• Kanzlei Schutt & Waetke,
    • Rechteinhaber: Zuxxez Entertainment AG
      • Computerspiel: “Two Worlds”
        • Datum Abmahnung: 05.10.2009
          • Log-Datum: 31.07.2007


RA Solmecke: "Schon früher war es so, dass die abmahnenden Kanzleien mit einem Zeitverzug abgemahnt haben. Dass nun aber zwei Jahre alte Rechtsverstöße wieder “aus dem Keller geholt werden”, ist eher ungewöhnlich. Bislang wurden Rechtsverstöße abgemahnt, die längstens ein Jahr in der Vergangenheit lagen. Rein rechtlich gesehen, ist das Vorgehen nicht zwangsläufig zu verurteilen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung der Verstöße liegt regelmäßig bei drei Jahren."
In einem der Initiative Abmahnwahn-Dreipage vorliegenden Abmahnfall, scheint die Kanzlei Schutt, Waetke noch eine Schippe draufzusetzen.
  • Kanzlei Schutt & Waetke,
    • Rechteinhaber: Techland Polen
      • Computerspiel: “Call of Juarez ”
        • Datum Abmahnung: 11.05.2010
          • Log-Datum: 02.02.2007
            • Pauschalbetrag: 500,00 EUR


Natürlich wissen wir nicht, ob die Akteneinsicht durch den Staatsanwalt erst dieses Jahr gewährt wurde, ob man sich gewisse Reserven für schlechte Zeiten angelegt hatte oder beim Frühjahrsputz im IP-Keller noch Altfälle zum Vorschein kamen. Wichtig für die Betroffenen: "Klingt komisch ist aber so!"

Reagieren Sie auf alle Fälle auf die Abmahnung mit Abgabe einer strafbewehrten sowie abgeänderten Unterlassungserklärung.
Quelle: Abmahnwahn-Dreipage Aktuell

Das zeigt mal wieder wie viel diese Abmahnanwälte zu tun haben um sich damit soviel Zeit zu lassen, aber ich hoffe das dass Gesetz dieses unterbindet und man eine Frist setzt max. 1 Jahr!

Daher wenn ihr das Gefühl habt dass es bei euch auch schon so lange her ist mehr als 2 jahre dann meldet euch bitte vorher kostenlos für die weitere Vorgehensweise bei einem Rechtsanwalt, denn glaubt mir vergessen tun die Abmahner es nicht...

mfg