Schutz für Filesharing - Keine Herausgabe von Nutzerdaten
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Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Verfahren der spanischen Musikindustrie (Az.: C-275/06A) entschieden, dass die spanische Telefonica nicht verpflichtet ist, Nutzerdaten von Kunden herauszugeben, die Tauschbörsen im Internet genutzt hatten. Als Begründung wurde darauf verwiesen, dass keine europäischen Vorgaben zur Herausgabe von personenbezogenen Daten in Zivilrechtsangelegenheiten existieren. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass es den Mitgliedsstaaten selbstverständlich freistehe, entsprechende Regelungen zu schaffen. Dabei müssten aber die Grundrechte der Betroffenen beachtet werden...
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