Urteil 1

Heute wurden zwei positive Urteile bekannt, in denen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen geltend gemacht wurden. In einem Urteil, das am Amtsgericht Düsseldorf 57 C 15741/09 am 14. April 2010 verkündet wurde, hat das Gericht die Aktivlegitimation der Klägerin nicht anerkannt. Es ist der Klägerin nicht gelungen die ausschließlichen Nutzungsrechte an der entsprechenden Tonaufnahme nachzuweisen.
Urteil 2

Mindesten ebenso erfreulich und wohl mit größerer Breitenwirkung ist eine für mich ziemlich überraschende Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt AZ 30 C 2353/08-75 vom 1.2.2010. In dieser hat das Gericht entgegen einer Vielzahl anderer Entscheidungen mit einer sehr ausführlichen und lesenswerten Begründung die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR begründet.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Amtsgericht Frankfurt AZ 30 C 2353/08-75 und Amtsgericht Düsseldorf 57 C 15741/09: Urteile zum Filesharing

das nenne ich mal erfolgsversprechende Urteile...

mfg