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Thread: Aktuelle Abmahnwerke

  1. #181
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    Soeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer ein Filmwerk für die Universum Film GmbH abmahnt.

    Dieser Film wird abgemahnt:

    “Lockout”


    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Film - Abmahnschreiben erhalten - Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

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    Soeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Album:

    “Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”


    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Urheberrechtsverletzung | abgemahnt-hilfe.de

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    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese Kanzlei mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Zooland Music GmbH ab.

    Abgemahnt wird folgender Musiktitel:

    “Cascada – The Rhythm of the Night”

    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer, daher besteht die Gefahr von folge Abmahnungen.

    Gefordert wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von Euro 450,00.
    Quelle: Abmahnschreiben Urheberrechtsverletzung - Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

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    Neue Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner machen derzeit die Runde. Diese mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab.

    Gegenstand der Abmahnung ist folgender Film:

    “Zambezia”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 800,00 gefordert.
    Quelle: Abmahnung Sasse und Partner - Splendid Film GmbH | abgemahnt-hilfe.de

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    Die Rechtsanwaltskanzlei Rasch macht für ihre Mandantin, die Universal Music GmbH, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung und Auskunft wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikalums "Channel Orange" des Künstlers Frank Ocean in Peer-2-Peer-Tauschbörsen geltend.

    Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer weitgehenden Unterlassungserklärung, die sich auf das Gesamtwerk der Universal Music GmbH bezieht. Als Vergleich zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.200,00 € vorgeschlagen.
    Quelle: Rasch Rechtsanwälte: Channel Orange

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    Die Hamburger Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung für die Abmahnung und Vernichtung von Werkskopien im Wege der Abmahnung geltend. Der Adressat soll ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk der SAVOY Film GmbH, hier den Film "Nazi Sky", unerlaubt über Tauschbörsen im Internet zum Download angeboten haben.

    Den Unterlassungsanspruch soll der Abgemahnte durch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausräumen. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der sich aber auf das gesamte Werkrepertoire der Rechteinhaberin bezieht und eine pauschale Zahlungspflicht beinhaltet. Diese beläuft sich auf einen Betrag von 1.298,00 €, welchen die Kanzlei Schulenberg & Schenk als Vergleichssumme zur endgültigen Erledigung der Zahlungsansprüche anbietet.
    Quelle: Schulenberg & Schenk: Nazi Sky (Film)

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    Abmahnung Expendables 2 durch Sasse und Partner erhalten?
    Von Dr. Alexander Wachs

    Aktuell wurden wir wieder einmal auf Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Parter im Auftrag von Splendid Film angesprochen. Es geht namentlich um den Film der “halten Haudegen” in der Hauptrolle fast ausschließlich Stars der mindestens 80er Jahre Sylvester Stallone; Jason Statham; Jean-Claude Van Damme ; Jet Li; Dolph Lundgren; Chuck Norris; Bruce Willis; Arnold Schwarzenegger. Diese Riege vor 20 Jahren in einem Film anzutreffen wäre wohl kaum denkbar gewesen, aber die Rollenangebote für alte Actionhelden sollte sich mittlerweile in Grenzen halten. Wer sich den You Tube Trailer anschauen möchte. Es gilt die alte Regel: Nachgeladen wird zwischen den Schusswechseln (als etwa alle 4 Minuten) und die Wunden sind nur Fleischwunden. Grrrr.
    Die Nachfrage nach diesem Film sollte dennoch erheblich sein, der Trailer hat 5.000.000 Klicks bei Youtube, und wenn heutzutage Erwachsene die Drei ??? CDs sammeln, wird damit wohl ebenso der eigenen Jugend gehuldigt, wie beim Anschauen von Expendables 2. Mit ein paar Kaltgetränken und ein wenig Humor vielleicht sogar eine spassige Angelegenheit.

    Es sei denn….

    es gibt danach Post von Splendid Film, die mit einer Sasse und Partner Abmahnung daran erinnern, dass vor dem Genuss des Films, eine finanzielle Vergütung der Filmschaffenden, sei es durch einen Kino Kartenkauf oder durch den Kauf oder der Leihe des Datenträgers (DVD oder Blu Ray.. dann kann man die einzelnen Falten der Helden zählen). Wer vorher einfach nur Emule oder Bittorrent angeworfen hat, dem sei gesagt, so gut kann der Film kaum sein, dass die 800,00 EUR, welche in der Sasse Abmahnung wegen des Herunterladens und des Verbreitens des Films gezahlt werden sollen, angemessen sind.
    Quelle: Abmahnung Expendables 2 durch Sasse und Partner erhalten? - Dr. Wachs Rechtsanwälte

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    Les Castings de Candice Vol. 2 Abmahnung erhalten? Porno lohnt sich doch!
    Von Dr. Alexander Wachs

    Aus dem Ordner Abmahngerüchte: Heute las ich, dass augenscheinlich ein neuer Film namens “Les Castings de Candice Vol. 2″ abgemahnt wird. Eine kurze Internetrecherche deutet eine Art Kurz Film der Erwachsenen-Unterhaltung an. Ich nehme an, dass Vergleichsbeträge von 780,00 EUR hier gefordert werden werden. Wenn genug zahlen, sollte sich das auch für den Rechteinhaber rechnen - mehr als die “reguläre Auswertung”. Die Bedenken dagegen hatte ich bereits hier in anderem Zusammenhang ausgeführt. Das Geld liegt auf der Straße. Porno muss sich wieder lohnen. Filesharing macht es möglich.
    Quelle: Les Castings de Candice Vol. 2 Abmahnung erhalten? Porno lohnt sich doch! - Dr. Wachs Rechtsanwälte

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    Waldorf Frommer Abmahnung Santana – Shape Shifter
    Von Dr. Alexander Wachs

    Obwohl das aktuelle Santana Album Shape Shifter (bzw. Shapeshifter) größtenteils aus Instrumentaltracks besteht und daher nicht im Radio rauf- und runtergedudelt werden wird wie Lieder aus seinem früheren Album ( z.B. Maria Maria), besteht offenkundig eine große Nachfrage auch nach diesem Album der (alternden) Gitarren Legende.
    So wird sich die Kanzlei Waldorf Frommer aus München nicht über zu wenig Arbeit beklagen können. Uns erreichten jedenfalls schon einige Hilfe Gesuche von Abgemahnten, welchen vorgeworfen wurde das Santana Album Shape Shifter (bzw. Shapeshifter) heruntergeladen und während dessen verbreitet zu haben. Die Folgen sind altbekannt: 506 EUR Anwaltskosten und 450 EUR Schadensersatz. Ferner wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Dazu kann ich wieder mal nur sagen:
    Quelle: Waldorf Frommer Abmahnung Santana – Shape Shifter - Dr. Wachs Rechtsanwälte

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    Sasse und Partner Abmahnung “Gone” für Splendid Film GmbH
    Von Dr. Alexander Wachs

    Die Kanzlei Sasse und Partner versendet aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH. Gegenstand der teuren anwaltlichen Schreiben welche mit

    “Unerlaubtes Anbieten geschützer Filmwerke in Tauschbörsen”

    überschrieben sind, führt die Kanzlei Sasse und Partner aus, dass Splendid Film “Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte” an dem Filmwerk “Gone” sei, und erheblich durch unautorisierte Angebote ihre Werke im Internet geschädigt werde. Dies erscheint keineswegs unplausibel, wenn man sich anschaut, dass der Film “Gone” erst im März 2012 in den Kinos gestartet ist. Durch die kostenlose Verfügbarkeit im Internet wird sicherlich der DVD Verleih bzw. DVD Verkauf erschwert.
    Interessanterweise sind aber Filme durch die vielen Abmahnungswellen - auch von Sasse und Partner - heuzutage nur noch wenige Wochen in Tauschbörsen auffindbar. Mutmaßlich weil das Fangnetz mittlerweile so engmaschig gestrickt ist, dass zumindest von den Providern, welche Daten speichern nahezu alle Anschlussinhaber “gefangen” werden. Dass sich in diesem Netz der “Tauschbörsenüberwacher” und abmahnenden Kanzleien immer wieder auch unbescholtene mit einer Abmahnung auseinandersetzen müssen und aus Angst vor einem Gerichtsverfahren viel Geld zahlen müssen, ist die Kehrseite der Medaille, über die übrigens weniger gesprochen wird.

    Wichtig ist als Adresseat einer solchen Sasse und Partner Abmahnung wegen des Films “Gone”, dass es nicht ausreicht, dass der Anschlussinhaber nichts heruntergeladen und/oder verbreitet hat. Die Rechtsprechung hat nämlich mit der sog. Störerhaftung ein Konstrukt entwickelt, nachdem es zumindest für einen Teil des Anspruchs der Abmahner faktisch kaum noch darauf ankommt, wer die Rechtsverletzung begangen hat.

    Doch sollten Adressaten einer Sasse und Partner Abmahnung keineswegs sofort die Flinte ins Korn werfen und einfach die geforderten 800,00 EUR zahlen, denn in vielen Fällen ist die Forderung mit entsprechender Argumentation deutlich reduzierbar. Ebenso wichtig ist es, nicht vorschnell die von Sasse und Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
    Quelle: Sasse und Partner Abmahnung “Gone” für Splendid Film GmbH - Dr. Wachs Rechtsanwälte

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    Lihl Abmahnung – the artist – DCM Film Distribution GmbH erhalten?
    Von Dr. Alexander Wachs

    Es wird berichtet, dass die Kanzlei Lihl Abmahnungen im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH versendet. Namentlich geht es um den Film “The artist“, der mit 5 Oscars zuletzt ordentlich abgeräumt hat. Anders als bei dem ein oder anderen Film für Erwachsene, welcher aktuell abgemahnt wird, ist es bei diesem Film sicher, dass nicht mir Abmahnungen mehr Geld eingenommen werden soll, als mit ordentlicher Auswertung.
    Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die Auswertung des Films “the artist” erschwert wird, wenn der Film kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Dies wäre aber nicht ganz zu schwerwiegend, wenn nicht Tauschbörsen üblicherweise während des Herunterladens auch Verbreiten. Wer den Film “the artist” aus einer Tauschbörse lädt, stellt den Film also auch Dritten zur Verfügung.

    DCM Film hat RA Lihl beauftragt, gegen die ermittelten Anschlussinhaber vorzugehen: Es folgt die Lihl Abmahnung. Darin fordert der Rechtsanwalt den Anschlussinhaber auf, Sorge zu tragen, dass der Film nicht weiter über den Anschluss heruntergeladen und verbreitet wird und um dies sicherzustellen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Unterlassungserkärung sollten Sie nicht in der beigefügten Form unterschreiben, weil diese im Interesse von DCM Film vorformuliert ist und einige Punkte enthält, die auch abgeschwächt oder ganz gestrichen werden können. Auch der Vergleichsbetrag ist mit 750,00 EUR im Zweifel nicht das letzte Wort. Ob es sich lohnt die Forderung ganz zurückzuweisen oder “nur” angemessen reduzieren zu lassen, muss in jedem Fall geprüft werden.

    Wenn Sie eine Lihl Abmahnung wegen “the artist” erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland, welche teure Post erhalten haben. Wir helfen gern.
    Quelle: Lihl Abmahnung – the artist – DCM Film Distribution GmbH erhalten? - Dr. Wachs Rechtsanwälte

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    Kornmeier und Partner Abmahnung für EMI “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto”
    Von Dr. Alexander Wachs

    Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt vertritt nun schon seit längerem auch EMI in Fragen der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. In der Vergangenheit wurden eine Vielzahl von Abmahnungen wegen der Verbreitung von Liedern des Künstlers “David Guetta” verschickt. Nun hat die EMI ein sehr breites Repertoire und beherbergt die unterschiedlichsten Künstler. Aktuell wird im Internet von einer Kornmeier und Partner Abmahnung wegen des Liedes des Künstlers “Mickie Krause” – Schatzi schenk mir ein Foto berichtet. Die Eckdaten sind freilich identisch 450,00 EUR wird gefordert und eine Unterlassungserklärung. Das Lied wurde in einer Vielzahl von Interpretationen auf einer Vielzahl einschlägiger CDs (Stimmung) veröffentlicht.

    - Ballermann Hits 2011

    - Ballermann Hits 2012

    - Apres Ski Hits 2012

    - German Top 100


    Wer eine Kornmeier und Partner Abmahnung wegen “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto” erhalten hat, muss damit rechnen, dass auch andere Rechteinhaber, welche diese Dateien im Internet überwachen, ebenfalls mit einer teuren Abmahnung anklopfen werden.
    Es kann daher sinnvoll sein, sich nach Erhalt der ersten Abmahnung direkt an einen Anwalt zu wenden, damit dieser die Kostenbelastung wegen weiteren Abmahnung reduziert. Gern stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs für Fragen beratend zur Verfügung.

    Die in der Kornmeier und Partner Abmahnung geforderte Summe ist mit 450,00 EUR nach unserer Erfahrung mit entsprechender Argumentation und entsprechendem Sachvortrag durchaus reduzierbar oder in Einzelfällen sogar ganz zurückweisbar.
    Quelle: Kornmeier und Partner Abmahnung für EMI “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto” - Dr. Wachs Rechtsanwälte

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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  2. #182
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    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei CGM, sie mahnen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen.

    Abgemahnt wird folgender Musiktitel:

    “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf”


    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    Bravo The Hits 2011

    Haben auch Sie eine Abmahnung von diesen Kanzleien bekommen? Melden Sie sich bei uns. Denn bei solchen Abmahnungen, welche die Chartcontainer betreffen , sind Folgeabmahnungen nicht weit.

    Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.
    Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Musik - Urheberrechtsverletzung | abgemahnt-hilfe.de

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    Soeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer ein Filmwerk für die Constantin Film Verleih GmbH abmahnt.

    Folgender Film wird abgemahnt:

    “Resident Evil: Afterlife – 3D”


    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Film - Abmahnschreiben erhalten - Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

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    Soeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Album:

    “Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quellle: Abmahnschreiben Filesharing - Urheberrechtsverletzung | abgemahnt-hilfe.de

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    Abermals erreichen uns Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner, diese mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.

