Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinder
Herbe Schlappe für die Musikindustrie: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern nicht ohne weiteres haften ...
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Karlsruhe. Herbe Schlappe für die Musikindustrie: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Eltern nicht ohne weiteres haften müssen, wenn ihre Kinder heimlich bei illegalen Tauschbörsen aktiv sind. Wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Tauschbörsen im Internet belehrt hatten, wird kein Schadenersatz fällig. Damit konnte sich ein Elternpaar gegen führende Musikkonzerne in Deutschland durchsetzen. Das Urteil könnte den Ausgang von vielen Filesharing-Verfahren maßgeblich beeinflussen. (dpa)
Quelle: Eltern haften nicht für illegalen Musiktausch ihrer Kinder | Newsticker - Frankfurter Rundschau
Ein absolutes gerechtes und auch vernünftiges Urteil, vorrausgesetzt man klärt seine Kinder im Vorfeld über illegales Filesharing auf (wie auch immer dabei die Beweispflicht darüber ist) ;)
mfg
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Musikindustrie: BGH-Urteil kein Filesharing-Freifahrtschein
Der BGH hatte entschieden, dass Eltern grundsätzlich nicht für den illegalen Musikupload eines minderjährigen Kindes haften, wenn sie es ausreichend über das Verbot einer Teilnahme an Tauschbörsen im Internet belehrt haben und keine konkreten Anhaltspunkte für Rechtsverletzungen vorgelegen haben. Das Urteil bedeutete eine Schlappe für die Musikindustrie, die mehrere tausend Euro Schadenersatz und Anwaltsgebühren verlangt hatte. In dem konkreten Fall hatte ein 13-Jähriger illegal Musik heruntergeladen und im Netz verbreitet (Az. I ZR 74/12).
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"Die aktuelle Erklärung des BGH sollte keinesfalls als ein Freifahrtschein für betroffene Eltern oder ihre Kinder zum 'sorglosen Filesharing' missinterpretiert werden", mahnt der Geschäftsführer des Bundesverbands Musikindustrie (BVMI), Florian Drücke. Der Branchenvertreter erhofft sich weitere Klarheit von der Urteilsbegründung. Aus seiner Sicht bedeutet das Urteil jedoch nicht, "dass Eltern nach einmaliger Belehrung sich nun nicht mehr um das Surfverhalten ihrer Kinder kümmern müssen".
Genau so sehen es dagegen die Verbraucherschützer. Eltern sollen ihr Kind darüber aufklären, dass das Tauschen urheberrechtlich geschützter Werke im Internet illegal ist. Nach dem Gespräch sollten sie sich am besten eine kurze Notiz im Kalender machen, rät Lina Ehrig vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Mit der Notiz können Eltern im Zweifelsfall belegen, dass sie ihren Aufklärungspflichten nachgekommen sind und wann sie mit dem Kind über das Thema gesprochen haben.
Ehrig empfiehlt darüber hinaus, mit Kindern über die Hintergründe von Raubkopien und Urheberrechtsverletzungen zu reden: "Reine Verbote bringen meist nichts, das kennt man ja auch aus anderen Lebensbereichen." Allerdings reicht das bloße Aufklären nicht immer: Anders ist der Fall zum Beispiel, wenn die Eltern konkrete Anhaltspunkte für illegale Downloads haben. "Wenn das Kind schon einmal was gemacht hat, muss es eventuell schärfer kontrolliert werden", sagt die Rechtsanwältin Sabine Sobola der dpa.
Quelle: Musikindustrie: BGH-Urteil kein Filesharing-Freifahrtschein | heise online
Das Urteil § Attachment 13677
So nun noch mal detailierter aus dem Heise-Verlag und das Org. Urteil als PDF Datei.
mfg