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View Full Version : Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar



Snitlev
02.01.09, 16:26
An Neujahr ist die zweite Stufe der Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Demnach müssen nun auch Internetprovider die elektronischen Spuren ihrer Kunden sechs Monaten lang verdachtsunabhängig protokollieren. Dies betrifft vor allem die zugewiesene IP-Adresse, Beginn und Ende der Internetnutzung sowie die Anschlusskennung (DSL-Kennung oder Rufnummer). Beim E-Mail-Verkehr sind die Netzkennungen sowohl des Absenders als auch des Empfängers zu sichern, dasselbe gilt für die Internet-Telefonie (VoIP). Bei Telefonaten über Festnetz oder Mobilfunk müssen die Anbieter bereits seit Anfang 2008 die entsprechenden Verbindungs- sowie auch Standortdaten vorhalten. Bei einem konkreten Verdacht haben Sicherheitsbehörden Zugriff auf die bei den Providern liegenden Datenberge.

Quelle: heise online - 02.01.09 - Bundesregierung hält sich bei der Vorratsdatenspeicherung für unangreifbar (http://www.heise.de/newsticker/Bundesregierung-haelt-sich-bei-der-Vorratsdatenspeicherung-fuer-unangreifbar--/meldung/121089)

So ist das nunmal, Unangreifbar?! Man wird sehen...:icon_angry[1]:

-Rayen-
02.01.09, 16:46
Weis da einer genaueres? Wie ist das jetzt mit der Speicherung , ab welchem Grad des Verbrechens darf darauf zugegriffen werden? Darf das für Raubkopien benutzt werden , oder erst bei schweren Delikten?
mfg Rayen

Snitlev
02.01.09, 18:00
gute Frage, siehe mal ob dir das hier weiterhilft: Hintergrund-Informationen / Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - Hintergrund-Informationen (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/78/86/lang,de/) Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! - 5-Minuten-Info: Vorratsdatenspeicherung (http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/1/lang,de/) Handakte WebLAWg Vorratsdatenspeicherung - im Januar geht’s los (http://log.handakte.de/13893/vorratsdatenspeicherung-im-januar-gehts-los/)

hoffe du konntest daraus was finden ;-)

v6ph1
02.01.09, 18:19
Weis da einer genaueres? Wie ist das jetzt mit der Speicherung , ab welchem Grad des Verbrechens darf darauf zugegriffen werden? Darf das für Raubkopien benutzt werden , oder erst bei schweren Delikten?
Das Verfassungsgericht hat die Verwendung auf "schwere" Straftaten beschränkt.
Also Raubkopien sollte nicht gelten. Aber dafür gibt es ja den Zivilrechtlichen Auskunftsanspruch, der theoretisch nur aus Abrechnungsdaten erfolgen soll, die bei Flatrates nicht gespeichert werden dürfen.

Wobei das Verfassungsgericht aber immernoch nicht entgültig zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.

mfg
v6ph1

simi
06.01.09, 00:25
...genauso unangreifbar wie bei der Pendlerpauschale?