Das Oberlandesgericht Köln hat die von Rechtsanwalt Clemens Rasch geltend gemachten Streitwerte und damit auch die Anwaltskosten als zu hoch beurteilt und die zugesprochene Summe auf 2.380,00 EUR reduziert und damit faktisch halbiert.
Im Ergebnis konnte der Anwalt Clemens Rasch aber obsiegen
Quelle: Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahngebühren des Rechtsanwalt Rasch werden durch OLG Köln (Az. 6 U 101/09) herabgesetzt
Hier noch die offizielle Pressemitteilung: http://www.olg-koeln.nrw.de/presse/a...ikdownload.pdf
Die Revision wurde nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In etwa zwei Wochen wird die Entscheidung im Internet unter NRW-Justiz: Rechtsprechung Nordrhein-Westfalen abrufbar sein
Man darf also gespannt sein und hoffen das man mit den 30€ pro Lied runtergeht...
mfg
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