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Thread: Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

  1. #1
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    Cool Mündliche Verhandlung in Sachen „Vorratsdatenspeicherung“

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts verhandelte am

    15. Dezember 2009, 10:00 Uhr,
    im Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts,
    Schloßbezirk 3, 76131 Karlsruhe


    über mehrere Verfassungsbeschwerden, die sich gegen Vorschriften des
    Gesetzes zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung (TKG) vom 21.
    Dezember 2007 richten. Dieses Gesetz dient unter anderem dazu, die
    Richtlinie der Europäischen Union über die Vorratsdatenspeicherung in
    deutsches Recht umzusetzen. § 113a des Telekommunikationsgesetzes (TKG)
    sieht vor, dass Verkehrsdaten, die bei der Inanspruchnahme von
    Telekommunikationsdiensten entstehen, von den Anbietern der Dienste
    jeweils für sechs Monate zu speichern sind. Dies gilt für Telefondienste
    ebenso wie für Internetzugangsdienste und e-Mail-Dienste. Zu speichern
    sind etwa bei Telefongesprächen die Rufnummern des Anrufenden und des
    angerufenen Anschlusses sowie Beginn und Ende des Gesprächs. Die
    anlasslos auf Vorrat gespeicherten Daten dürfen von den Diensteanbietern
    an die zuständigen Behörden zur Strafverfolgung (§ 113b Satz 1 Nr. 1
    TKG), zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit
    (§ 113b Satz 1 Nr. 2 TKG) und zur Erfüllung der Aufgaben des
    Verfassungsschutzes, des Bundesnachrichtendienstes und des militärischen
    Abschirmdienstes (§ 113b Satz 1 Nr. 3 TKG) übermittelt werden.
    Gesetzliche Voraussetzung für die Übermittlung der Daten ist, dass die
    betreffenden Behörden jeweils durch eine Rechtsgrundlage zum Abruf
    ermächtigt sind, die auf § 113a TKG Bezug nimmt. Für die Strafverfolgung
    gestattet den Zugriff auf die Vorratsdaten § 100g StPO. Insoweit ist
    auch diese Regelung Gegenstand der Verfassungsbeschwerde.
    Quelle: Das Bundesverfassungsgericht

    Nur zur Info um sich mal einen Einblick über das ganze Verfahren (hier nur der mündliche Teil) zu verschaffen...

    Spoiler Im Namen des Volkes:
    http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20080311_1bvr025608.html?Suchbegriff=vorratsdate nspeicherung


    In der mündlichen Anhörung am Dienstag gaben die Richter zu verstehen, dass schon der Akt des Speicherns an sich und nicht erst die anschließende Verarbeitung der Daten an der Verfassung zu messen ist. Die anschließende Benutzung der Daten wird jedoch auch „unter die Lupe genommen” - zu dieser Maßnahme äußerte sich ein Richter, dass es die Gefahr von Erstellungen von Persönlichkeitsprofilen berge und möglicherweise der Eingriff in die Grundrechte ähnlich intensiv ist wie bei der Telefonüberwachung.
    Quelle: W&B Anwälte

    es bleibt spannend...

    mfg
    Last edited by Snitlev; 19.12.09 at 10:31.

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    Etwas aufschlussreicher sind die Artikel des Heise-Verlags dazu:
    heise online - Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverfassungsgericht: Kritische Fragen, schwere Bedenken [Update]
    TP: Vorratsdatenspeicherung: Regierung gibt in Karlsruhe schlechtes Bild ab
    und
    c't - Vorratsdatenspeicherung vor Gericht

    Kurz zusammengefasst, sollte nicht noch irgendwas unvorhergesehenes kommen, wird das Gesetz komplett entsorgt.
    Ein Zusammenstreichen bis zur Unkenntlichkeit wäre auch noch möglich, dann bliebe aber abgesehen von den Überschriften nix mehr übrig.

    mfg
    v6ph1

    PS: Die Entscheidungen in Rumänien und Bulgarien werden sicher auch berücksichtigt werden.
    Multibootsysteme einrichten
    Apple: Da ist der Wurm drin.
    Der Klügere gibt nach. Deshalb wird die Welt auch von Dummen regiert.
    Das Volumen einer Pizza mit Radius z und Höhe a ist gleich Pi·z·z·a
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  3. #3

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    Die Vertretung der Bundesregierung machte insgesamt keine sonderlich gute Figur . Dazu passt, dass der Vorsitzende Richter Papier im späteren Verlauf wörtlich zu Protokoll gab: "Der Senat ist verwundert, dass er für das angegriffene Gesetz heute keinen politischen Verantwortlichen hat finden können, der es verteidigt."
    *ohne Kommentar* ^^

    Bisher hat das Bundesverfassungsgericht in allen großen Fragen nach meinem Empfinden immer richtig entschieden, ich hoffe es geht auch diesmal gut, ansonsten gute Nacht, liebes Deutschland...
    Last edited by mufty; 19.12.09 at 21:49.
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  4. Who Said Thanks:

    v6ph1 (20.12.09)

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