Butcho
19.10.08, 15:03
"Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", sagt Steinforth. Die Aussage bezog sich auf Familienhaushalte mit mehreren Personen. In diesen kann das Gericht nicht eindeutig feststellen, wer eine Straftat vollführt hat. Denn der Besitzer des Rechners ist nicht automatisch der Straftäter. Und, so Steinforth weiter, "Solange niemand in der Familie ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos".
Der zweite Punkt betrifft den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. Wer beispielsweise weniger als ca. 3.000 Musikstücke via Filesharing auf seinem PC hat, sollte bei einer Beschlagnahmung diesen durch die Polizei strafrechtlich nur wenig zu befürchten haben...
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(http://www.os-informer.de/aid,663587/News/Filesharing_und_die_machtlose_Justiz/)
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