Mädchen, pass auf, sonst wirst Du gefickt!
Oder: Wie gehen wir mit den schwächeren Mitgliedern unserer Gesellschaft um?
Quote:
In den vergangenen Monaten haben zwei Prozesse Aufsehen erregt: Ein 31-Jähriger wurde freigesprochen, der Sex mit einer 15-Jährigen gehabt hatte: Sie hatte nicht gewollt, er hatte sie aber auch, nun ja, nicht gezwungen. Und drei Jugendliche erhielten Bewährungsstrafen, die eine 20-Jährige auf einen Spielplatz gedrängt und in sie eingedrungen waren: Die junge Frau hatte unter Drogen gestanden und keinen Widerstand leisten können. Diese Taten oder Ereignisse und die Urteile sagen einiges darüber aus, wie unsere Gesellschaft mit Schwachen umgeht, und was Sexualität bedeutet.
m September sprach das Landgericht Essen einen 31-Jährigen vom Tatvorwurf der Vergewaltigung frei. Der Kollege von der Welt berichtet vom Prozess:
Laut Anklageschrift befanden sich in besagter Nacht drei Frauen in der Wohnung von Roy Z.. Es wurde getrunken, Joints wurden geraucht. Zu später Stunde forderte Z. zwei Frauen auf, die Wohnung zu verlassen und in den Keller zu gehen. Danach legte sich der Mann zu der damals 15-Jährigen und begann, sie auszuziehen. Vor Gericht schilderte das Mädchen, dass sie den 31-Jährigen mit den Worten "Lass mich" aufforderte, von ihr zu lassen. Der Mann beendete seine Handlungen jedoch nicht, schließlich ließ das Mädchen den Geschlechtsverkehr über sich ergehen. Ein halbes Jahr später erstattete die Jugendliche Anzeige bei der Polizei.
Es kam zum Prozess und zum Freispruch. Dazu heißt es in der Presseerklärung des Essener Landgerichts:
Nach Auffassung der Kammer konnte dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden, dass er mittels Gewalt, einer Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer schutzlosen Lage das Opfer zu sexuellen Handlungen genötigt hat. Der Tatbestand der sexuellen Nötigung, Vergewaltigung (§ 177 StGB) lag damit nicht vor.
Vielfach scheint berichtet worden zu sein, das Mädchen hätte sich wehren müssen, dann wäre der Täter auch verurteilt worden – aber so war es nicht, das Gericht schickte extra eine Presseerklärung hinterher: Es hätte sich nicht zu wehren brauchen. Der Freispruch wurde "unter Hinweis auf die gesetzliche Regelung mit dem Fehlen eines Nötigungsmittels und dem Fehlen einer schutzlosen Lage begründet.
Kurz: Der Mann hat nach Auffassung des Gerichts dem Mädchen gegenüber keine Gewalt ausgeübt, er hat es nicht bedroht, es hätte also aufstehen und fortgehen oder Nachbarn um Hilfe bitten können.
Theoretisch.
Hätte das Mädchen wirklich fortgehen können? Die Jugendliche sagte, der Mann sei schon mehrfach aggressiv gewesen. Warum ließen sich zwei andere Frauen vom Mann sagen, sie sollten in den Keller gehen? Warum machte der Mann trotz des "lass mich" weiter? Solche Kleinigkeiten machen die Sorge des Mädchens zumindest nachvollziehbar.
Die Frage stellt sich auch nach Anstand, Rücksicht und Verantwortung: Wie viel Rücksicht hat ein Erwachsener auf Jugendliche zu nehmen? Die Jugendliche hat sich sicher unvorsichtig verhalten, als sie in einer fremden Wohnung Drogen konsumierte. Andererseits waren zwei andere Frauen dabei. Außerdem: Muss man einer 15-Jährigen nicht zugestehen, dass sie unvorsichtig ist? Dass sie ihre Grenzen austestet? Es ist auch sicher mindestens ungeschickt, sich nicht zu wehren, vielleicht hätte sie sich auch den beiden Frauen anschließen können, als diese in den Keller gingen. Aber ist es nicht ganz normal, dass eine 15-Jährige sich ungeschickt verhält? Sollten Erwachsene nicht eher Jugendlichen dabei helfen, geschicktes Verhalten zu lernen - statt sie auszunutzen?
Quelle: Mädchen, pass auf, sonst wirst Du gefickt! | Telepolis
So was macht mich einfach nur traurig und zeigt den Wandel in unserer Gesellschaft immer weniger haben überhaupt noch Achtung vor dem Menschen, und unsere Rechtsprechung halte ich schon seit langen für falsch, aber dass wissen ja einige treue Leser hier wie ich darüber denke...
mfg