Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Univ. Matthias Lederer

Rechtsanwälte Dr. Altersberger und Kollegen
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85354 Freising
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E-Mail bei Abmahnungen: abmahnung@rae-altersberger.de
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Wieder einmal werden (offenbar sowohl per Fax als auch per E-Mail) Abzock-Schreiben versandt. Die E-Mails stammen angeblich von der "FPS – Fast Payment Service", die angeblich im Namen der Firmen "LFP Video Group" und "M.I.C.M. MlRCOM International Content Management & Consulting Ltd." handelt. In deren Namen wird nun eine Zahlung von 19,99 EUR angefordert.

Wir können nur davor warnen, diese Zahlung zu leisten.

Zwar lassen sich sowohl die "LFP Video Group" und die "M.I.C.M. MlRCOM International Content Management & Consulting Ltd." in Deutschland bei Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen beraten und vertreten, unserer Kenntnis nach erfolgt dies jedoch derzeit durch die Kanzlei Negele – Zimmel – Greuter – Beller. In tatsächlichen Abmahnfällen wird daher neben der (deutlich höheren) Zahlung auch stets ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht.

Löschen Sie die E-Mail und nehmen Sie den Versender in Ihre Spam-Filter auf.
Spoiler Beispiel Rechnung der "FPS Fast Payment Service":


Sehr geehrter Herr xxx,

durch das Besuchen einer der Seiten pomhub.com, xtube.com, tube8.com, extremetube.com, youporn.com, pornmd.com, spankwire.com, keezmovies.com, xvideos.com, xhamster.com, xnxx.com, myjizztube.com, youjizz.com, eskimotube.com, mofosex.com, redtube.com und das Betrachten eines dort angebotenen Videoclips mit pornografischen Inhalten haben Sie gegen geltendes Urheberrecht sowohl in den USA als auch in Deutschland verstoßen. Dies ist eine Straftat und kann vom Lizenzinhaber des Films aus dem der Auszug stammt, zur Anzeige gebracht werden. Der Film steht unter Lizenz von LFP Video Group und M.I.C.M. MlRCOM International Content Management & Consulting Ltd.

Um von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen (Strafrechtliche Verurteilung, Inkasso, Bußgeld, usw.) sowie die Sache so diskret wie möglich zu behandeln, haben uns die Lizenzinhaber beauftragt, mit Ihnen in Kontakt zu treten und den Vorgang schnellstmöglich abzuwickeln.

Der Lizenzinhaber ist bereit durch eine Einmalzahlung in Höhe von 19.99 Euro von weiteren strafrechtlichen Verfolgungen abzusehen und sich so außergerichtlich mit Ihnen zu einigen. Sie werden daher aufgefordert, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.

Den Rechnungsbetrag in Höhe von 19,99 Euro überweisen Sie auf folgendes Konto:

Kontoinhaber: FPS -Fast Payment Service
Konto-Nurnmer: 992002609
Bankleitzahl: 500 100 60
Bank: Postbank

Für Zahlungen aus den Ausland:
lBAN: DESO 500100600992002609
BIC: PBNKDEFF

Als Verwendungszweck tragen Sie die oben genannte Rechungsnummer ein.

Mit freundlichen Grüßen
FPS -Fast Payment Service
Schuhmannstraße 27
60325 Frankfurt am Main



Quelle: http://abmahnwahn-dreipage.de/

Hier kann ich nur jeden raten sich daran zu halten bzw. sich vorab bei einem fachkundigen Rechtsanwalt zu informieren, dass bereits in einem ersten Vorabgespräch kostenlos ist.

mfg