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Thread: OLG Hamburg: Rapidshare haftet und ist nicht schutzwürdig

  1. #1
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    Exclamation OLG Hamburg: Rapidshare haftet und ist nicht schutzwürdig

    Bereits Ende September hat das OLG Hamburg entschieden, dass Rapidshare uneingeschränkt auf Unterlassung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haftet. Dabei liefert das Gericht weitere Argumente zu seiner rigorosen Rechtsprechung über Share-Hoster und sieht in Rapidshare ein Geschäftsmodell, das „den Schutz der Rechtsordnung nicht verdient”.


    Der Fall

    Bei Rapidshare können Nutzer kostenlos und weitestgehend anonym Dateien hochladen und nach freiem Ermessen anderen zum Download anbieten. Kläger war nun ein Fotograf, der den Verdacht hatte, dass einige seiner Werke in komprimierten Dateiarchiven (rar- und zip-Dateien) bei Rapidshare zum Download angeboten wurden. Deshalb mahnte er Rapidshare ab und verlangte die Löschung der Dateien sowie Schadensersatz. Rapidshare löschte die Dateien, nahm Namen und Signatur der Dateien in einen Filter auf, um künftige Uploads zu verhindern, weigerte sich jedoch eine Unterlassungserklärung abzugeben oder Schadensersatz zu zahlen.
    So kam der Fall zuerst zum Landgericht, dann zum Oberlandesgericht Hamburg. Während das Landgericht noch aus prozessualen Gründen die Klage abwies, entschied das Oberlandesgericht nun weitestgehend zu Gunsten des Fotografen: Zwar hafte Rapidshare nicht auf Schadensersatz, wohl aber auf Unterlassung.
    Quelle: OLG Hamburg: Rapidshare haftet und ist nicht schutzwürdig

    RS hatte zwar die Schuld eingeräumt und die Files vom Server gelöscht, aber die Unterlassungserklärung eben nicht unterschrieben, worauf hin es zum Ureil vor Gericht kam, und RS die volle Härte zu spüren bekommen hat!

    Jetzt muß RS gewisse Maßnahmen ergreifen, die uns alle betreffen können!

    • Überprüfung aller auffälligen Nutzer


    • Überwachung von Uploads


    • Kein Hosting von verschlüsselten Dateien


    • Identifizierung aller Nutzer


    • Sperrung von dynamischen IP-Adressen und Proxy-Servern


    Das ganze ausführlich bitte hier lesen: OLG Hamburg: Rapidshare haftet und ist nicht schutzwürdig

    die OCH sind denen schon lange ein Dorn im Auge, und RS hatte wohl zuviel gehoft für sich selber, aber dieser Zahn wurde ihm gezogen, für mich ein klares Eigentor für RS und deren Kunden...

    mfg

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  2. #2
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    Der tot von Rs.de :) Rs.com steht ja sowieso irgendwo anders...
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    ich befürchte das diese Welle aller OCH in de treffen wird, früher oder später ^^

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  4. #4

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    Die Frage ist nur, wie mit internationalen Hostern die in der Schweiz stehen verfahren wird.
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  5. #5

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    Naja, mit der Schweiz dürften die auf politischer Ebene noch was gedengelt bekommen.

    Aber was wäre mit Servern in Lybien, dem Iran, Nordkorea . . .


    Diese Identifizierung könne notfalls so weit führen, dass der Zugriff auf Rapidshare nicht über dynamische IP-Adressen . . . ermöglicht werden dürfe
    Und hier zeigt sich dann mal wieder, das der Richter keine Ahnung hat . . . geschätzte 95% alle Bundesbürger dürften mit dynamischen IPs ins Web gehen . . .
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  6. #6

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    Wenn interessiert schon rapidshare.de? .com ist im Moment noch maßgebend. Ich bevorzuge aber uploaded.to
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