> Was ist eine Abmahnung?Quelle: Was ist eine Abmahnung? | Abgemahnt-Hilfe.deEine Abmahnung hat den Zweck die Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens (einstweilige Verfügung oder Unterlassungsklage) zu verhindern und dient der außergerichtlichen Streitbeilegung. In § 97 a UrhG ist mittlerweile festgeschrieben, dass der Verletzte vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Verletzer auf Unterlassung abmahnen und ihm Gelegenheit geben soll, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen.
> Soll ich die Abmahnung ignorieren?Quelle: Soll ich die Abmahnung ignorieren? | Abgemahnt-Hilfe.deAuf keinen Fall!
Nichts zu tun, ist das schlimmste was Sie tun können. Noch vor wenigen Jahren wurde zwar empfohlen, Abmahnungen zu ignorieren, in der Hoffnung, dass Abmahnanwälte die Sache dann auf sich beruhen lassen. Mittlerweile sind die Anwälte jedoch dazu übergegangen, in diesen Fällen einstweilige Verfügungen zu erwirken. Die Kosten hierfür belaufen sich schnell auf mehrere tausend Euro. Um die Gefahr einer einstweiligen Verfügung auszuschließen, müssen Sie zumindest eine hinreichend strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben!
> Soll ich der Abmahnung widersprechen?Quelle: Soll ich der Abmahnung widersprechen? Abmahnung erhalten - abgemahnt wegen Urheberrechtsverletzung - Hilfe bei Abmahnung - Tipps bei Abmahnung | Abgemahnt-Hilfe.deImmer wieder fragen Mandanten, ob es etwas hilft, der Abmahnung zu widersprechen. Die klare Antwort: nein. Ein Widerspruch lässt die Abmahnung unberührt und hat keinerlei Wirkung. Ein Widerspruch ist vergleichbar mit einem Ignorieren der Abmahnung.
> Woher ist meine Anschrift bekannt?Weiterlesen: Woher ist meine Anschrift bekannt? | Abgemahnt-Hilfe.deWer am Internet teilnimmt, hinterlässt Spuren. So verfügt jeder Internetnachluss über eine sogenannte IP-Adresse. Diese ist für Dritte sichtbar. Mittels speziell entwickelter Software wird die IP-Adresse, die zum Upload bereitgehaltene Datei und der genaue Zeitpunkt der Urheberrechtsverletzung dokumentiert.
> Hafte ich als Anschlussinhaber?Weiterlesen: Hafte ich als Anschlussinhaber? | Abgemahnt-Hilfe.deNur selten ist der Empfänger der Abmahnung auch der tatsächliche Filesharer. Schließlich kann mittels IP-Adresse und Zeitpunkt nur der Internetanschluss ermittelt werden, nicht aber die Person, die letztlich den Computer und das Internet nutzt. Filesharer und Anschlussinhaber sind häufig nicht personenidentisch. Unsere Mandanten stellen daher häufig die berechtigte Frage, “bin ich auch verantwortlich, selbst wenn ich nichts Unrechtes getan habe?”
> Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen?Quelle: Muss ich die Kosten der Abmahnung tragen? | Abgemahnt-Hilfe.deWir haben bundesweit bereits zahlreiche Beteroffene bei unterschiedlichsten Abmahnungen erfolgreich beraten und vertreten.
Die Erfahrung zeigt, dass Abmahnungen häufig ungerechtfertigt und damit gegenstandslos sind. In diesen Fällen ist ist folglich keinerlei Zahlung erforderlich.
Selbst bei gerechtfertigten Abmahnungen gelingt es uns fast immer die Kosten erheblich zu reduzieren.
