heise online - Heise vs. Musikindustrie: Bundesgerichtshof verwirft Link-Verbot
Seit 2005 läuft der Rechtsstreit Heise vs. Musikindustrie. Zuletzt hatte das Oberlandesgericht München Ende 2008 das Link-Verbot gegen Heise bestätigt. In der Revision vor dem Bundesgerichtshof entschieden die Richter des BGH nun aber zugunsten des Heise Zeitschriften Verlags.
Ein gutes und gerechtes Urteil, es ist nur eine Schande, dass man erst bis vor den BGH gehen musste.
Es ist ein Sieg der Pressefreiheit gegenüber der MAFIA.

Auch bringt es für Blogger Rechtssicherheit und erspart einen langwierigen und kostspieligen Rechtsstreit.

Und es zeigt auch, dass der BGH die Zensurwünsche der MAFIA ablehnt.

mfg
v6ph1

PS: Es geht nur um das Verlinken im Zuge von Nachrichten - nicht um Links, deren Zweck die Verfügbarmachung von illegalen Inhalten ist.