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Thread: Winterreifenpflicht - worauf ist zu achten?

  1. #1
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    Winterreifenpflicht - worauf ist zu achten?

    Passend zum Wetter macht die Politik ernst: In der kommenden Woche greift erstmals die neue Winterreifenpflicht.

    Für Autofahrer gilt bei Eis und Schnee künftig eine Winterreifen-Pflicht. Die entsprechend Änderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) tritt in den nächsten Tagen in Kraft. Die bisherigen Regeln hatte ein Gerichtsurteil im Sommer für zu vage und damit für verfassungswidrig erklärt.

    Bei welchen Bedingungen müssen fortan Winterreifen aufgezogen werden?

    Die Winterreifen-Pflicht besteht laut StVO künftig "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte". Bisher wurde in der StVO nur eine "geeignete Bereifung" gefordert und eine an die Wetterverhältnisse angepasste "Ausrüstung".

    Was gilt als Winterreifen?

    Als Winterreifen gelten künftig solche Räder, die schon bisher landläufig als Winterreifen bezeichnet wurden: sogenannte Matsch- und Schnee-Reifen - oder kurz M+S-Reifen. Diese haben ein Profil, dass bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Kälte und Glätte den nötigen Griff gewährleistet. M+S-Reifen tragen ein entsprechendes Symbol mit den Initialen auf den Seitenflächen. Auch Ganzjahresreifen haben häufig ein solches M+S-Symbol und sind deswegen laut StVO Winterreifen. Der Begriff "Winterreifen" selbst taucht in der StVO aber auch in Zukunft nicht auf.
    Spoiler In welchem Zeitraum im Jahr gilt die Winterreifen-Pflicht?:
    Dies legt die StVO nach wie vor nicht fest. Vorgeschrieben sind Winterreifen demnach nur bei den entsprechend schlechten Straßenverhältnissen. In der Praxis empfiehlt der ADAC Autofahrern, Winterreifen nach der sogenannten O-bis-O-Regel zu montieren: Demnach sollen von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern Winterreifen auf dem Auto bleiben. Ab einer Profiltiefe von nur noch drei Millimetern sollten die Pneus ausgemustert werden.


    Spoiler Mit welchen Geldbußen müssen Autofahrer im Winter mit Sommerreifen rechnen?:
    Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Sommerreifen, werden künftig 40 Euro fällig. Damit wurde die hierfür vorgesehene Geldbuße verdoppelt. Mit 80 Euro und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei in Flensburg müssen Autofahrer rechnen, die mit Sommerreifen unterwegs sind und dadurch andere behindern - etwa dadurch, dass sie an der Straße liegen bleiben.


    Spoiler Haben Autofahrer im Winter mit Sommerreifen noch Versicherungsschutz?:
    In aller Regel ja. Laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bleibt der Haftpflichtschutz für Autofahrer mit Sommerreifen in jedem Fall bestehen, wenn diese im Winter einen Unfall verursachen. Das heißt, die Versicherung zahlt dem Unfallopfer den Schaden. Anders sieht es jedoch unter Umständen beim Vollkaskoschutz aus, der den Schaden am eigenen Auto abdecken soll. Kann nachgewiesen werden, dass der Autofahrer fahrlässig mit Sommerreifen unterwegs war, kann die Versicherung die Zahlung kürzen.


    Quelle: Autofahrt bei Schnee und Eis: Winterreifenpflicht - worauf ist zu achten? - Politik | STERN.DE

    Für mich persönlich ändert sich nichts da ich sowieso jedes Jahr Winterreifen aufziehe, nun ist es halt Gesetz und für mich auch vernüftig, wobei ich auch verstehe das jemand der nur in der Stadt ein Zweit-Auto benutzt diese Regelung natürlich anders sehen tut...

    mfg

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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  3. #2

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    Find ich schon richtig, sollte sogar Zeitlich geregelt sein. Da ich auch immer von anfang Oktober bis ende April Winterreifen drauf hab stört mich das auch Gesetzlich nicht - ausser dieses Jahr, da brauchten wir Reifen zzgl. Felgen und die haben wir erst anfang November bekommen aber immerhin wars bis dato noch nicht so kalt hier !
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  4. #3
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    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    Für mich persönlich ändert sich nichts da ich sowieso jedes Jahr Winterreifen aufziehe, nun ist es halt Gesetz und für mich auch vernüftig
    Es ist nicht wirklich neu, sondern schon seit 2006 in der StVO:*1
    Quote Originally Posted by StVO §2 Abs. 3a
    Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung
    Nur wurde es jetzt geauer spezifiziert.
    Quote Originally Posted by Snitlev View Post
    wobei ich auch verstehe das jemand der nur in der Stadt ein Zweit-Auto benutzt diese Regelung natürlich anders sehen tut...
    Auch in Städten kann es glatt sein. - Außerdem betrifft das Gesetz nur fahrende Fahrzeuge, keine abgestellten.

    Eine zeitliche Regelung sehe ich kritisch, weil es auch mal außerhalb dieser Zeit schneien kann. (Petrus hat offensichtlich keinen so exakten Kalender)

    mfg
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    PS: *1 Und ich suche das in meiner gedruckten StVO - die ist aber von 2004.
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
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    Das Volumen einer Pizza mit Radius z und Höhe a ist gleich Pi·z·z·a
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  5. #4

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    Naja wenns halt so ist das man mindestens von Oktober bis April drauf haben muss geht es ja, wenns vorher bzw. nachher nochmal schneit ists natürlich was anderes - aber zumindest hätte man dann vorallem bei Unfällen wieder weniger sorge.

    Spreche da mehr oder weniger aus Erfahrung, auch wenn ich selbst nicht betroffen war sondern nur Mitfahrer.
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