Bagatell-Kündigungen / Wer klaut, muss gehen
Deutschlands höchste Arbeitsrichterin war bislang nicht für ihre arbeitgeberfreundliche Haltung bekannt. Nun bezieht sie klar Stellung, rügt den mangelnden Anstand diebischer Arbeitnehmer – und die Politik.
Die Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts (BAG), Ingrid Schmidt, zeigt Verständnis für Arbeitgeber, die Angestellten wegen eines kleinen Vergehens kündigen. „Es gibt keine Bagatellen“, sagte sie der „Süddeutschen Zeitung“ vom Dienstag. Arbeitnehmer, die ihrem Arbeitgeber etwas entwenden, zeigten ein Verhalten, das „mit fehlendem Anstand“ zu tun habe.
Quelle: Bagatell-Kündigungen: Wer klaut, muss gehen - Arbeitsrecht - FOCUS Online
Ich denke das man da keine Grenze ziehen kann, siehe Spoiler.
Aber geht man davon aus das Diebstahl=Diebstahl ist egal ob ich ein Brötchen in der Bäckerei unerlaubt esse oder ob ich im Großen Rahmen einen PC entwende, der einzigste Unterschied ist bei dem Urteil dass man die Schwere der Tat unterschiedlich verurteilt.
Aber eine Kündigung ist immer das volle und ganze Urteil, wobei keine Unterschiede zur Schwere der Tat gemacht werden, dort sollte man evtl. mal einen Schiedsman einsetzen der dann an Hand der Schwere nochmal eine Verwarnung aussprechen kann bzw. diese vom Arbeitgeber versucht einzufordern...
mfg
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