    In den uns vorliegenden Abmahnschreiben wird folgendes Musikwerk abgemahnt:

    “David Guetta feat. Sia – She Wolf (Falling to Pieces)”


    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    German Top 100 vom 24.09.2012

    ACHTUNG: Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen!!

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    ACHTUNG: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden.
    Quelle: Abmahnschreiben Kornmeier und Partner - EMI Music Germany GmbH & Co. KG | abgemahnt-hilfe.de

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    Neue Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner machen derzeit die Runde. Diese mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab.

    Gegenstand der Abmahnung ist folgender Film:

    “Zambezia”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 800,00 gefordert.
    Quelle: Abmahnung Sasse und Partner - Splendid Film GmbH | abgemahnt-hilfe.de

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    Graf u.a (Künstlername: Culcha Candela) mahnt erneut über die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ab.

    Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel:

    “Wildes Ding”

    dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontainer:

    German Top 100

    Gefordert werden Euro 400,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

    Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Bindhardt Friedler Zerbe - Abmahnschreiben Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

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    Erneut mahnt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ein Filmwerk für die INO Handels- und Vertriebs GmbH ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film "Privates Casting mit der Heidi" unerlaubt in dem Filesharing-Netzwerk BitTorrent angeboten zu haben.

    Aufgrunddessen macht die abmahnende Kanzlei für die Rechteinhaberin Ansprüche gegen den Abgemahnten auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Auskunft sowie Vorlegung und Besichtigung geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die auch die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung enthält. Zur Abgeltung und Erledigung der geltend gemachten Zahlungsansprüche bietet die Kanzlei Negele Zimmel die Zahlung eines Pauschalbetrages von 850 € an.
    Quelle: Negele Zimmel: Privates Casting mit der Heidi

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    Wieder einmal haben wir eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian aus Berlin für die DigiRights Administration GmbH vorliegen. In dieser macht er Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch vorgeworfenes Filesharing im Hinblick auf 45 Titel des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 55" gleichzeitig geltend und stellt einen pauschalen Vergleichsbetrag von immerhin 4.800,00 € in Aussicht.

    Der hohe Wert ergibt sich daraus, dass Rechtsanwalt Sebastian die angesetzten Streitwerte von - laut der Abmahnung - 10.000,00 € pro einzelnem Musikwerk aufaddiert, ebenso wie die veranschlagten Schadensersatzbeträge.

    Dem darüber hinaus geltend gemachten Unterlassungsanspruch soll der Betroffene durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Urheberrechte der Mandantschaft in Zukunft nicht mehr zu verletzen, genügen.
    Quelle: RA Sebastian: 45 Titel aus dem Sampler "Kontor Top Of The Clubs Vol. 55"

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    Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt derzeit auch für die Ino Handel & Vertriebs GmbH ab. Betreffend das pornografische Filmwerk "Deutschland swingt Private Ficktreffen 14" werden urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Besichtigung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend gemacht. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Filmtitel unerlaubt über Tauschbörsenprogramme im Internet zur Verfügung gestellt und öffentlich zugänglich gemacht haben.

    Die Augsburger Anwaltskanzlei verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages von 850,00 € zur Erledigung der Angelegenheit. Ein Entwurf für diese vergleichsweise Einigung wird beigefügt, in welchem auch ein Anerkenntnis der Ansprüche vorgesehen ist.
    Quelle: Negele Zimmel: Deutschland swingt Private Ficktreffen 14

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    Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt aktuell für die LFP Video Group, LLC das Filmwerk "Teen truth or dare" ab. Die Augsburger Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Filmwerk unerlaubt über die Filesharing-Tauschbörse BitTorrent anderen Tauschbörsennutzern zum Download verfügbar gemacht zu haben.

    Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zur Erledigung der Angelegenheit. Die Zahlungsverpflichtung und ein Anerkenntnis sind in den beigefügten Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingebaut.
    Quelle: Negele Zimmel: Teen truth or dare

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    Die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt das Musikwerk "Summer Jam" ("R.I.O. Feat. U-Jean") für die Zooland Music GmbH ab. Der Adressat wird wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Internettauschbörsen in Anspruch genommen. Ihm wird vorgeworfen, das Werk als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" unberechtigt im Internet verbreitet und dadurch Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz verwirklicht zu haben.

    Die Frankfurter Anwälte fordern nun zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Weiterhin bieten sie die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 € an, um die Angelegenheit sofort und vollumfänglich zu erledigen.
    Quelle: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Summer Jam (R.I.O. Feat. U-Jean)

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    Die tonpool Medien GmbH lässt Musik des Künstlers XAVAS abmahnen. Die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker wirft dem Betroffenen im Auftrag der Rechteinhaberin vor, urheberrechtlich geschütze Musikwerke unerlaubt via Filesharing im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. In der Bezeichnung wird Bezug genommen auf das Musikalbum "Schau nicht mehr zurück" des Künstlers XAVAS, in dem beigefügten Entwurf einer Unterlassungserklärung soll sich der Adressat jedoch nur wegen einer Tonaufnahme diesen Namens unterwerfen. Die Abmahnung ist insoweit unpräzise.

    Zur Erledigung der geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Beseitigung und Auskunft verlangen die Hamburger Anwälte nun die Entfernung jeglicher Dateien und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Weiter bieten die Hamburger Anwälte an, die geltend gemachten Zahlungsansprüche mit einem pauschalen Vergleichsbetrag von 459,40 € abzugelten und die Angelegenheit damit vollumfänglich zu erledigen. Die Zahlungsverpflichtung hierfür findet sich im Entwurf der Unterlassungserklärung.
    Quelle: Zimmermann & Decker: XAVAS - Schau nicht mehr zurück

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    In diesem Fall macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeworfenem Filesharing geltend. Laut Abmahnschreiben soll der Betroffene das Werk "Step Up: Miami Heat 3D (Film)" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin im Internet über die Tauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben.

    Verlangt wird von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gemäß einem entsprechende beigefügten Formular. Zudem wird wie üblich angeboten, die daneben geltend gemachten Zahlungsansprüche gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 956 € abzugelten.

    Besonderheit in diesem Fall: Der Betroffene hatte erst wenige Tage zuvor eine Abmahnung wegen Filesharings von einer anderen Kanzlei erhalten.
    Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Step Up: Miami Heat 3D (Film)

    mfg

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    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei CGM, sie mahnen im Auftrag der DigiProtect Gesellschaft zum Schutze digitaler Medien mbH ab. Abgemahnt werden angebliche Urheberrechtsverletzungen.

    Abgemahnt wird folgender Musiktitel:

    “Andreas Bourani – Nur in meinem Kopf”


    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    Bravo The Hits 2011

    Haben auch Sie eine Abmahnung von diesen Kanzleien bekommen? Melden Sie sich bei uns. Denn bei solchen Abmahnungen, welche die Chartcontainer betreffen , sind Folgeabmahnungen nicht weit.

