Quelle: W&B Anwälte Abmahnung von der Kanzlei Schlömer & Sperl wegen Werbung mit 3 Jahren GarantieDie Kanzlei Schlömer & Sperl aus Hamburg mahnt im Auftrag der Betz DSR GmbH aus Biberach Verkäufer bei eBay Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht ab. Uns liegt ein Fall einer solchen Abmahnung vor. Der Abgemahnte vertreibt, ebenso wie die Betz DSR GmbH u.a. Schulranzen. Dabei wirbt er mit einer dreijährigen Garantie. Dies erfolgt durch die Aussage “3 Jahre Garantie”. Weitere Angaben zu den Konditionen der Garantie werden nicht gemacht. Er erhielt eine Abmahnung, in der ihm vorgeworfen wurde, sich wettbewerbswidrig zu verhalten, da er gegen Verbraucherschutzvorschriften verstoßen habe. So habe er es entgegen der Vorschrift des § 477 BGB unterlassen, den Inhalt der Garantie anzugeben und auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln hinzuweisen. Mit der Abmahnung ist die Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden. Gleichzeitig soll der Abgemahnte die Rechtsanwaltskosten in Höhe von 651,80€ (Streitwert 10.000€) zahlen.
Ist schon recht seltsam wenn jemand auf einen täglichen Gebrauchsgegenstand 3 Jahre Garantie gibt, wo doch normal 2 Jahre Garantie-Anspruch bestehen.
Aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus da ich auch weiß das in der Autoindustrie teilweise 12 Jahre auf die karosserie gegeben werden, bzw. bei einigen Artikeln wie Messer man sogar lebenslange Garantie gibt.
mfg
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