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Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um das Musikwerk: “Stefanie Heinzmann – Diggin in the Dirt”. Bei den Rechteinhabern handelt es sich um Martin Fliegenschmidt, 50668 Köln, Claudio Pagonis, 50674 Köln, und Matthias Haß, 21218 Seevetal.
Quelle: Kanzlei FAREDS mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Martin Fliegenschmidt, Claudio Pagonis und Matthias Haß ab
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Die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS aus Hamburg mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um Tonaufnahme: Santiano – Santiano. Bei dem Rechteinhaber handelt es sich um Elephant Music GmbH.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 225,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Quelle: Kanzlei FAREDS mahnt wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Elephant Music ab
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Die Kanzlei Schulenberg & Schenk mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um ein pornografisches Filmwerk. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Mango Distribution LLC, 8345 NW 66 Street Suite A 3026, Miami FL 33166, USA.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 649,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Quelle: Schulenberg & Schenk mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung im Auftrag von Mango Distribution ab
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Die Kanzlei Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt wieder im Bereich des Filesharings ab. Es geht diesmal um die Software Philyzip. Bei der Rechteinhaberin handelt es sich um die Firma Phily Media, Inh. Mark Kenneth Quilino, B4 L4 phase 2, Molino 3, Bacoor, Cavite, Republik der Philippinen.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Quelle: Rechtsanwalt Lutz Schroeder mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der Firma Phily Media ab
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Die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte GbR aus Berlin mahnt neuerdings im Bereich des Filesharings auch Urheberrechtsverletzungen beim Computerspiel Flughafen Feuerwehr Simulator ab. Bei der Rechteinhaberin dieser geschützten Software handelt es sich um die rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH, Limitenstr. 64-78, 41236 Mönchengladbach.
Geltend gemacht werden wie in der Vergangenheit Unterlassungs- und Zahlungsansprüche wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Gegen Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € zeigt sich die Kanzlei mit der Erledigung der Angelegenheit einverstanden.
Quelle: Nimrod Rechtsanwälte mahnt wegen Urheberrechtsverletzung im Auftrag der rondomedia Marketing & Vertriebs GmbH ab
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Die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt die Tonaufnahme "Wildes Ding" der Künstlergruppe Culcha Candela ab. Für die Rechteinhaber, Herren Hanno Graf, Omar David u. a., werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend gemacht. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk, "Culcha Candela: Wildes Ding auf: Bravo Hits 76" unerlaubt über so genannte Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein soll.
Die Anwälte aus Linden bieten die Abgeltung der Zahlungsansprüche gegen einen pauschalen Vergleichsbetrag von 400,00 € an. Die Verpflichtung hierzu ist in das begefügte Formular aufgenommen, welches als Entwurf für die ebenfalls geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dient.
Quelle: Bindhardt Fiedler Zerbe: Culcha Candela: Wildes Ding auf: Bravo Hits 76
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Die Anwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt die Tonaufnahme "Prince of Belvedair" der Künstlers Kay One ab. Für den Rechteinhaber, Herrn Anis Mohamed Ferchichi, Künstlername Bushido, werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung für die Abmahnung und Schadensersatz geltend gemacht. Dem liegt der Vorwurf zugrunde, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk, offenbar das gesamte Album "Kay One: Prince of Belvedair-Premium Edition" unerlaubt über so genannte Tauschbörsen im Internet verbreitet worden sein soll.
Die Anwälte aus Linden bieten die Abgeltung der Zahlungsansprüche gegen einen pauschalen Vergleichsbetrag von 700,00 € an. Die Verpflichtung hierzu ist in das begefügte Formular aufgenommen, welches als Entwurf für die ebenfalls geforderte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung dient.
Quelle: Bindhardt Fiedler Zerbe: Kay One: Prince of Belvedair
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Die Hamburger Anwaltskanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte macht im Auftrag der Senator Film Verleih GmbH Ansprüche auf Unterlassung, Vernichtung, Schadensersatz und Kostenerstattung geltend. In der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, dass das urheberrechtlich geschützte Filmwerk "Ziemlich beste Freunde" ohne Berechtigung hierzu über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke im Internet zur Verfügung gestellt worden sein soll.
Die Anwälte bieten dem Betroffenen an, die geltend gemachten Zahlunsansprüche zu erledigen, indem er einen pauschalen Vergleichsbetrag von 800,00 € leistet. Daneben soll er eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung für das gesamte Repertoire der Rechteinhaberin abgeben.
