Das Erste Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes, das am 01.07.2008 in Kraft getreten ist, hat u.a. die Anforderungen an die Mindestgröße und Sichtbarkeit der Alterskennzeichnungen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) geändert. Bis zum 31.03.2010 läuft die Übergangsphase, in der Filme und Spiele mit alten Kennzeichnungen noch verkauft werden dürfen. Ab dem 01.04.2010 müssen jedoch die Spiele und Filme mit den neuen FSK- und USK-Kennzeichnungen versehen sein. Dies ist insbesondere auch für Online-Händler relevant, die über Online-Shops Spiele und Filme verkaufen, die hinsichtlich der Kennzeichnungspflicht noch nicht den ab dem 01.04.2010 geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.Die Nachkennzeichnung trifft vor allem Altbestände, da die Hersteller seit dem in Kraft treten des Gesetzes am 01.07.2008 bereits die neuen Anforderungen hinsichtlich der Größe und Sichtbarkeit der FSK- und USK-Kennzeichnungen erfüllen müssen. Die Altbestände, die bis zum Ende der Übergangsregelung noch nicht verkauft sind, müssen ab dem 01.04.2010 nachträglich neu gekennzeichnet werden. Das Erfordernis der Nachkennzeichnung betrifft sowohl gebrauchte als auch neue Ware.
Bookmarks