2. Juli 2009
Eine Anwaltskanzlei hat im Namen einer Zweigstelle der Wettbewerbszentrale Abmahnungen an im Internet tätige Unternehmen versendet.
Die vermeintliche Anwaltskanzlei mahnt die Unternehmen wegen Verstößen gegen das Wettbewerbsrecht ab und verlangt eine Aufwandspauschale von 189 €. Interessant an diesem Fall ist auch, dass die abmahnende Kanzlei in den Abmahnungen u.a. Verstöße gegen das Teledienstegesetz rügt. Dieses ist jedoch seit Anfang 2007 nicht mehr in Kraft.
Die Wettbewerbszentrale führt in einer Pressemitteilung vom 09.06.2009 zu den falschen Abmahnungen aus:
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