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Thread: Abmahnung -> ModUE -> Bettelbriefe

  1. #1

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    Abmahnung -> ModUE -> Bettelbriefe

    Geht sicherlich mehreren Usern so das sie sich Fragen wie diese "Bettelbriefe" aussehen?

    Habe heute Post bekommen - 4 Seiten - 3,75 davon mit Fachchinesisch und die Letzten 2 Zeilen lauten Zitat:

    Wir werden daher unserer Mandantschaft die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderungen empfehlen. Sollten Sie noch an einer vergleichsweisen Erledigung der Angelegenheit interessiert sein, sehen wir Ihrer Rückmeldung bis zum DATUM entgegen.
    Bettelbrief oder nicht ?
    Last edited by Instab; 03.11.10 at 20:19. Reason: quote tags!
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  2. #2
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    Last edited by Snitlev; 03.11.10 at 20:25.

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  3. #3

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    meh

    Der Brief war die Antwort auf meine ModUE die ich zuvor abgeschickt habe, dies wollte ich mit der Überschrift mitteilen. War vll nicht so klug

    Abgemahnt wurde SniXXX: GhoXX WarXXXX durch KorXXX & PaXXX

    Wollte nur wissen ob diese Formulierung auf einen sogenannten Bettelbrief zutrifft, da kein Betrag gefordert wird. 801,01€ oder so


    Trozdem danke für die superschnelle Antwort.
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  4. #4

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    wie soll man deine frage beantworten ohne das "fachchinesisch" gelesen zu haben ? den begriff "bettelbrief" lese ich in diesem zusammenhang auch das erste mal.
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  5. #5

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    Mit Fachchinesisch mein ich das drinnen Steht das ich vor Gericht beweisen muss das die Datei nicht von mir sonder evtl von einen Dritten runtergeladen worden ist und falls ich WLan benutze dieses auch aussreichend Gesichter ist (durch PW und Mac Filter)

    Der Fakt das ein Leecher Mod benutzt wurde und somit nichts Hochgeladen wurde hilft ja wohl nicht viel - will nur wissen ob ich diesen Brief ignorieren kann/soll oder doch darauf Reagieren muss.

    Habe bis jetzt nur eine ModUE zurückgeschickt und weiter nichts.
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  6. #6
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    Die Beweispflicht ist andersrum wenn ich mich nicht irre...
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  7. #7

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    hmm wirklich weiter hilft mir das nicht :)
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  8. #8

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    Hat keiner ne Ahnung - will nur wissen ob es "Üblich" ist das ein "Bettelbrief" Unterschrieben ist (also Persönlich) und das da nicht noch mal irgendwas von ner Vorderung dabeisteht. Sonder eben nur das Sie ihrer Mandantin eine Gerichtliche Geltendmachung empfehlen.
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  9. #9
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    Um auf der ganz sicheren Seite zu sein, empfehle ich Dir eine kostenlose Ersteinschätzung zu deiner Frage.

    Diese kannst du hier telefonisch oder auch schriftlich einholen, selbst an Feiertagen/Sonntagen: http://www.dr-wachs.de/kontakt.html

    mfg

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  10. #10

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    was kommt eigenlich nach nen bettelbrief?
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  11. #11

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    nochmals : was ist ein bettelbrief ? ich höre diesen begriff zum ersten und kenne mich mit materie eigentlich recht gut aus. lies nochmal meinen letzten post und erkläre vorallem was DU mit der bezeichnung bettelbreif meinst
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  12. #12

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    Ich meine den 2ten Brief in den nicht mehr 600€ sonder zb. 1200€ gefordert werden?

    Wenn man sich für Nichtzahlen entscheidet schickt man ne ModUE und dann alles kommende ignorieren (auser inkasosachen) oder?

    aber wieviel kommt idr da noch?
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