Quelle: Sasse & Partner: Ziemlich beste Freunde
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Im Namen der Universal Music GmbH macht die Anwaltskanzlei Rasch Rechtsanwälte Unterlassungs-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen geltend. Dem liegt hier erneut der Vorwurf zugrunde, dass der Abgemahnte das Musikalbum "Making Mirrors" des Künstlers Gotye, unerlaubt über Internettauschbörsen zur Verfügung gestellt haben soll.
Die Hamburger Kanzlei fordert nun die Abgeltung der Zahlungsansprüche durch einen Pauschalbetrag von 1.200,00 €. Daneben wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, wobei sich das beigefügte Formular auf das gesamte Werkrepertoire der Universal Music GmbH bezieht.
Quelle: Rasch Rechtsanwälte: Making Mirrors
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Nach wie vor macht Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin per Abmahnung Forderungen geltend, die eine deutliche Steigerung zu den bisher von diesem Anwalt versandten Schreiben aufweisen.
Der Berliner Anwalt macht nunmehr Ansprüche wegen vorgeworfener Urheberrechtsverletzungen an 42 unterschiedlichen Titeln geltend, die als Bestandteil des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 52" im Internet über so genannte Tauschbörsen unberechtigt verbreitet worden sein sollen. Rechteinhaberin an diesen 42 Musikwerken ist laut Abmahnschreiben die DigiRights Administration GmbH, in deren Namen nun Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung gefordert werden.
Beigefügt ist der Abmahnung der Entwurf einer geforderten strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die sich wie vorformuliert auf das gesamte Werkrepertoire der Rechteinhaberin bezieht. Daneben wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages zur Erledigung der Zahlungsansprüche gefordert, welcher sich in dem Abmahnschreiben wegen der Vielzahl der abgemahnten Werke und Aufaddierung der Gegenstandswerte auf stattliche 4.800,00 € beläuft.
Quelle: RA Sebastian: 42 Titel als Bestandteil des Samplers "Kontor Top Of The Clubs Vol. 52"
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Rechtsanwalt Marquort mahnt für die Triple X Entertainment Ltd. das pornografische Filmwerk "Hamburger Privatamateure Vol. 3" wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung im Internet über Tauschbörsennetzwerke ab. Wegen der unerlaubten Verbreitung werden Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung geltend gemacht. Der Tatzeitpunkt, der dabei zugrundegelegt wird, datiert in einem hier vorliegenden Fall tatsächlich bereits aus dem Frühling des vergangenen Jahres.
Mit Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 490,00 € könne die Angelegenheit umfänglich erledigt werden, sonst kämen deutlich höhere Kosten auf den Abgemahnten zu, so lautet das Vergleichsangebot an den Abgemahnten zur sofortigen Beilegung der Angelegenheit.
Quelle: RA Philipp Marquort: Hamburger Privatamateure Vol. 3
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Die Kanzlei FAREDS mahnt wie im letzten Jahr aktuell erneut den Musiktitel "Strobo Pop" von den Atzen und Nena für die Geto Gold Musikverlag GbR ab. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, das Musikwerk unerlaubt als Bestandteil des Chartcontainers "German Top100 Single Charts" im Internet verbreitet zu haben. Nun werden urheberrechtliche Ansprüchen auf Unterlassung, Schadensersatz und Kostenerstattung für die Abmahnung von der Hamburger Kanzlei geltend gemacht. Der nun vorgeworfene Tatzeitpunkt liegt im vorliegenden Fall tatsächlich bereits deutlich im vergangenen Jahr.
Verlangt wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Zahlung eines Betrages von 450,00 €. Damit könne die Angelegenheit vollumfänglich erledigt werden, so die Hamburger Rechtsanwälte.
Quelle: FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH: Die Atzen mit Nena - Strobo Pop
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Immer noch mahnt die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte wegen des Filmwerkes "Kokowääh" (Film) im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin ab. In dem Abmahnschreiben wird von den Münchener Anwälten der Vorwurf erhoben, dass dieses urheberrechtlich geschützte Werk ohne Berechtigung hierzu im Internet über so genannte Peer-to-Peer Netzwerke verbreitet worden sein soll. Die Kanzlei macht daher Unterlassungs-, Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend.
In der Abmahnung wird angeboten, dass die Zahlungsansprüche mit einem Vergleichsbetrag von 956,00 € endgültig erledigt werden könnten. Daneben wird eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, die entsprechend strafbewehrt den Unterlassungsanspruch ausräumt.
Quelle: Aktuelle Abmahnungen Filesharing
mfg