Butcho
30.09.08, 21:10
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Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft für sie die Inhaber einer IP-Adresse bei den Providern ermittelt. In den meisten Fällen werden die Strafverfahren eingestellt. Die aus ihnen gewonnenen Daten nutzten Firmen aus der Unterhaltungsindustrie aber oft für ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die Anschlussinhaber. Aus diesem Grund haben sich in letzter Zeit immer mehr Staatsanwaltschaften geweigert, die Besitzer einer IP-Adresse zu ermitteln, wenn von vornherein absehbar war, dass das Verfahren wieder eingestellt werden würde.
Die Neuregelung sieht ab dem 1. September 2008 einen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Dritten vor. Das heißt, Madonnas Plattenfirma fragt direkt bei der Telekom an, wem die IP-Adresse gehört, die das neue Album der Künstlerin in einer Tauschbörse angeboten hat. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke ist jedoch skeptisch, ob das Gesetz die aktuellen juristischen Unklarheiten beseitigt.
"Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", kommentiert er die Änderungen. Der neue Auskunftsanspruch gelte erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht habe. "Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."
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(http://www.netzwelt.de/news/78444-ab-1-september-provider-muessen.html)
Nach der bisherigen Rechtslage mussten Rechteinhaber eine Strafanzeige stellen, damit die Staatsanwaltschaft für sie die Inhaber einer IP-Adresse bei den Providern ermittelt. In den meisten Fällen werden die Strafverfahren eingestellt. Die aus ihnen gewonnenen Daten nutzten Firmen aus der Unterhaltungsindustrie aber oft für ein zivilrechtliches Vorgehen gegen die Anschlussinhaber. Aus diesem Grund haben sich in letzter Zeit immer mehr Staatsanwaltschaften geweigert, die Besitzer einer IP-Adresse zu ermitteln, wenn von vornherein absehbar war, dass das Verfahren wieder eingestellt werden würde.
Die Neuregelung sieht ab dem 1. September 2008 einen Auskunftsanspruch von Rechteinhabern gegenüber Dritten vor. Das heißt, Madonnas Plattenfirma fragt direkt bei der Telekom an, wem die IP-Adresse gehört, die das neue Album der Künstlerin in einer Tauschbörse angeboten hat. Der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke ist jedoch skeptisch, ob das Gesetz die aktuellen juristischen Unklarheiten beseitigt.
"Das neue Gesetz wird den Plattenfirmen nichts nützen", kommentiert er die Änderungen. Der neue Auskunftsanspruch gelte erst bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses und nur dann, wenn die Urheberrechtsverletzung ein gewerbliches Ausmaß erreicht habe. "Gerade das ist bei den Tauschbörsen aber normalerweise nicht der Fall. Hier findet der Tausch von Kinderzimmer zu Kinderzimmer statt", erklärt Solmecke, der über 2.000 Mandanten gegen die Rechteindustrie vertritt. "Nur in den wenigsten Fällen wird überhaupt ein gewerbliches Ausmaß gegeben sein."
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(http://www.netzwelt.de/news/78444-ab-1-september-provider-muessen.html)