> Was ist eine Folgeabmahnung?Quelle: Was ist eine Folgeabmahnung? | Abgemahnt-Hilfe.deEine Folgeabmahnung ist eine erneute Abmahnung. Diese findet häufig statt, wenn der Gegenseite, bspw. bei Tauschbörsen, noch weitere Verstößge bekannt sind. Die Gefahr von Folgeabmahnungen kann jedoch reduziert werden, durch die Abgabe einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung / Was ist eine modifizierte Unterlassungserklärung? | Abgemahnt-Hilfe.de oder einer vorbeugenden Unterlassungserklärung / Was ist eine vorbeugende Unterlassungserklärung | Abgemahnt-Hilfe.de
> Ich habe mehrere Abmahnungen gleichzeitig erhalten!Quelle: Ich habe mehrere Abmahnungen gleichzeitig erhalten! | Abgemahnt-Hilfe.deUns liegen Fälle vor, bei denen Mandanten nicht nur eine, sondern gleich mehrere Abmahnungen gleichzeit erhalten haben. Häufig handelt es sich dabei um sogenannte ungerechtfertigte Mehrfachabmahnungen. Die veranschlagten Abmahnkosten können dann erheblich reduziert werden.
> Bereitstellen durch Download bitte beachten der "Nur Download ist seit 01.09 ebenfalls illegal"Quelle: Bereitstellen durch Download-Vorgang! | Abgemahnt-Hilfe.deWas viele Tauschbörsennutzer nicht wissen: bei den meisten Filesharing-Netzwerken werden die Daten während des Herunterladens bereits wieder anderen Tauschbörseteilnehmern zur Verfügung gestellt. Dieses Bereitstellen stellt den eigentlichen Urheberrechtsverstoß dar.
Es kommt daher häufig vor, dass Betroffene sich keiner Urheberrechtsverletzung bewusst sind, da Ihnen die die Funktionsweise von p2p-Netzwerken (BitTorrent, eMule, eDonkey etc.) nicht bekannt ist.
Die Unwissenheit schützt den Betroffenen zwar in einem Strafverfahren, nicht aber bei den mittels Abmahnung geltend gemachten Schadensersatzansprüchen.
> Soll ich die beigelegte Erklärung unterschreiben?Quelle: Soll ich die beigelegte Erklärung unterschreiben? | Abgemahnt-Hilfe.deDer Abmahnung liegt meist eine Unterlassungserklärung bei. Zudem wird regelmäßig in der Abmahnung dazu aufgefordert, die Unterlassungserklärung binnen einer bestimmten Frist unterschrieben zurückzusenden. Keinesfalls sollte diese Erklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich meist zugleich zur Zahlung eines pauschalisierten Schadensersatzanspruchs oder erkennen den Anspruch an. Häufig sind der Unterlassungserklärung Mehrkosten “versteckt”, die nicht sofort erkannt werden. Mit Abgabe der Unterlassungserklärung verpflichten Sie sich teilweise pauschal dazu, die Rechte des Rechteinhabers nicht mehr zu verletzten. Bei jedem zukünftigen weiteren Verstoß drohen Vetragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro.
Beachten Sie: Eine Unterlassungserklärung gilt für 30 Jahre!
> Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis?Quelle: Ist die Unterlassungserklärung ein Schuldeingeständnis? | Abgemahnt-Hilfe.deNein. Eine Unterlassungserklärung ist in der Regel kein Schuldeingeständnis. Die Unterlassungserklärung ist lediglich eine vertragliche Verpflichtung ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Zur Klarstellung sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass die Abgabe der Erklärung “ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, gleichwohl jedoch rechtsverbindlich erfolgt”.
Achtung! Die den Abmahnungen beigelegten Unterlassungserklärungen beinhalten häufig ein Schuldanerkenntnis und sollten daher ohne anwaltliche Überprüfung keinesfalls unterzeichnet werden.
> Was ist eine Schutzschrift?Weiterlesen: Was ist eine Schutzschrift? | Abgemahnt-Hilfe.deWird keine Unterlassungerklärung abgegeben, droht die Gefahr einer mit erheblichen Kosten verbundenen einstweiligen Verfügung. Eine einstweilige Verfügung ergeht häufig ohne Anhörung des Abgemahnten. Der Betroffene hat damit keine Möglichkeit, seine Sicht der Dinge und seine Argumente dem Gericht vorzutragen und damit die Entscheidung des Gerichts zu beeinflussen.
