Snitlev
01.10.08, 10:37
In Schleswig-Holstein droht ein verurteilter Sextäter aus der Haft entlassen zu werden, obwohl Gutachter und Gericht sich für die Sicherungsverwahrung des Mannes ausgesprochen haben. Schuld ist nach Angaben von Landesjustizminister Uwe Döring (SPD) eine Lücke im Gesetz. Demnach muss sechs Monate vor der Prüfung, ob eine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.
Quelle: Justizskandal: Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit - Nachrichten Vermischtes - WELT ONLINE (http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html)
Unglaublich, aber wenigstens hat man schon mal die Gesetzeslücke erkannt und wird sie so schnell wie möglich abstellen, normalerweise dürften sie nie wieder in die Freiheit, um unsere Kinder zu schützen (auch wenn sie "nur" krank sind) solange man ihnen nachweislich nicht helfen kann um die Krankheit abzustellen sollten sie in Haft bleiben...
Quelle: Justizskandal: Gesetzeslücke verhilft Kinderschänder zur Freiheit - Nachrichten Vermischtes - WELT ONLINE (http://www.welt.de/vermischtes/article2495203/Gesetzesluecke-verhilft-Kinderschaender-zur-Freiheit.html)
Unglaublich, aber wenigstens hat man schon mal die Gesetzeslücke erkannt und wird sie so schnell wie möglich abstellen, normalerweise dürften sie nie wieder in die Freiheit, um unsere Kinder zu schützen (auch wenn sie "nur" krank sind) solange man ihnen nachweislich nicht helfen kann um die Krankheit abzustellen sollten sie in Haft bleiben...