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Thread: Morgen 11.50 Uhr LG Köln Saal 222 - Filesharing-Prozess mit RA Rasch und Stefan Micha

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    Morgen 11.50 Uhr LG Köln Saal 222 - Filesharing-Prozess mit RA Rasch und Stefan Micha

    Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass morgen um 11.50 Uhr beim Landgericht Köln (Saal 222) die öffentliche Beweisaufnahme in einem Filesharing-Verfahren statt findet. Über den Fall hatten wir vor einiger Zeit schon einmal berichtet (zum Beweisbeschluss des Landgerichts Köln). Zum Sachverhalt: Rechtsanwalt Rasch macht für mehrere Plattenlabels Abmahngebühren für eine Filesharing - Abmahnung in Höhe von 5.800,00 € geltend. Wir haben bestritten, dass die Plattenlabels jemals diese 5.800,00 € gezahlt haben bzw. vor hatten, diese zu zahlen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Bundesverband der Musikindustrie die Filesharing - Prozesse finanziert. Entsprechende Anhaltspunkte haben wir einem Interview entnommen, welches Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, gegeben hat.
    Quelle: W&B Anwälte Morgen 11.50 Uhr LG Köln Saal 222 - Filesharing-Prozess mit RA Rasch und Stefan Michalk im Zeugenstand

    Man darf gespannt sein wie es nun ausgeht ob man beweisen kann das es keine RVG Absprache zwischen den Plattenlabels und der Kanzelei Rasch gab...

    zu empfehlen ist auch das Buch: "Auswirkungen des Filesharing auf die deutsche Musikindustrie" / http://www.sb-innovation.de/showthre...e=3#post147830

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



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    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #2
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    Update

    Clemens Rasch gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt

    Sofern mit den Fileshareren ein Vergleich geschlossen wird, der unterhalb der (angeblich) entstandenen Gebühren von 5.8000 € liegt, reduzieren die Rechtsanwälte Rasch ihre Gebührenforderung im Innenverhältnis. Sowohl RA Rasch als auch sein Kollege Spreckelsen gaben übereinstimmend an, dass sich „eine Reduzierung der Vergleichsgebühr im Innenverhältnis durchschlägt“.

    Jetzt ist es Sache des Gerichts, wie diese Essenz zu bewerten ist. Eine Entscheidung soll am 27. Januar getroffen werden.
    Quelle:W&B Anwälte Clemens Rasch gibt Details zur Gebührenvereinbarung zwischen Musikindustrie und ihren Anwälten bekannt

    also weiter auf ein Urteil warten...

    mfg

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