    Achtung : Gefordert wird immer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes. Desweiteren empfehlen wir die Abgabe sogenannter vorbeugenden Unterlassungserklärungen, damit Sie weitgehend geschützt sind vor weiteren Abmahnungen.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/cgm-rechtsanwalte-mahnen-im-auftrag-der-digiprotect-gesellschaft-zum-schutze-digitaler-medien-mbh-ab-18.html

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    Soeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer ein Filmwerk für die Constantin Film Verleih GmbH abmahnt.

    Folgender Film wird abgemahnt:

    “Resident Evil: Afterlife – 3D”


    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/soeben-erreichte-uns-die-nachricht-dass-die-kanzlei-waldorf-frommer-ein-filmwerk-fur-die-constantin-film-verleih-gmbh-abmahnt-4.html

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    Soeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Album:

    “Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quellle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/kanzlei-rasch-mahnt-im-auftrag-der-universal-music-gmbh-ab-15.html

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    Abermals erreichen uns Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner, diese mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.

    In den uns vorliegenden Abmahnschreiben wird folgendes Musikwerk abgemahnt:

    “David Guetta feat. Sia – She Wolf (Falling to Pieces)”


    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    German Top 100 vom 24.09.2012

    ACHTUNG: Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen!!

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    ACHTUNG: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/emi-music-germany-gmbh-co-kg-lasst-wieder-uber-die-kanzlei-kornmeier-und-partner-abmahnen-2.html

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    Neue Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner machen derzeit die Runde. Diese mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab.

    Gegenstand der Abmahnung ist folgender Film:

    “Zambezia”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 800,00 gefordert.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/splendid-film-gmbh-lasst-uber-die-rechtsanwalte-sasse-und-partner-abmahnen-51.html

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    Graf u.a (Künstlername: Culcha Candela) mahnt erneut über die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ab.

    Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel:

    “Wildes Ding”

    dieser Titel befindet sich auf dem Chartcontainer:

    German Top 100

    Gefordert werden Euro 400,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

    Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/bindhart-friedler-zerbe-mahnen-aktuell-ab-50.html

    ----------------------------------------------------------

    Erneut mahnt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ein Filmwerk für die INO Handels- und Vertriebs GmbH ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film "Privates Casting mit der Heidi" unerlaubt in dem Filesharing-Netzwerk BitTorrent angeboten zu haben.

    Aufgrunddessen macht die abmahnende Kanzlei für die Rechteinhaberin Ansprüche gegen den Abgemahnten auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Auskunft sowie Vorlegung und Besichtigung geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die auch die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung enthält. Zur Abgeltung und Erledigung der geltend gemachten Zahlungsansprüche bietet die Kanzlei Negele Zimmel die Zahlung eines Pauschalbetrages von 850 € an.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/771-negele-zimmel-privates-casting-mit-der-heidi

    -----------------------------------------------------

    Wieder einmal haben wir eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian aus Berlin für die DigiRights Administration GmbH vorliegen. In dieser macht er Forderungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch vorgeworfenes Filesharing im Hinblick auf 45 Titel des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 55" gleichzeitig geltend und stellt einen pauschalen Vergleichsbetrag von immerhin 4.800,00 € in Aussicht.

    Der hohe Wert ergibt sich daraus, dass Rechtsanwalt Sebastian die angesetzten Streitwerte von - laut der Abmahnung - 10.000,00 € pro einzelnem Musikwerk aufaddiert, ebenso wie die veranschlagten Schadensersatzbeträge.

    Dem darüber hinaus geltend gemachten Unterlassungsanspruch soll der Betroffene durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die Urheberrechte der Mandantschaft in Zukunft nicht mehr zu verletzen, genügen.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/770-ra-sebastian-45-titel-aus-dem-sampler-kontor-top-of-the-clubs-vol-55

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    Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt derzeit auch für die Ino Handel & Vertriebs GmbH ab. Betreffend das pornografische Filmwerk "Deutschland swingt Private Ficktreffen 14" werden urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Besichtigung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend gemacht. Der abgemahnte Anschlussinhaber soll den Filmtitel unerlaubt über Tauschbörsenprogramme im Internet zur Verfügung gestellt und öffentlich zugänglich gemacht haben.

    Die Augsburger Anwaltskanzlei verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sowie Zahlung eines Pauschalbetrages von 850,00 € zur Erledigung der Angelegenheit. Ein Entwurf für diese vergleichsweise Einigung wird beigefügt, in welchem auch ein Anerkenntnis der Ansprüche vorgesehen ist.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/768-negele-zimmel-deutschland-swingt-private-ficktreffen-14

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    Die Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller mahnt aktuell für die LFP Video Group, LLC das Filmwerk "Teen truth or dare" ab. Die Augsburger Rechtsanwälte machen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, das Filmwerk unerlaubt über die Filesharing-Tauschbörse BitTorrent anderen Tauschbörsennutzern zum Download verfügbar gemacht zu haben.

    Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zur Erledigung der Angelegenheit. Die Zahlungsverpflichtung und ein Anerkenntnis sind in den beigefügten Entwurf einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung eingebaut.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/767-negele-zimmel-teen-truth-or-dare

    -----------------------------------------------------------

    Die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt das Musikwerk "Summer Jam" ("R.I.O. Feat. U-Jean") für die Zooland Music GmbH ab. Der Adressat wird wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen durch so genanntes Filesharing in Internettauschbörsen in Anspruch genommen. Ihm wird vorgeworfen, das Werk als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" unberechtigt im Internet verbreitet und dadurch Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz verwirklicht zu haben.

    Die Frankfurter Anwälte fordern nun zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auf. Weiterhin bieten sie die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 € an, um die Angelegenheit sofort und vollumfänglich zu erledigen.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/769-wesaveyourcopyrights-rechtsanwaltsgesellschaft-mbh-summer-jam-r-i-o-feat-u-jean

    -----------------------------------------------------------

    Die tonpool Medien GmbH lässt Musik des Künstlers XAVAS abmahnen. Die Rechtsanwaltskanzlei Zimmermann & Decker wirft dem Betroffenen im Auftrag der Rechteinhaberin vor, urheberrechtlich geschütze Musikwerke unerlaubt via Filesharing im Internet zur Verfügung gestellt zu haben. In der Bezeichnung wird Bezug genommen auf das Musikalbum "Schau nicht mehr zurück" des Künstlers XAVAS, in dem beigefügten Entwurf einer Unterlassungserklärung soll sich der Adressat jedoch nur wegen einer Tonaufnahme diesen Namens unterwerfen. Die Abmahnung ist insoweit unpräzise.

    Zur Erledigung der geltend gemachten Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Beseitigung und Auskunft verlangen die Hamburger Anwälte nun die Entfernung jeglicher Dateien und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben. Weiter bieten die Hamburger Anwälte an, die geltend gemachten Zahlungsansprüche mit einem pauschalen Vergleichsbetrag von 459,40 € abzugelten und die Angelegenheit damit vollumfänglich zu erledigen. Die Zahlungsverpflichtung hierfür findet sich im Entwurf der Unterlassungserklärung.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/766-zimmermann-decker-xavas-schau-nicht-mehr-zurueck

    -----------------------------------------------------------

    In diesem Fall macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen vorgeworfenem Filesharing geltend. Laut Abmahnschreiben soll der Betroffene das Werk "Step Up: Miami Heat 3D (Film)" ohne Erlaubnis der Rechteinhaberin im Internet über die Tauschbörse "bittorrent" öffentlich zugänglich gemacht haben.

