Der Bundestag hat am Freitag zwei Gesetzentwürfe beschlossen, die nach Angaben des Justizministeriums das Zwangsvollstreckungsrecht "modernisieren". Im Rahmen des "Gesetzes zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung" (PDF-Datei) wird Gerichtsvollziehern künftig die Möglichkeit eingeräumt, von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse von Schuldnern einzuholen, damit vollstreckbare Zahlungsansprüche effektiver durchgesetzt werden können. Gerichtsvollzieher könnten "im Auftrag des Gläubigers künftig zum Beispiel herausfinden, wo der Schuldner Konten oder Depots führt", heißt es zur Erklärung. Durch Anfragen beim Rentenversicherungsträger könne der Gerichtsvollzieher zudem erfahren, ob und wo Arbeitsverhältnisse bestehen. Auch Daten über Fahrzeuge, für die Schuldner als Halter im Zentralen Fahrzeugregister eingetragen sind, kann der Gerichtsvollzieher über das Kraftfahrtbundesamt abfragen.
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