Richter erlauben Extra-Boni für Gewerkschafter
Eine Sonderzahlung nur für Gewerkschafter, darf das sein? Opel-Mitarbeiter klagten dagegen - und verloren vor dem Bundesarbeitsgericht.
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Gewerkschaftsmitglieder dürfen bei Sonderzahlungen bessergestellt werden als andere Arbeitnehmer. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden. Geklagt hatten acht Opel-Mitarbeiter, die nicht der Gewerkschaft angehörten und darauf pochten, vom Unternehmen gleich behandelt zu werden.
Bei Opels Sanierungsverhandlungen im Jahr 2010 hatte die IG Metall sogenannte Erholungsbeihilfen in Höhe von 200 Euro ausgehandelt, die ausschließlich an ihre Mitglieder gezahlt wurden. Das kostete den Autohersteller rund acht Millionen Euro. Er zahlte das Geld nicht direkt, sondern über einen IG-Metall-nahen Verein mit Sitz im Saarland. Diese Praxis verstößt nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, befanden die Richter.
Die gesamte Belegschaft hatte damals zur Rettung des Unternehmens auf Lohn verzichtet. Mit einem Ausgleich ausschließlich für IG-Metaller werde eine Zweiklassengesellschaft im Unternehmen geschaffen, argumentierte Joachim Holthausen, einer der Anwälte der Kläger. Das sahen die Richter anders. Gewerkschaften hätten das Recht, allein für ihre Mitglieder Leistungen durchzusetzen. Deshalb hätten die nicht in der IG Metall organisierten Arbeitnehmer keinen Anspruch auf diese Beihilfe, sagte der Vorsitzende Richter, Mario Eylert.
Gewerkschaften werden attraktiver
Hätte das Arbeitsgericht die Zahlungen für Gewerkschafter beanstandet, hätte das weitreichende Konsequenzen für die Gewerkschaften in Deutschland gehabt. Denn sehr viele Tarifverträge sehen Goodies für Mitglieder vor. Jahrelang hatten die Arbeitnehmervertreter Mitglieder verloren, doch in letzter Zeit war der Rückgang gestoppt worden, die Zahlen stiegen sogar wieder. Solche Sonderbedingungen in Tarifverträgen dürften dabei eine wichtige Rolle spielen.
Gewerkschafter rechtfertigen sie damit, dass vom Engagement der Mitglieder ja in der Regel die gesamte Belegschaft profitiert. Die Mitglieder aber investieren Zeit und Mühe, um die Bedingungen zu verbessern, und zahlen nicht zuletzt einen Gewerkschaftsbeitrag, meist ein Prozent des Bruttoeinkommens.
Quelle: Sonderzahlung bei Opel: IG-Metall-Mitglieder dürfen belohnt werden - SPIEGEL ONLINE
Ein durchaus zu begrüssendes Urteil, was endlich den Schmarozern zeigt dass es sich auch lohnen kann Gewerkschaftsmitglied zu sein, anstatt nur ohne Beitragszahlung zu profitieren!
mfg