    Verlangt wird von Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gemäß einem entsprechende beigefügten Formular. Zudem wird wie üblich angeboten, die daneben geltend gemachten Zahlungsansprüche gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 956 € abzugelten.

    Besonderheit in diesem Fall: Der Betroffene hatte erst wenige Tage zuvor eine Abmahnung wegen Filesharings von einer anderen Kanzlei erhalten.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/765-waldorf-frommer-rechtsanwaelte-step-up-miami-heat-3d-film

    mfg

    Wer versucht zu rennen, bevor er laufen kann, kommt meistens zu Fall



    stop animal experiments, take child molesters - they like pain!


    Besser man bereut was man getan hat, anstatt zu bereuen das man es unterlassen hat
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    Uns liegen abermals Abmahnungen von Rainer Munderloh vor. Diese werden versandt im Auftrag des Rechteinhabers RGF Production Ltd. . Gegenstand der Abmahnung ist die öffentliche Zugänglichmachung pornographischer Werke auf Tauschbörsen.

    Abgemahnt werden foldende Pornofilme:

    “Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die Abgabe einer Unterlassungtserklärung kann weitreichende Folgen haben.
    Quelle: Abmahnschreiben Munderloh - Abmahnschreiben Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

    --------------------------------------------

    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, diese mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Filme ab:

    Dieser Film wird in der uns vorliegenden Abmahnung abgemahnt:

    “Prometheus – Dunkle Zeichen”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Film - Abmahnschreiben erhalten - Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

    -------------------------------------------------

    Soeben erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang, abgemahnt wird im Auftrag der Uptunes GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Musikwerk:

    “Dance Nation vs. Shaun Baker – Sunshine 2009″

    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:

    Ballermann Hits am Balkan

    Achtung: Häufig besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
    Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben erhalten | abgemahnt-hilfe.de

    ----------------------------------------------------

    Soeben erreichte uns die Nachricht, das im Filesharing eine neue Kanzlei Abmahnungen verschickt. Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Köln und nennt sich Carvus Law.

    Im Auftrag des Rechtinhabers Silwa Filmvertriebs AG mahnen Sie Filmwerke ab.

    Bekannt ist der Titel

    “Geile Ficktour”

    Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die Abgabe einer Unterlassungtserklärung kann weitreichende Folgen haben.
    Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Abmahnschreiben Carvus Law | abgemahnt-hilfe.de

    -----------------------------------------------------

    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, diese mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Filme ab:

    Dieser Film wird in der uns vorliegenden Abmahnung abgemahnt:

    “Abraham Lincoln Vampirjäger”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Film - Abmahnschreiben erhalten - Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

    -----------------------------------------------------

    Graf u.a (Künstlername: Culcha Candela) mahnt erneut über die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ab. Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel:

    “Von Allein”


    Gefordert werden Euro 400,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

    Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Bindhardt Friedler Zerbe - Abmahnschreiben Filesharing | abgemahnt-hilfe.de

    ------------------------------------------------------

    Soeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Album:

    “Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Urheberrechtsverletzung | abgemahnt-hilfe.de

    --------------------------------------------------------

    Abermals erreichen uns Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner, diese mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.

    In den uns vorliegenden Abmahnschreiben wird folgendes Musikwerk abgemahnt:

    “David Guetta feat. Sia – She Wolf (Falling to Pieces)”

    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    German Top 100 vom 24.09.2012

    ACHTUNG: Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen!!

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    ACHTUNG: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden.
    Quelle: Abmahnschreiben Kornmeier und Partner - EMI Music Germany GmbH & Co. KG | abgemahnt-hilfe.de

    ---------------------------------------------------------

    Und erneut zeigt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, dass sie sich mit aller Macht als Abmahnkanzlei etablieren möchte. In diesem Fall macht sie gegen ein und denselben Betroffenen mit jeweils gleichem Datum Ansprüche der INO Handels- und Vertriebs GmbH auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Kostenerstattung geltend.

    Die Ansprüche sollen dabei auf einem unerlaubten Angebot dreier Filmwerke mit pornografischem Inhalt mit den Titeln "Fick-Bus On Tour - Teil 1", "Fick-Bus On Tour - Teil 2" sowie "Private Ficktreffen 26" beruhen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die abmahnende Kanzlei tatsächlich nicht erkannte, dass es sich um drei Abmahnungen an einen einzigen Betroffenen handelte oder ob hier die Erhöhung der im Raum stehenden Kosten beabsichtigt wird.

    Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird jeweils ein Vergleichsbetrag von 850 € angeboten, den Unterlassungsanspruch soll der Betreffende durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen.
    Quelle: Negele Zimmel - aller guten Dinge sind ... jedenfalls 3!

    -------------------------------------------------------

    Erneut mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian in einem einzelnen Schreiben wegen Filesharings an mehreren Titels der DigiRights Adminstration GmbH ab. Es sollen sieben Titel der Rechteinhaberin als Bestandteil des Samplers "German TOP 100 Single Charts" im Internet über so genannte Tauschbörsen unberechtigt verbreitet und dadurch Urheberrechte verletzt worden sein.

    Der Berliner Anwalt bietet in diesem Zusammenhang an, die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.800,00 € zur Erledigung zu bringen. Die immer noch hohen Werte ergeben sich aus einer Addition der angesetzten Streitwerte von - laut Rechtsanwalt Sebastian - 10.000,00 € pro einzelnem Musikwerk, die der Gegner, gleich wie die veranschlagten Schadensersatzbeträge, aufaddiert.

    Der darüber hinaus geltend gemachte Unterlassungsnaspruch soll durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der DigiRights Administration GmbH als Rechteinhaberin erledigt werden. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche enthält.
    Quelle: RA Sebastian: 7 Titel als Bestandteil des Samplers "German TOP 100 Single Charts"

    --------------------------------------------------------

    Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt derzeit das Musikalbum "Songs From The Heart" der Künstlergruppe Celtic Woman im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab. Die Hamburger Anwälte machen urheberrechtliche Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche für die Abmahnung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Tonaufnahmen des maßgeblichen Musikalbums über die Tauschbörse BitTorrent Dritten zum Download im Internet verfügbar und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

    Rasch Rechtsanwälte verlangen nunmehr wieder die Abgabe einer sich auf das Gesamtwerkrepertoire beziehenden Unterlassungserklärung. Durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.200,00 € könne die Angelegenheit dann auch hinsichtlich der Zahlungsansprüche vollumfänglich erledigt werden.
    Quelle: Rasch Rechtsanwälte: Songs From The Heart

    ---------------------------------------------------------

    Nach wie vor wird der bekannte Musiktitel "Titanium" von David Guetta wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsenprogramme im Internet abgemahnt. Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertreten diesbezüglich die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Tonträgerherstellerin und machen in deren Namen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend.

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 € zur Erledigung der Angelegenheit.
    Quelle: Kornmeier & Partner: Titanium (feat. Sia)

    --------------------------------------------------------

    Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt aktuell das Musikalbum "AMYF" des Künstlers Bushido wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen im Internet ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Tonaufnahmen des Albums ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bushido Dritten im Internet via Filesharing öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet zu haben.

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 700,00 € verlangt, mit der die Angelegenheit erledigt werden könne, so die Rechtsanwälte von Bushido.
    Quelle: Bindhardt Fiedler Zerbe: Bushido - AMYF


    mfg

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    Uns liegen abermals Abmahnungen von Rainer Munderloh vor. Diese werden versandt im Auftrag des Rechteinhabers RGF Production Ltd. . Gegenstand der Abmahnung ist die öffentliche Zugänglichmachung pornographischer Werke auf Tauschbörsen.

    Abgemahnt werden foldende Pornofilme:

    “Extreme Pervers Nr. 1 – 18 Jahre und so verdorben”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die Abgabe einer Unterlassungtserklärung kann weitreichende Folgen haben.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/abmahnungen-der-kanzlei-munderloh-machen-die-runde-20.html

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    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, diese mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Filme ab:

    Dieser Film wird in der uns vorliegenden Abmahnung abgemahnt:

    “Prometheus – Dunkle Zeichen”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-twentieth-century-fox-home-entertainment-germany-gmbh-ab-2.html

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    Soeben erreichte uns eine Abmahnung der Kanzlei Nümann und Lang, abgemahnt wird im Auftrag der Uptunes GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Musikwerk:

    “Dance Nation vs. Shaun Baker – Sunshine 2009″

    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens:

    Ballermann Hits am Balkan

    Achtung: Häufig besteht auch Kenntnis hinsichtlich weiterer Titel. Es besteht daher die Gefahr von Folgeabmahnungen.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/neue-abmahnung-der-kanzlei-numann-und-lang-uber-die-uptunes-gmbh-2.html

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    Soeben erreichte uns die Nachricht, das im Filesharing eine neue Kanzlei Abmahnungen verschickt. Die Kanzlei hat Ihren Sitz in Köln und nennt sich Carvus Law.

    Im Auftrag des Rechtinhabers Silwa Filmvertriebs AG mahnen Sie Filmwerke ab.

    Bekannt ist der Titel

    “Geile Ficktour”

    Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugeben. Die Abgabe einer Unterlassungtserklärung kann weitreichende Folgen haben.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/es-mahnt-wieder-eine-neue-kanzlei-im-filsesharingbereich-ab-19.html

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    Soeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer, diese mahnt im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH Filme ab:

    Dieser Film wird in der uns vorliegenden Abmahnung abgemahnt:

    “Abraham Lincoln Vampirjäger”

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/waldorf-frommer-mahnt-im-auftrag-der-twentieth-century-fox-home-entertainment-germany-gmbh-ab.html

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    Graf u.a (Künstlername: Culcha Candela) mahnt erneut über die Kanzlei Bindhardt, Fiedler, Rixen, Zerbe ab. Gegenstand der Abmahnung ist der Musiktitel:

    “Von Allein”


    Gefordert werden Euro 400,00 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

    Achtung: Keinesfalls sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung ohne anwaltliche Überprüfung abgegeben werden. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/bindhart-friedler-zerbe-mahnen-aktuell-ab-52.html

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    Soeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.

    Abgemahnt wird folgendes Album:

    “Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.

    Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/kanzlei-rasch-mahnt-im-auftrag-der-universal-music-gmbh-ab-16.html

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    Abermals erreichen uns Abmahnschreiben der Kanzlei Kornmeier und Partner, diese mahnen angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab.

    In den uns vorliegenden Abmahnschreiben wird folgendes Musikwerk abgemahnt:

    “David Guetta feat. Sia – She Wolf (Falling to Pieces)”

    dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer namens

    German Top 100 vom 24.09.2012

    ACHTUNG: Es besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen!!

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie ein pauschaler Schadensersatz.

    ACHTUNG: Die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall unterzeichnet werden.
    Quelle: http://www.abgemahnt-hilfe.de/news/emi-music-germany-gmbh-co-kg-lasst-wieder-uber-die-kanzlei-kornmeier-und-partner-abmahnen-4.html

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    Und erneut zeigt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, dass sie sich mit aller Macht als Abmahnkanzlei etablieren möchte. In diesem Fall macht sie gegen ein und denselben Betroffenen mit jeweils gleichem Datum Ansprüche der INO Handels- und Vertriebs GmbH auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Kostenerstattung geltend.

    Die Ansprüche sollen dabei auf einem unerlaubten Angebot dreier Filmwerke mit pornografischem Inhalt mit den Titeln "Fick-Bus On Tour - Teil 1", "Fick-Bus On Tour - Teil 2" sowie "Private Ficktreffen 26" beruhen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die abmahnende Kanzlei tatsächlich nicht erkannte, dass es sich um drei Abmahnungen an einen einzigen Betroffenen handelte oder ob hier die Erhöhung der im Raum stehenden Kosten beabsichtigt wird.

    Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird jeweils ein Vergleichsbetrag von 850 € angeboten, den Unterlassungsanspruch soll der Betreffende durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/780-negele-zimmel-aller-guten-dinge-sind-jedenfalls-3

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    Erneut mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian in einem einzelnen Schreiben wegen Filesharings an mehreren Titels der DigiRights Adminstration GmbH ab. Es sollen sieben Titel der Rechteinhaberin als Bestandteil des Samplers "German TOP 100 Single Charts" im Internet über so genannte Tauschbörsen unberechtigt verbreitet und dadurch Urheberrechte verletzt worden sein.

    Der Berliner Anwalt bietet in diesem Zusammenhang an, die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.800,00 € zur Erledigung zu bringen. Die immer noch hohen Werte ergeben sich aus einer Addition der angesetzten Streitwerte von - laut Rechtsanwalt Sebastian - 10.000,00 € pro einzelnem Musikwerk, die der Gegner, gleich wie die veranschlagten Schadensersatzbeträge, aufaddiert.

    Der darüber hinaus geltend gemachte Unterlassungsnaspruch soll durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der DigiRights Administration GmbH als Rechteinhaberin erledigt werden. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche enthält.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/778-ra-sebastian-7

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    Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte mahnt derzeit das Musikalbum "Songs From The Heart" der Künstlergruppe Celtic Woman im Namen der EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab. Die Hamburger Anwälte machen urheberrechtliche Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche für die Abmahnung geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Tonaufnahmen des maßgeblichen Musikalbums über die Tauschbörse BitTorrent Dritten zum Download im Internet verfügbar und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

    Rasch Rechtsanwälte verlangen nunmehr wieder die Abgabe einer sich auf das Gesamtwerkrepertoire beziehenden Unterlassungserklärung. Durch Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.200,00 € könne die Angelegenheit dann auch hinsichtlich der Zahlungsansprüche vollumfänglich erledigt werden.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/777-rasch-rechtsanwaelte-songs-from-the-heart

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    Nach wie vor wird der bekannte Musiktitel "Titanium" von David Guetta wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsenprogramme im Internet abgemahnt. Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertreten diesbezüglich die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Tonträgerherstellerin und machen in deren Namen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend.

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 € zur Erledigung der Angelegenheit.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/776-kornmeier-partner-titanium-feat-sia

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    Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt aktuell das Musikalbum "AMYF" des Künstlers Bushido wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen im Internet ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Tonaufnahmen des Albums ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bushido Dritten im Internet via Filesharing öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet zu haben.

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 700,00 € verlangt, mit der die Angelegenheit erledigt werden könne, so die Rechtsanwälte von Bushido.
    Quelle: http://www.abmahnstopper.de/aktuelle-abmahnungen/775-bindhardt-fiedler-zerbe-bushido-amyf


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    Waldorf Frommer Rechtsanwälte mahnt wegen angeblicher Verbreitung des zugunsten der Sony Music Entertainment Germany GmbH urheberrechtlich geschützten Albums "In Farbe, Revolverheld (Album)" über Filesharing-Netzwerke im Internet ab. Geltend gemacht wurden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz sowie Erstattung der Abmahnkosten.

    Nachdem der Betroffene eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben hatte, die die Münchener Kanzlei annahm, wurde er dennoch weiterhin zur Zahlung des angebotenen Vergleichsbetrages in Höhe von 956,00 € aufgefordert, um die weiter geltend gemachten Zahlungsansprüche ebenfalls zu erledigen.
    Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte: In Farbe, Revolverheld (Album)

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    Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights mahnt aktuell für die Zooland Music GmbH die Tonaufnahme "Party Shaker" wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung über Peer-to-Peer-Netzwerke (Tauschbörsen) ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Musiktitel, der wohl im Übrigen Element eines Album-Containers gewesen ist, ohne Zustimmung des Rechteinhabers über Tauschbörsen im Internet verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 €.
    Quelle: WeSaveYourCopyrights: Party Shaker (R.I.O. feat. Nicco)

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    Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt derzeit das zugunsten der Tiberius Film GmbH Co. KG urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Walhalla Rising" wegen angeblich unberechtigter Verbreitung und öffentlicher Zugänglichmachung über Tauschbörsen im Internet ab. Geltend gemacht werden urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz.

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen die Münchener Rechtsanwälte die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 956,00 € zur Erledigung der Angelegenheit.
    Quelle: Waldorf Frommer Rechtsanwälte: Walhalla Rising

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    Nach wie vor mahnt die Anwaltskanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH angeblichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Summer Jam" ("R.I.O. Feat. U-Jean") für die Zooland Music GmbH ab. Der Adressat soll das Werk via Filesharing als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" unberechtigt über so genannte Tauschbörsen im Internet verbreitet und dadurch Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadensersatz verwirklicht haben.

    Die Frankfurter Anwaltskanzlei fordert nun die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Weiterhin bieten sie die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 € an, um die Angelegenheit sofort und vollumfänglich zu erledigen, wobei der beigefügte Entwurf einer beendenden Erklärung die Abgeltung nur auf den einen konkret bezeichneten Tatzeitpunkt bezieht.
    Quelle: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Summer Jam (R.I.O. Feat. U-Jean)

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    Und wieder mahnt ein Rechtsanwalt der Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller einen Betroffenen ab, der bereits kurz zuvor mehrere (!) Abmahnungen derselben Kanzlei erhalten hatte. In der vorliegenden Abmahnung geht es um Ansprüche der LFP Video Group, LLC auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten, die auf das angebliche Anbieten des Filmwerks "This Ain't – Avatar 2 XXX" im Rahmen des Netzwerks BitTorrent durch den Betroffenen gestützt werden.

    Da die vorgebrachte Urheberrechtsverletzung hinsichtlich des dokumentierten Zeitpunktes sehr eng bei den bereits durch dieselbe Kanzlei gegenüber dem Betroffenen abgemahnten Sachverhalten liegt, darf auch hier angezweifelt werden, ob die Abmahnungen unabsichtlicherweise separat an ein- und denselben Betroffenen gesendet wurden. Der Beigeschmack einer möglicherweise beabsichtigten Geltendmachung höherer vermeintlich zu erstattender Kosten jedenfalls bleibt bestehen.

    Ansonsten wird wie bei der Augsburger Kanzlei üblich ein "entgegenkommender" Vergleichsbetrag von 850 € angeboten, bei dessen Zahlung die geltend gemachten Auskunfts-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche umfassend erledigt wären.

    Auch wird eine Unterlassungserklärung in der der Abmahnung beigefügten Form eingefordert, wobei diese neben einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtung auch eine Anerkennung des Schadensersatzanspruchs dem Grunde nach sowie eine unbezifferte Kostenübernahmeverpflichtung enthält.
    Quelle: Negele Zimmel: This Ain't

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    Einen besonders bitteren Nachgeschmack hinterlässt eine aktuelle Abmahnung der Augsburger Kanzlei Negele Zimmel. Ist sie doch nunmehr die dritte Kanzlei innerhalb weniger Wochen, die sich mit einer Abmahnung wegen vermeintlichen Filesharings an ein- und denselben Betroffenen wendet.

    Im vorliegenden Schreiben macht die Kanzlei Negele Zimmel Ansprüche der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD auf Unterlassung, Auskunftserteilung, Schadensersatz sowie Kostenerstattung geltend. Der Betroffene soll das Filmwerk "Red Edition - Die Armee Der Finsternis" über das Netzwerk BitTorrent im Internet angeboten haben.

    Für die Abgeltung der Zahlungsansprüche wird der übliche pauschale Vergleichsbetrag in Höhe von 900 € angeboten, hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wird der Betroffene zur Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung aufgefordert, wobei diese unter anderem auch ein Anerkenntnis einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung beinhaltet.
    Quelle: Negele Zimmel: Red Edition - Die Armee Der Finsternis

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    In gleich zwei Fällen liegt uns eine weitestgehend inhaltsgleiche Abmahnung der Frankfurter Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltschaftsgesellschaft mbH vor. Darin werden jeweils Ansprüche der reFX Audio Software Inc. wegen Urheberrechtsverletzung durch Filesharing geltend gemacht.

    Die Betroffenen sollen die Computersoftware "Nexus² (reFX Audio Software Inc.)" in Filesharing-Netzwerken öffentlich zugänglich gemacht haben. Infolgedessen werden die Abgemahnten auf Unterlassung, Auskunfterteilung, Vernichtung von Vervielfältigungsstücken, Kostenerstattung und Schadensersatz in Anspruch genommen.

    Zur Abgeltung der angeblich bestehenden Zahlungsansprüche wird den Betroffenen eine Vergleichszahlung in Höhe von stolzen 3.000,00 € angeboten. Der hohe Betrag wird dabei mit den erheblichen Schadensersatz- und Kostenerstattungsbeträgen gerechtfertigt, die die Betroffenen der Rechteinhaberin nach Ansicht der Abmahnkanzlei schulden. Für den Schadensersatz wird in den Abmahnungen ein Mindestschaden entsprechend der branchenüblichen Lizenzgebühr für die Software in Höhe von mehreren tausend Euro, für die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten ein Gegenstandswert von mindestens 50.000,00 € bis 100.000,00 € angesetzt.

    Hinsichtlich des zudem geltend gemachten Unterlassungsanspruch wird eine strafbewehrte Unterlassungserklärung gefordert, wobei der angebotene Entwurf sowohl eine Zahlungsverpflichtung als auch ein Anerkenntnis des Begehens einer Rechtsverletzung beinhaltet.
    Quelle: WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Nexus² (in 2 Fällen)

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    Im Auftrag der EMI Music Germany GmbH & Co. KG macht die Kanzlei Kornmeier & Partner Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Vernichtung etwaiger Werkskopien, Schadensersatz und Kostenerstattung wegen unerlaubten Zurverfügungstellens von urheberrechtlich geschützten Werken in Internettauschbörsen geltend. Die Tonaufnahme "She Wolf (Falling to Pieces) [feat. Sia]" des Künstlers David Guetta soll laut Vorwurf im Abmahnschreiben als Bestandteil des Chartcontainers "German Top 100 Single Charts" unerlaubt im Internet verbreitet worden sein.

    Die Anwaltskanzlei trägt dabei vor, dass die Rechteinhaberin an dem Musikalbum "Nothing But The Beat 2.0" des Künstlers David Guetta die ausschließlichen Rechte haben soll.

    Die Frankfurter Anwälte bieten nun die Abgeltung der geltend gemachten Zahlungsansprüche durch einen Vergleichsbetrag in Höhe von 450,00 € an. Daneben fordern sie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das betreffende Musikwerk.
    Quelle: Kornmeier & Partner: She Wolf (Falling to Pieces) [feat. Sia]

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    Und erneut zeigt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, dass sie sich mit aller Macht als Abmahnkanzlei etablieren möchte. In diesem Fall macht sie gegen ein und denselben Betroffenen mit jeweils gleichem Datum Ansprüche der INO Handels- und Vertriebs GmbH auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Kostenerstattung geltend.

    Die Ansprüche sollen dabei auf einem unerlaubten Angebot dreier Filmwerke mit pornografischem Inhalt mit den Titeln "Fick-Bus On Tour - Teil 1", "Fick-Bus On Tour - Teil 2" sowie "Private Ficktreffen 26" beruhen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die abmahnende Kanzlei tatsächlich nicht erkannte, dass es sich um drei Abmahnungen an einen einzigen Betroffenen handelte oder ob hier die Erhöhung der im Raum stehenden Kosten beabsichtigt wird.

    Zur Abgeltung der Zahlungsansprüche wird jeweils ein Vergleichsbetrag von 850 € angeboten, den Unterlassungsanspruch soll der Betreffende durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung ausräumen.
    Quelle: Negele Zimmel - aller guten Dinge sind ... jedenfalls 3!

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    Erneut mahnt Rechtsanwalt Daniel Sebastian in einem einzelnen Schreiben wegen Filesharings an mehreren Titels der DigiRights Adminstration GmbH ab. Es sollen sieben Titel der Rechteinhaberin als Bestandteil des Samplers "German TOP 100 Single Charts" im Internet über so genannte Tauschbörsen unberechtigt verbreitet und dadurch Urheberrechte verletzt worden sein.

    Der Berliner Anwalt bietet in diesem Zusammenhang an, die geltend gemachten Zahlungsansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 1.800,00 € zur Erledigung zu bringen. Die immer noch hohen Werte ergeben sich aus einer Addition der angesetzten Streitwerte von - laut Rechtsanwalt Sebastian - 10.000,00 € pro einzelnem Musikwerk, die der Gegner, gleich wie die veranschlagten Schadensersatzbeträge, aufaddiert.

    Der darüber hinaus geltend gemachte Unterlassungsnaspruch soll durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gegenüber der DigiRights Administration GmbH als Rechteinhaberin erledigt werden. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der ein Anerkenntnis der Zahlungsansprüche enthält.
    Quelle: RA Sebastian: 7 Titel als Bestandteil des Samplers "German TOP 100 Single Charts"

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    Nach wie vor wird der bekannte Musiktitel "Titanium" von David Guetta wegen angeblichen Urheberrechtsverletzungen über Tauschbörsenprogramme im Internet abgemahnt. Die Frankfurter Rechtsanwälte Kornmeier & Partner vertreten diesbezüglich die EMI Music Germany GmbH & Co. KG als Tonträgerherstellerin und machen in deren Namen urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend.

    Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 450,00 € zur Erledigung der Angelegenheit
    Quelle: Kornmeier & Partner: Titanium (feat. Sia)

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    Die Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt aktuell das Musikalbum "AMYF" des Künstlers Bushido wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung über Tauschbörsen im Internet ab und macht urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Erstattung der Abmahnkosten geltend. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, die Tonaufnahmen des Albums ohne Zustimmung des Rechteinhabers Bushido Dritten im Internet via Filesharing öffentlich zugänglich gemacht und verbreitet zu haben.

    Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 700,00 € verlangt, mit der die Angelegenheit erledigt werden könne, so die Rechtsanwälte von Bushido.
    Quelle: Bindhardt Fiedler Zerbe: Bushido - AMYF

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    Für die I-ON NEW MEDIA GmbH macht die Hamburger Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte im Wege der Abmahnung Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung für die Abmahnung und Vernichtung von Werkskopien geltend. Der Adressat soll das urheberrechtlich geschütztes Filmwerk "Cherry Bomb" unerlaubt über die Tauschbörse μTorrent im Internet zum Download angeboten haben.

    Hinsichtlich des Unterlassungsanspruchs wird der Betroffene zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung aufgefordert. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der sich jedoch auf das gesamte Werkrepertoire der Rechteinhaberin bezieht und eine feste Vertragsstrafe von 5001,00 € sowie eine pauschale Zahlungsverpflichtung beinhaltet. Letztere beläuft sich auf einen Betrag von 1.298,00 €, welchen die Kanzlei Schulenberg & Schenk als Vergleichssumme zur endgültigen Erledigung der Zahlungsansprüche anbietet.
    Quelle: Schulenberg & Schenk: Cherry Bomb

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    Erneut mahnt die Augsburger Kanzlei Negele Zimmel Greuter Beller ein Filmwerk für die INO Handels- und Vertriebs GmbH ab. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, den Film "Privates Casting mit der Heidi" unerlaubt in dem Filesharing-Netzwerk BitTorrent angeboten zu haben.

    Aufgrunddessen macht die abmahnende Kanzlei für die Rechteinhaberin Ansprüche gegen den Abgemahnten auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung, Auskunft sowie Vorlegung und Besichtigung geltend. Der Betroffene wird aufgefordert, die beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, die auch die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht dem Grunde nach sowie eine Verpflichtung zur Kostenerstattung enthält. Zur Abgeltung und Erledigung der geltend gemachten Zahlungsansprüche bietet die Kanzlei Negele Zimmel die Zahlung eines Pauschalbetrages von 850 € an.
    Quelle: Negele Zimmel: Privates Casting mit der Heidi

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