Snitlev
02.01.09, 16:26
An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.
Quelle: heise online - 02.01.09 - Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089)
So ist das nunmal, Unangreifbar?! Man wird sehen...:icon_angry[1]:
Quelle: heise online - 02.01.09 - Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089)
So ist das nunmal, Unangreifbar?! Man wird sehen...:icon_angry[1]: