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View Full Version : Filesharing-Urteil: Kläger muss Versand von Abmahnschreiben beweisen (LG Erfurt 3 O 1



Snitlev
27.11.08, 01:35
In Deutschland gab es allein im Jahr 2007 schätzungsweise 200.000 Filesharing-Abmahnungen. Dass bei dieser Vielzahl von Verfahren schon einmal Schriftstücke verwechselt oder Zahlen verdreht werden, scheint unausweichlich. So berichten derzeit zahlreiche Mandanten von Schreiben, die ihnen das Inkassobüro Infoscore zuschickt. Das Unternehmen fordert Anwaltskosten in Höhe von rund 1.000 € und beruft sich auf eine vorherige Abmahnung durch die Kanzlei Schutt&Waetke. Etliche Mandanten versichern uns, nie von dieser Kanzlei abgemahnt worden zu sein.
Quelle: W&B Anwälte Filesharing-Urteil: Kläger muss Versand von Abmahnschreiben beweisen (LG Erfurt 3 O 1140/08 Urteil v. 20.11.2008) (http://www.wb-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/657/filesharing-urteil-klaeger-muss-versand-von-abmahnschreiben-beweisen-lg-erfurt-3-o-114008-urteil-v-20112008/)

mal sehen was sich daraus noch entwickelt...:eek13: