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View Full Version : Verfassungsgericht: Wenig Chancen für Online-Razzien



Butcho
11.10.07, 12:36
Auf Bundesebene streitet die große Koalition noch über ein Gesetz, das die Online-Durchsuchung privater Rechner erlaubt. Über den Pilotversuch des nordrhein-westfälischen Innenministers Ingo Wolf (FDP), seinem Verfassungsschutz den Weg in die Festplatten zu ebnen, verhandelt seit Mittwoch der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. So ärgerlich hat die Öffentlichkeit Hans-Jürgen Papier, den Präsidenten des höchsten deutschen Gerichts, selten erlebt.

Der Passauer Professor und Spezialist für Internetrecht, Dirk Heckmann, vertrat die nordrhein-westfälische Landesregierung, von der sich daneben nur ein Staatssekretär nach Karlsruhe traute. Heckmann versuchte, den Richtern weiszumachen, das Verfassungsschutzgesetz des Landes ziele nur auf die Internetkommunikation, nicht auf die PCs verdächtiger Nutzer. „Es geht nicht um das Auslesen gesamter Festplatten-Inhalte“, erklärte er. Das Gesetz gelte seit Ende 2006, auf seiner Basis sei aber noch keine Online-Durchsuchung praktiziert worden, hieß es aus Düsseldorf.

„Mir sind gewisse Zweifel gekommen, ob wir das gleiche Gesetz vorliegen haben“, antwortete Papier voll Sarkasmus. Den Zugriff auf informationstechnische Systeme, wie er im nordrhein-westfälischen Gesetz stehe, habe Heckmann wohl einfach „weginterpretiert“. Der Erste Senat beurteile aber das Gesetz und nicht die Interpretation des Prozessbevollmächtigten. „Wollen Sie leugnen, dass nicht die heimliche Infiltration von Computern das Ziel sein sollte?“, hakte Papier ärgerlich nach...


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