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View Full Version : LG Hamburg einmal mehr zum Thema: Einwilligung in Werbe-E-Mails



Snitlev
19.02.09, 16:53
Ein so wichtiges Thema für Online-Händler: Werbung per E-Mail oder SMS. Wichtig vor allem deshalb, weil es sich um einen beliebten Abmahngrund handelt. Denn die Versendung von E-Mails oder SMS zu Werbezwecken ist wettbewerbsrechtlich nur zulässig, wenn der Empfänger der Werbung in diese Art von Werbung auch ausdrücklich eingewilligt hat.

Quelle: W&B Anwälte LG Hamburg einmal mehr zum Thema: Einwilligung in Werbe-E-Mails (http://www.wb-law.de/news/e-commerce/716/lg-hamburg-einmal-mehr-zum-thema-einwilligung-in-werbe-e-mails/)

Das ist doch mal wichtig zu wissen, ist mir nämlich komplett neu, oder wußte das einer von Euch?

mfg