Auto benutzt diese Regelung natürlich anders sehen tut...
mfg
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