1. Als Verkäufer einer Ware oder als Anbieter einer Dienstleistung wird man versuchen, im Rahmen des rechtlich möglichen die eigene Position zu stärken. Dies kann beispielsweise durch die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschehen, die dafür gedacht sind, die von Gesetzes wegen bestehende Lage zugunsten des Anbieters zu verändern.

2. Einige Onlinehändler versuchen, diesen bestehenden Rahmen mit viel Einfallsreichtum zu verlassen und noch mehr die Rechte zu seinen Gunsten zu verschieben. Bestes Beispiel hierfür ist der häufig anzutreffende Versuch, das Widerrufsrecht des Verbrauchers auszuschließen, sei es durch den Hinweis, dass bei CD's durch Öffnen der Cellophanhülle das Widerrufsrecht erlischt oder aber durch Verschleierung der Eigenschaft, dass der Anbieter gewerblicher Verkäufer ist, was freilich einen gravierenderen Wettbewerbsverstoß darstellt.

3. Aber auch auf andere Art und Weise wird versucht, die Rechte des Verbrauchers zu beschneiden, wie der nachfolgende Fall zeigt.
Quelle: Haftungsausschluss in Onlineangeboten, die sich auch an Verbraucher richten?

Das ist auch so in Ordnung, um letztendlich dieses Hin und Her des Haftungsausschlusses so zu verändern, das man als Kund egal wie immer der Verlierer ist!
Durch dieses Urteil ist jetzt geregelt das man diese Haftungsvorgaben nicht einfach verändern darf zu seinen Gunsten, sich sondern an die Richtlinien halten muss...

mfg