> Unterlassungerklärung oder Schutzschrift?Weiterlesen: Unterlassungserklärung oder Schutzschrift | Abgemahnt-Hilfe.deGegenwärtig wird eine Diskussion darüber geführt, ob eine Schutzschrift einer Unterlassungerklärung vorzuziehen ist. Teilweise werben Kollegen mit der Werbeaussage: “Wir haben gegenüber Kornmeier noch keine einzige Unterlassungerklärung abgegeben!”
Wir empfehlen dringend die Abgabe einer Unterlassungerklärung. Während die Schutzschrift lediglich ermöglicht, dass der Betroffene im einstweiligen Verfügungsverfahren mit seinen Argumenten gehört wird, verhindert die Abgabe einer Unterlassungserklärung das einstweilige Verfügungsverfahren bereits im Vorfeld.
> Falsche IP abgemahnt - Anwalt haftetWeiterlesen: HAMBURG ALTONA / Falsche IP abgemahnt - Anwalt haftet (Rechtsanwalt Hänsch, Dresden)Nachdem bereits das LG Stuttgart über den Fall eines Zahlendrehers in einer wegen Filesharing abgemahnten IP-Adresse zu entscheiden hatte, hat nun das AG Hamburg-Altona sogar den abmahnenden Anwalt für die von ihm verursachten Verteidigungskosten gegen eine unberechtigte Abmahnung finanziell zur Verantwortung gezogen.
> Abmahnung: - Who is Who - im Abmahngeschäft?Liste: Die Abmahnung: Who is WhoDas Geschäft mit den Abmahnungen hat sich mittlerweile zu einem eigenständigen Wirtschaftzweig entwickelt.
Die folgende "WHO IS WHO" Liste soll einen schnellen und einfachen Überblick gewährleisten, so dass Betroffene die erhaltenen Abmahnungen entsprechend abgleichen können:
Abmahnkanzleien / Abmahner:
> Abmahnungen: Die häufigsten FehlerWeiterlesen: Abmahnung Die häufigsten FehlerAbmahnungen flattern meist unerwartet und formlos ins Haus. Sie kommen als Fax, per Brief und per Email. Die Idee: Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb)verlangt von demjenigen, der Ansprüche wegen unlauterer Werbung reklamiert, dass dieser vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens den Gegner abmahnen soll "und ihm Gelegenheit geben, den Streit durch Abgabe einer mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrten Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Soweit die Abmahnung berechtigt ist, kann der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangt werden." (vgl. § 12 Abs. 1 UWG).
Anwälte und Seiten die sofort helfen und vorab kostenlose Beratung anbieten;
Sie wurden abgemahnt? Wir helfen Ihnen. - Abmahnung - modifizierte Unterlassungserklärung - Musiktauschbörse - Hilfe bei Abmahnung - Urheberverstoß
W&B Anwälte dort gibt es sogar mit dem Anwalt einen Livechat
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs - Abmahnung Rasch, Waldorf, U+C Urmann und Collegen Rechtsanwälte hier ist sogar eine Hotline an WE und Sonntagen/Feiertagen vorhanden
Die Abmahnung: Die Abmahnung
Abmahnwahn-Dreipage dort gibt es sehr viele Tipps und Hilfen
Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung (Filesharing) erhalten ? Was ist zu tun!
Stop-P2P-Piracy - Abmahnung im Bereich Tauschbörse und Urheberrechtsverletzung ebenfalls eine sehr gute Seite die man sich ruhig mal anschauen sollte...
