Urteil 1
Urteil 2Heute wurden zwei positive Urteile bekannt, in denen Urheberrechtsverletzungen in sog. Tauschbörsen geltend gemacht wurden. In einem Urteil, das am Amtsgericht Düsseldorf 57 C 15741/09 am 14. April 2010 verkündet wurde, hat das Gericht die Aktivlegitimation der Klägerin nicht anerkannt. Es ist der Klägerin nicht gelungen die ausschließlichen Nutzungsrechte an der entsprechenden Tonaufnahme nachzuweisen.
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Amtsgericht Frankfurt AZ 30 C 2353/08-75 und Amtsgericht Düsseldorf 57 C 15741/09: Urteile zum FilesharingMindesten ebenso erfreulich und wohl mit größerer Breitenwirkung ist eine für mich ziemlich überraschende Entscheidung des Amtsgericht Frankfurt AZ 30 C 2353/08-75 vom 1.2.2010. In dieser hat das Gericht entgegen einer Vielzahl anderer Entscheidungen mit einer sehr ausführlichen und lesenswerten Begründung die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 EUR begründet.
das nenne ich mal erfolgsversprechende Urteile...
mfg
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