Quelle: Drahtloses Internet: Passwortschutz Pflicht | RP ONLINEZur Absicherung eines drahtlosen Internet-Zugangs reicht es nicht aus, sich auf den voreingestellten Passwort-Schutz des Dienste-Anbieters zu verlassen. Auch private Anschluss-Inhaber seien verpflichtet, ihren WLAN-Anschluss "durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen" so zu schützen, dass er nicht von Dritten zur Begehung von Urheberrechtsverletzungen missbraucht werden könne, hat der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen: I ZR 121/08) geurteilt. Erfolgt der Schutz nicht, können dem Anschluss-Inhaber Abmahnkosten in Höhe von 100 Euro entstehen. Denn im Rahmen der sogenannten "Störerhaftung" kann von ihm eine Unterlassung verlangt werden, Dritte auf seinen Anschluss zugreifen zu lassen.
Ich gehe mal davon aus das jeder hier dieses standardmässig gemacht hat, aber interessant der Fall der dort beschrieben ist in dem Artikel.
Wer heute sein Wlan nicht sichert durch das Passwort + WPA2 ist selber schuld und darf sich dann auch nicht beschweren...
mfg
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