Quelle: heise resale - 13.03.09 - : Abmahnfalle Maßangaben (Update)Von der legendären 5,25"-Floppy, über 17-Zoll-Monitore bis zur 3,5"-Festplatte sind die aus dem Amerikanischen stammenden Größenangaben für Geräte und Komponenten aus der Informationstechnologie zur näheren Kennzeichnung fest etabliert – sie haben sich mittlerweile sogar in der Unterhaltungselektronik bei Fernsehern & Co. durchgesetzt. Die für das angelsächsische Inch stehenden "Gänsefüßchen" respektive das vergleichbare deutsche Pendant "Zoll" werden je nach Gerät zur Charakterisierung der Größe oder auch der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Produktklasse verwendet.
Also schön aufpassen
mfg
Bookmarks