Urteil: Rapidshare haftet für Urheberrechtsverletzungen Dritter
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Währenddessen gibt es schlechte Nachrichten für Betreiber und Nutzer von Tauschbörsen - und möglicherweise nicht nur die. Der in der Schweiz beheimatete Webhoster Rapidshare haftet nach einem jetzt veröffentlichten Urteil des OLG Hamburg vom 2. Juli 2008 im Rahmen der sogenannten Störerhaftung in vollem Umfang für Urheberrechtsverletzungen, die durch Dritte begangen worden sind.
Zu gut deutsch: Wer einen Film oder ein Musikalbum unerlaubt beim Dienst hochlädt und damit gegen geltende Copyright-Regelungen verstößt, kann Rapidshare damit zu einem teuren Knöllchen in Form einer Abmahnung verhelfen. Damit müssen sich jetzt aber auch die Betreiber von Social Networks wie StudiVz und Co. Gedanken machen, denn deren Nutzer laden jeden Tag hunderttausendfach urheberrechtlich geschütztes Material auf ihre Profilseiten - was die Umsatzrendite mittelfristig schmerzlich senken könnte (Az: 5 U 73/07).
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Was meint ihr? War es das bald?
Ich kann mir beim besten (oder schlechtesten) Willen nicht vorstellen, dass sich die Schweiz oder ein in der Schweiz ansäßiges Unternehmen von deutschen Gerichtsurteilen beeindrucken lässt.
danke http://www.boerse.bz, den thread hab ich daher