Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass morgen um 11.50 Uhr beim Landgericht Köln (Saal 222) die öffentliche Beweisaufnahme in einem Filesharing-Verfahren statt findet. Über den Fall hatten wir vor einiger Zeit schon einmal berichtet (zum Beweisbeschluss des Landgerichts Köln). Zum Sachverhalt: Rechtsanwalt Rasch macht für mehrere Plattenlabels Abmahngebühren für eine Filesharing - Abmahnung in Höhe von 5.800,00 € geltend. Wir haben bestritten, dass die Plattenlabels jemals diese 5.800,00 € gezahlt haben bzw. vor hatten, diese zu zahlen. Vielmehr gehen wir davon aus, dass der Bundesverband der Musikindustrie die Filesharing - Prozesse finanziert. Entsprechende Anhaltspunkte haben wir einem Interview entnommen, welches Stefan Michalk, Geschäftsführer des Bundesverbandes der Musikindustrie, gegeben hat.
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