Ende letzten Jahres berichtete das c’t magazin über den Fall der Familie D. Weil sie angeblich ein Musikstück illegal ins Netz gestellt haben sollen, muss die Familie D. nun 450 Euro Abmahngebühr bezahlen. Dabei schwören sie, weder den Künstler, noch die Musik zu kennen, geschweige denn ins Netz geladen zu haben.
Nun liegen dem c’t magazin Dokumente vor, die ausgefeilte Erlösmodelle mit urheberrechtlichen Massenabmahnungen beschreiben. Darin werden den Rechteinhabern Gewinne versprochen, die um das 150-fache höher liegen, als beim normalen Verkauf im Internet.
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