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Es ist schon grotesk. Den Verkauf der Bankdaten mutmaßlicher deutscher Steuerbetrüger hat die Schweiz für illegal erklärt. Vom Honorar aber, das für die Steuer-CDs gezahlt wurde, möchte der Schweizer Fiskus nach Zeitungsangaben gerne einen Anteil abhaben. Ganz nach dem alten Motto "Geld stinkt nicht".
So verlange das Finanzamt Zürich Steuern in Höhe von 1,5 Millionen Franken (1,24 Millionen Euro) auf die 2010 von Nordrhein-Westfalen an den Verkäufer einer Bankdaten-CD der Credit Suisse überwiesenen 2,5 Millionen Euro, berichtete die "Neue Zürcher Zeitung" (NZZ) gestern. Die Forderung sei gegenüber den Erben des CD-Verkäufers Wolfgang U. erhoben worden.
Der seinerzeit in der Schweiz wohnhafte Österreicher war ein halbes Jahr nach Überweisung des Honorars festgenommen worden. Wenig später nahm er sich in der Schweizer Untersuchungshaft das Leben.
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