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View Full Version : Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus



Snitlev
03.10.08, 02:44
Landgerichte setzen die Hürde für einen Auskunftsanspruch gegen Internetprovider bei Urheberrechtsverletzungen weiter unterschiedlich hoch an. Kernkriterium für die entsprechende Abfrage von Kundendaten, die zu einer verdächtigen IP-Adresse gehören, ist laut dem noch jungen Gesetz zur besseren zivilrechtlichen Durchsetzung geistiger Eigentumsrechte das "gewerbliche Ausmaß" von Rechtsverletzungen. Im Gegensatz zum Landgericht Frankenthal sehen Kammern auf der gleichen Ebene in Bielefeld (Az.: 4 O 328/08), Oldenburg (Az.: 5 O 2421/08), Frankfurt am Main (Az.: 2-06 O 534/08) und Nürnberg (Az.: 3 O 8013/08) diese Schwelle bereits beim Anbieten eines einzelnen aktuellen Musikalbums oder Hörbuches erfüllt. Dies teilten der Bundesverband Musikindustrie und der Börsenverein des deutschen Buchhandels am heutigen Montag gemeinsam mit.

Quelle: heise online - 29.09.08 - Gericht: Nutzung von Tauschbörse reicht für Kundendatenabfrage aus (http://www.heise.de/newsticker/Gericht-Nutzung-von-Tauschboerse-reicht-fuer-Kundendatenabfrage-aus--/meldung/116683)

wie konform wird noch entschieden, warum wird sowas nicht Bundeseinheitlich entschieden, dass die Länder unterschiedlich urteilen ist doch irgendwo klar und sogar nachzuvollziehen aber was bringt das der Musikindustrie außer das sie evtl. wissen in dem Bundesland lohnt es sich und in dem nicht abzumahnen :stupid:

v6ph1
04.10.08, 00:34
Du bist da leider etwas spät: Das Thema existiert bereits.
http://www.sb-innovation.de/f4/landgericht-oldenburg-tauschb-rsen-nutzung-bereits-gewerbliches-filesharing-5885/

mfg
v6ph1

shoulder
04.10.08, 00:40
Dann mach ich hier mal zu. :wink: