Quelle: Abmahnschreiben Film - Abmahnschreiben erhalten - Filesharing | abgemahnt-hilfe.deSoeben erreichte uns die Nachricht, dass die Kanzlei Waldorf Frommer ein Filmwerk für die Universum Film GmbH abmahnt.
Dieser Film wird abgemahnt:
“Lockout”
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes gefordert.
Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
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Quelle: Abmahnschreiben Filesharing - Urheberrechtsverletzung | abgemahnt-hilfe.deSoeben erreicht und ein Abmahnschreiben der Kanzlei Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH.
Abgemahnt wird folgendes Album:
“Amy Macdonald – Life In A Beautiful Light”
Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Bezahlung eines pauschalen Schadenersatzes.
Achtung: Wir raten Ihnen, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne anwaltliche Überprüfung abzugegeben. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann weitreichende Konsequenzen haben!
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Quelle: Abmahnschreiben Urheberrechtsverletzung - Filesharing | abgemahnt-hilfe.deSoeben erreichte uns ein Abmahnschreiben der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Diese Kanzlei mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Zooland Music GmbH ab.
Abgemahnt wird folgender Musiktitel:
“Cascada – The Rhythm of the Night”
dieser Titel befindet sich auf einem Chartcontainer, daher besteht die Gefahr von folge Abmahnungen.
Gefordert wir die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von Euro 450,00.
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Quelle: Abmahnung Sasse und Partner - Splendid Film GmbH | abgemahnt-hilfe.deNeue Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Partner machen derzeit die Runde. Diese mahnen im Auftrag der Splendid Film GmbH unerlaubtes Anbieten geschützter Filmwerke in Tauschbörsen ab.
Gegenstand der Abmahnung ist folgender Film:
“Zambezia”
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird die Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von Euro 800,00 gefordert.
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Quelle: Rasch Rechtsanwälte: Channel OrangeDie Rechtsanwaltskanzlei Rasch macht für ihre Mandantin, die Universal Music GmbH, urheberrechtliche Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung und Auskunft wegen des öffentlichen Zugänglichmachens des Musikalums "Channel Orange" des Künstlers Frank Ocean in Peer-2-Peer-Tauschbörsen geltend.
Gefordert wird wie gewohnt die Abgabe einer weitgehenden Unterlassungserklärung, die sich auf das Gesamtwerk der Universal Music GmbH bezieht. Als Vergleich zur Erledigung der Angelegenheit wird die Zahlung eines Pauschalbetrages von 1.200,00 € vorgeschlagen.
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Quelle: Schulenberg & Schenk: Nazi Sky (Film)Die Hamburger Anwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte macht Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung für die Abmahnung und Vernichtung von Werkskopien im Wege der Abmahnung geltend. Der Adressat soll ein urheberrechtlich geschütztes Filmwerk der SAVOY Film GmbH, hier den Film "Nazi Sky", unerlaubt über Tauschbörsen im Internet zum Download angeboten haben.
Den Unterlassungsanspruch soll der Abgemahnte durch eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung ausräumen. Für diese ist der Abmahnung ein Entwurf beigefügt, der sich aber auf das gesamte Werkrepertoire der Rechteinhaberin bezieht und eine pauschale Zahlungspflicht beinhaltet. Diese beläuft sich auf einen Betrag von 1.298,00 €, welchen die Kanzlei Schulenberg & Schenk als Vergleichssumme zur endgültigen Erledigung der Zahlungsansprüche anbietet.
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Quelle: Abmahnung Expendables 2 durch Sasse und Partner erhalten? - Dr. Wachs RechtsanwälteAbmahnung Expendables 2 durch Sasse und Partner erhalten?
Von Dr. Alexander Wachs
Aktuell wurden wir wieder einmal auf Abmahnungen der Kanzlei Sasse und Parter im Auftrag von Splendid Film angesprochen. Es geht namentlich um den Film der “halten Haudegen” in der Hauptrolle fast ausschließlich Stars der mindestens 80er Jahre Sylvester Stallone; Jason Statham; Jean-Claude Van Damme ; Jet Li; Dolph Lundgren; Chuck Norris; Bruce Willis; Arnold Schwarzenegger. Diese Riege vor 20 Jahren in einem Film anzutreffen wäre wohl kaum denkbar gewesen, aber die Rollenangebote für alte Actionhelden sollte sich mittlerweile in Grenzen halten. Wer sich den You Tube Trailer anschauen möchte. Es gilt die alte Regel: Nachgeladen wird zwischen den Schusswechseln (als etwa alle 4 Minuten) und die Wunden sind nur Fleischwunden. Grrrr.
Die Nachfrage nach diesem Film sollte dennoch erheblich sein, der Trailer hat 5.000.000 Klicks bei Youtube, und wenn heutzutage Erwachsene die Drei ??? CDs sammeln, wird damit wohl ebenso der eigenen Jugend gehuldigt, wie beim Anschauen von Expendables 2. Mit ein paar Kaltgetränken und ein wenig Humor vielleicht sogar eine spassige Angelegenheit.
Es sei denn….
es gibt danach Post von Splendid Film, die mit einer Sasse und Partner Abmahnung daran erinnern, dass vor dem Genuss des Films, eine finanzielle Vergütung der Filmschaffenden, sei es durch einen Kino Kartenkauf oder durch den Kauf oder der Leihe des Datenträgers (DVD oder Blu Ray.. dann kann man die einzelnen Falten der Helden zählen). Wer vorher einfach nur Emule oder Bittorrent angeworfen hat, dem sei gesagt, so gut kann der Film kaum sein, dass die 800,00 EUR, welche in der Sasse Abmahnung wegen des Herunterladens und des Verbreitens des Films gezahlt werden sollen, angemessen sind.
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Quelle: Les Castings de Candice Vol. 2 Abmahnung erhalten? Porno lohnt sich doch! - Dr. Wachs RechtsanwälteLes Castings de Candice Vol. 2 Abmahnung erhalten? Porno lohnt sich doch!
Von Dr. Alexander Wachs
Aus dem Ordner Abmahngerüchte: Heute las ich, dass augenscheinlich ein neuer Film namens “Les Castings de Candice Vol. 2″ abgemahnt wird. Eine kurze Internetrecherche deutet eine Art Kurz Film der Erwachsenen-Unterhaltung an. Ich nehme an, dass Vergleichsbeträge von 780,00 EUR hier gefordert werden werden. Wenn genug zahlen, sollte sich das auch für den Rechteinhaber rechnen - mehr als die “reguläre Auswertung”. Die Bedenken dagegen hatte ich bereits hier in anderem Zusammenhang ausgeführt. Das Geld liegt auf der Straße. Porno muss sich wieder lohnen. Filesharing macht es möglich.
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Quelle: Waldorf Frommer Abmahnung Santana – Shape Shifter - Dr. Wachs RechtsanwälteWaldorf Frommer Abmahnung Santana – Shape Shifter
Von Dr. Alexander Wachs
Obwohl das aktuelle Santana Album Shape Shifter (bzw. Shapeshifter) größtenteils aus Instrumentaltracks besteht und daher nicht im Radio rauf- und runtergedudelt werden wird wie Lieder aus seinem früheren Album ( z.B. Maria Maria), besteht offenkundig eine große Nachfrage auch nach diesem Album der (alternden) Gitarren Legende.
So wird sich die Kanzlei Waldorf Frommer aus München nicht über zu wenig Arbeit beklagen können. Uns erreichten jedenfalls schon einige Hilfe Gesuche von Abgemahnten, welchen vorgeworfen wurde das Santana Album Shape Shifter (bzw. Shapeshifter) heruntergeladen und während dessen verbreitet zu haben. Die Folgen sind altbekannt: 506 EUR Anwaltskosten und 450 EUR Schadensersatz. Ferner wird eine Unterlassungserklärung gefordert. Dazu kann ich wieder mal nur sagen:
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Quelle: Sasse und Partner Abmahnung “Gone” für Splendid Film GmbH - Dr. Wachs RechtsanwälteSasse und Partner Abmahnung “Gone” für Splendid Film GmbH
Von Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Sasse und Partner versendet aktuell eine Vielzahl von Abmahnungen im Auftrag der Splendid Film GmbH. Gegenstand der teuren anwaltlichen Schreiben welche mit
“Unerlaubtes Anbieten geschützer Filmwerke in Tauschbörsen”
überschrieben sind, führt die Kanzlei Sasse und Partner aus, dass Splendid Film “Inhaberin der ausschließlichen Vervielfältigungsrechte und Verbreitungsrechte” an dem Filmwerk “Gone” sei, und erheblich durch unautorisierte Angebote ihre Werke im Internet geschädigt werde. Dies erscheint keineswegs unplausibel, wenn man sich anschaut, dass der Film “Gone” erst im März 2012 in den Kinos gestartet ist. Durch die kostenlose Verfügbarkeit im Internet wird sicherlich der DVD Verleih bzw. DVD Verkauf erschwert.
Interessanterweise sind aber Filme durch die vielen Abmahnungswellen - auch von Sasse und Partner - heuzutage nur noch wenige Wochen in Tauschbörsen auffindbar. Mutmaßlich weil das Fangnetz mittlerweile so engmaschig gestrickt ist, dass zumindest von den Providern, welche Daten speichern nahezu alle Anschlussinhaber “gefangen” werden. Dass sich in diesem Netz der “Tauschbörsenüberwacher” und abmahnenden Kanzleien immer wieder auch unbescholtene mit einer Abmahnung auseinandersetzen müssen und aus Angst vor einem Gerichtsverfahren viel Geld zahlen müssen, ist die Kehrseite der Medaille, über die übrigens weniger gesprochen wird.
Wichtig ist als Adresseat einer solchen Sasse und Partner Abmahnung wegen des Films “Gone”, dass es nicht ausreicht, dass der Anschlussinhaber nichts heruntergeladen und/oder verbreitet hat. Die Rechtsprechung hat nämlich mit der sog. Störerhaftung ein Konstrukt entwickelt, nachdem es zumindest für einen Teil des Anspruchs der Abmahner faktisch kaum noch darauf ankommt, wer die Rechtsverletzung begangen hat.
Doch sollten Adressaten einer Sasse und Partner Abmahnung keineswegs sofort die Flinte ins Korn werfen und einfach die geforderten 800,00 EUR zahlen, denn in vielen Fällen ist die Forderung mit entsprechender Argumentation deutlich reduzierbar. Ebenso wichtig ist es, nicht vorschnell die von Sasse und Partner vorgefertigte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.
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Quelle: Lihl Abmahnung – the artist – DCM Film Distribution GmbH erhalten? - Dr. Wachs RechtsanwälteLihl Abmahnung – the artist – DCM Film Distribution GmbH erhalten?
Von Dr. Alexander Wachs
Es wird berichtet, dass die Kanzlei Lihl Abmahnungen im Auftrag der DCM Film Distribution GmbH versendet. Namentlich geht es um den Film “The artist“, der mit 5 Oscars zuletzt ordentlich abgeräumt hat. Anders als bei dem ein oder anderen Film für Erwachsene, welcher aktuell abgemahnt wird, ist es bei diesem Film sicher, dass nicht mir Abmahnungen mehr Geld eingenommen werden soll, als mit ordentlicher Auswertung.
Es ist vielmehr nachvollziehbar, dass die Auswertung des Films “the artist” erschwert wird, wenn der Film kostenlos aus dem Internet heruntergeladen werden kann. Dies wäre aber nicht ganz zu schwerwiegend, wenn nicht Tauschbörsen üblicherweise während des Herunterladens auch Verbreiten. Wer den Film “the artist” aus einer Tauschbörse lädt, stellt den Film also auch Dritten zur Verfügung.
DCM Film hat RA Lihl beauftragt, gegen die ermittelten Anschlussinhaber vorzugehen: Es folgt die Lihl Abmahnung. Darin fordert der Rechtsanwalt den Anschlussinhaber auf, Sorge zu tragen, dass der Film nicht weiter über den Anschluss heruntergeladen und verbreitet wird und um dies sicherzustellen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Die Unterlassungserkärung sollten Sie nicht in der beigefügten Form unterschreiben, weil diese im Interesse von DCM Film vorformuliert ist und einige Punkte enthält, die auch abgeschwächt oder ganz gestrichen werden können. Auch der Vergleichsbetrag ist mit 750,00 EUR im Zweifel nicht das letzte Wort. Ob es sich lohnt die Forderung ganz zurückzuweisen oder “nur” angemessen reduzieren zu lassen, muss in jedem Fall geprüft werden.
Wenn Sie eine Lihl Abmahnung wegen “the artist” erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir beraten seit Jahren Mandanten aus ganz Deutschland, welche teure Post erhalten haben. Wir helfen gern.
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Quelle: Kornmeier und Partner Abmahnung für EMI “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto” - Dr. Wachs RechtsanwälteKornmeier und Partner Abmahnung für EMI “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto”
Von Dr. Alexander Wachs
Die Kanzlei Kornmeier und Partner aus Frankfurt vertritt nun schon seit längerem auch EMI in Fragen der Abwehr von Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. In der Vergangenheit wurden eine Vielzahl von Abmahnungen wegen der Verbreitung von Liedern des Künstlers “David Guetta” verschickt. Nun hat die EMI ein sehr breites Repertoire und beherbergt die unterschiedlichsten Künstler. Aktuell wird im Internet von einer Kornmeier und Partner Abmahnung wegen des Liedes des Künstlers “Mickie Krause” – Schatzi schenk mir ein Foto berichtet. Die Eckdaten sind freilich identisch 450,00 EUR wird gefordert und eine Unterlassungserklärung. Das Lied wurde in einer Vielzahl von Interpretationen auf einer Vielzahl einschlägiger CDs (Stimmung) veröffentlicht.
- Ballermann Hits 2011
- Ballermann Hits 2012
- Apres Ski Hits 2012
- German Top 100
Wer eine Kornmeier und Partner Abmahnung wegen “Mickie Krause – Schatzi schenk mir ein Foto” erhalten hat, muss damit rechnen, dass auch andere Rechteinhaber, welche diese Dateien im Internet überwachen, ebenfalls mit einer teuren Abmahnung anklopfen werden.
Es kann daher sinnvoll sein, sich nach Erhalt der ersten Abmahnung direkt an einen Anwalt zu wenden, damit dieser die Kostenbelastung wegen weiteren Abmahnung reduziert. Gern stehen Ihnen die Anwälte der Kanzlei Dr. Wachs für Fragen beratend zur Verfügung.
Die in der Kornmeier und Partner Abmahnung geforderte Summe ist mit 450,00 EUR nach unserer Erfahrung mit entsprechender Argumentation und entsprechendem Sachvortrag durchaus reduzierbar oder in Einzelfällen sogar ganz zurückweisbar.
mfg
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