LG Hamburg: Abmahnung per Email möglich
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Die Beklagte behauptete, die Email nicht erhalten zu haben, da sie durch die hausinterne Firewall abgefangen worden sei.
Nachdem der Kläger eine einstweilige Verfügung gegen die Beklagte erwirken konnte, stritten die Parteien über die Kosten des Verfahrens. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung entschied das Landgericht Hamburg, dass die von einer Firewall abgefangene Email als „zugegangen” zu beurteilen sei und das Risiko, dass die Email verloren gegangen sei, bei dem Abgemahnten läge. Probleme, dass die Abmahnung lediglich per Email versandt worden war, sah das Gericht insofern nicht.
Quelle: W&B Anwälte LG Hamburg: Abmahnung per Email möglich
Wenn das jetzt so einfach per Mail geschehen soll, wozu bedarf es dann noch Einschreibe-Briefe, denn man hat ja keinen Brief bekommen wird sich wohl auch an das Urteil mit der Mail richten können,
Bin mal gespannt ob auf den Briefverkehr, was wohl früher oder später auch vor Gericht landet zukomen wird...
mfg