Das Bundesverwaltungsgericht hat einem Verbot des Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten seinen Segen verweigert. Nach Ansicht der Richter in Bern ist das Vorgehen von Logistep zwar nicht über jeden Zweifel erhaben, indessen einziges Mittel im Kampf gegen Internet-Piraterie. Die Firma forscht mit ihrer Software im Auftrag von Rechteinhabern in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) nach bestimmten Film- oder Musiktiteln....

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