Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde von einem Informanten eine Kopie des Netzsperren-Vertrages zugespielt, der für die Regulierung des Internets zuständig ist. Aus diesem Dokument geht hervor, dass die führenden Internet-Provider aus Deutschland dazu verpflichtet werden bestimmte Seiten, vorzugsweise mit kinderpornographischen Inhalten die aus einer Liste des BKA´s entnommen werden, zu sperren.
Das Problem an der Sache ist, dass die Provider dazu verpflichtet werden sollen diese Filterlisten geheim zu halten, was somit den Missbrauch Tür und Angel öffnet.
Es wird vermutet, dass das Vorgehen gegen Kinderpornografie nur als Schutzschirm für die Einrichtung von Filter -und Zensurmaßnahmen für das Internet mißbraucht wird. Dies belegt die Tatsache, dass ansonsten keine weiteren Maßnahmen, in Form von Strafverfolgung, gegen solche Seiten unternommen werden. Als weiteren Beleg dafür ist der inoffizielle Weg über die AGB-Änderung zu sehen. Nach Expertenmeinung wäre eine solche Initiative über die üblichen Gesetztesverfahren verfassungsrechtlich höchst bedenklich und würde somit spätestens beim Einreichen einer Klage vor dem Verfassungsgericht scheitern.
20090211-vertragsentwurf-bka-isp.pdf

Quelle: CCC | Chaos Computer Club e.V.

dort ist auch ein Audio-Mitschnitt der Pressekonferenz zum Internet-Zensurvertrag

mfg