Uns liegt zurzeit ein aktueller Fall vor, in dem zunächst von der Kanzlei Kornmeier & Partner eine Abmahnung übersandt wurde. Unser Mandant hat dann ohne anwaltliche Beratung eigenständig eine modifizierte Unterlassungserklärung nebst Begleitschreiben übersandt. In dem Begleitschreiben wird ausgeführt, dass der entsprechende Telefonanschluss von mehreren Personen genutzt wird.
Quelle:Vorsicht mit Äußerungen gegenüber Abmahnkanzleien | Abmahnung-Blog.de
Wie heißt es immer so schön bei Gericht "Alles was sie sagen kann gegen sie verwendet werden"
Also weniger ist mehr...
mfg
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