Abmahnungen
Rechtsanwalt Abmahnung Information
Erste Hilfe bei Abmahnungen - Quellensammlung | Checklisten, Listen, Recht | Dr. Web Magazin ebenfalls sehr zu empfehlen
Umgang mit Abmahnungen
Hilfe-bei-Abmahnungen Rechtsanwalt Jörg Plöhn Internetrecht Oldenburg • Berlin
Die Abmahnung: Start ebenfalls eine sehr gute Seite die sich auch mit dem Who is Who der Abmahner beschäftigt,
Abmahnung @ NETZWELT.de
Internetrecht - <b>·</b>*Abmahnung
PaLAWa
dann kann man hier noch mal sehen was zu tun ist bei einer;
» Strafanzeige
Weiterlesen: http://www.dr-wachs.de/abmahnung_rasch.html dort dann runterscrollen bis zur StrafanzeigeFalls Sie Post von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei bekommen haben wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen des Verstoßes gegen das Urhebergesetz. Sollten Sie folgendes beachten:
» Abmahnung
Weiterlesen: http://www.dr-wachs.de/abmahnung_rasch.html dort dann runterscrollen bis zur AbmahnungFalls Sie Post von der Kanzlei Rasch Rechtsanwälte aus Hamburg bekommen haben, werden Sie erst einmal geschockt sein. Die Summen und Zahlen aus diesem Schreiben schüren gerade bei den Menschen, die bisher wenig bis gar keinen Kontakt zu Anwälten hatten, erhebliche Existenzangst. Auch hier gibt es Grundregeln, nach denen Sie verfahren sollten:
Hilfe bei Abmahnung:
* Abmahnung Rasch
* Abmahnung Waldorf
* Abmahnung Negele und Zimmel
* Abmahnung Demirci & Dr. Nal
* Kornmeier und Partner
* von Kenne & Partner
* Schalast & Partner
* CSR Rechtsanwaltskanzlei
* Kanzlei Reichelt Klute Aßmann
* Graf von Westphalen
* U+C Urmann Rechtsanwälte
http://www.dr-wachs.de/download.html
Quelle: http://www.wb-law.de/news/medien-ent...-ab/#more-1148Schadensersatz und Anwaltskosten
Die Kanzlei fordert von dem Abgemahnten neben der rechtzeitigen Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung eines Schadensersatzes wegen der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung und die Tragung der entstandenen Anwaltskosten.
Um dem Abgemahnten das Gefühl zu vermitteln, dass man an einer schnellen und fairen Erledigung der Angelegenheit interessiert ist, wird ein Pauschalbetrag in Höhe von 435,00 € angesetzt. Dieser setzt sich nach der Aufstellung von Schutt & Waetke wie folgt zusammen:
- Anwaltskosten: 180,00 € (pauschal)
- Kosten für das Ermittlungsverfahren: 75,00 € (pauschal)
- Schadensersatz: 180,00 € (pauschal)
Vergleichsangebot
Damit die Angelegenheit schnell erledigt werden kann, bietet die Kanzlei ein „Vergleichsangebot” an.
Das bedeutet: Erklärt man sich mit der Abgabe der Unterlassungserklärung und der Zahlung des Pauschalbetrages bis zur gesetzten Frist bereit, sind alle zivilrechtlichen Ansprüche erledigt. Sollte man das Vergleichsangebot jedoch nicht annehmen, droht die Kanzlei Schutt & Waetke mit weitaus höheren Kosten für den Abgemahnten:
Also bitte nicht überreagieren bei einer Abmahnung und sich erstmal hier durchlesen und sich einen Anwalt nehmen, wobei es vollkommen egal ist ob die Kanzelei in Hamburg oder Münschen liegt, denn es geht alles über den Schriftverkehr, ich selbst als Betroffener lasse mich von RA Dr.Wachs beraten,
Die Kosten für seine Arbeit sind pauschal und kosten mich für alles 180 €.
Ich hoffe einigen hiermit einen kleinen Wegweiser bzw. das kleine 1x1 des Abmahnungen bei Filesharing beizubringen.
mfg
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