Kino.to-Gründer verurteilt
Quote:
Ein Jahr nach der großangelegten Razzia gegen Kino.to ist der Gründer und Chef des Streaming-Portals wie erwartet zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Leipzig befand den 39-Jährigen am Donnerstag der massenhaften Urheberrechtsverletzung für schuldig. Über das Portal waren tausende illegal kopierte Filme erhältlich. "Es ist offenkundig, dass es die schwerste bisher bekannt gewordene gewerbsmäßige Urheberechtsverletzung war", sagte der Vorsitzende Richter Karsten Nickel.
Der Kopf des Kino.to-Teams hatte zuvor ein Geständnis abgelegt und Reue gezeigt. Das war Bedingung für eine Absprache über das Strafmaß, die das Gericht angeregt hatte, um das Verfahren zügig zu Ende bringen zu können. Ohne Geständnis und die Absprache hätte sich der Prozess über viele Monate oder gar Jahre hingezogen, meinte Nickel, der auch befürwortet, dass Dirk B. seine Strafe im offenen Vollzug abbüßen kann. Ins Gefängnis muss der 39-Jährige erst einmal nicht. Nach einem Jahr in Untersuchungshaft setzte das Gericht den Haftbefehl gegen Meldeauflagen außer Vollzug.
Der Kino.to-Chef wurde zudem dazu verurteilt, sein beträchtliches Millionen-Vermögen abzugeben. Rund 3,7 Millionen Euro sollen "abgeschöpft" werden.
Quelle: heise online | Kino.to-Gründer verurteilt
Hier kommt wieder meine persönliche Meinung über unsere Rechtssprechung, ich will auch garnicht wieder damit anfangen da die meisten die mich hier kennen meine Art von Gerechtigkeit kennen ;)
Aber trotzdem bleibe ich bei meinen Standpunkt und sage ganz klar dass Wirtschaftsverbrechen wesentlich härter bestraft werden als Verbrechen gegen das Leben eines Menschen.
Ein Menschenleben erzielt halt keinen Profit im Gegensatz zu Wirtschaftsdelikten...
mfg