Entscheidungen zu § 97a II UrhG in Tauschbörsenkonstellationen (Filesharing)
Veröffentlicht am 12. Februar 2010
Gerade im Zusammenhang mit Abmahnungen wegen Tauschbörsen wird sehr stark diskutiert, ob der Abgemahnte von der sog. 100,00 EUR Deckelung profitiert. Wenn dem so wäre dürften die Anwaltskosten bei einer Abmahnung nur 100,00 EUR betragen. Derzeit ist bei den Gerichten ein Trend erkennbar, zumindest wenn es um ein ganzes Album oder einen ganzen Film geht, den § 97 a Abs 2 UrhG nicht anzuwenden.weiter…Folgende Gerichte haben die Privilegierung des 97a II UrhG in Tauschbörsenfällen abgelehnt:
Daher lautet mein Fazit, dass bei einem ganzen Album die Rechtsprechung dahin tendiert die Privilegierung des § 97a II UrhG nicht anzunehmen. Dies ist aber natürlich nur eine Momentaufnahme!
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Entscheidungen zu § 97a II UrhG in Tauschbörsenkonstellationen (Filesharing)
Also wie fett markiert, nur eine Momentaufnahme...
mfg
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