Richter sieht Grenzen beim Rauchen in Wohnungen
Düsseldorf (dpa) - Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.
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Dessen Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Wenn die Wohnung durch das Qualmen regelrecht beschädigt werde und Schönheitsreparaturen zur Beseitigung nicht mehr ausreichen, komme ebenfalls eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Wenn der Rauch andere in ihren Wohnungen belästigt, sind deren Rechte tangiert: "Das ist so ähnlich wie beim Grillen", sagte der Geschäftsführer der Düsseldorfer Mietervereins, Eckehard Breuch, der "Westdeutschen Zeitung". "Das ist auch grundsätzlich erlaubt, man darf aber nicht benachbarte Wohnungen verräuchern."
Quelle: Rauchen in Mietwohnung kann zu fristloser Kündigung führen
Beim Grillen habe ich ja noch Verständnis, wenn ich zb. den Balkon über ihn hätte aber beim Rauchen? Viele gehen doch extra schon auf den Balkon um die Wohnung nicht zu verpesten mit dem Gestank.
Also selbst als Nichtraucher kann ich dieses Urteil nicht nachvollziehen, denn wenn wir jetzt so kleinlich weiter ticken, dürfen wir ja bals nicht mehr kochen, Backen ectr. da sich ja evtl. die Nachbarn auch über diese Düfte aufregen könnten.
Deutsche Bürokratie gepaart mit schwachsinnigen schwammigen Urteilen...
mfg