Butcho
30.09.08, 19:58
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Das Landgericht Oldenburg geht noch einen Schritt weiter: So sahen die Richter es dort in einem Verfahren als erwiesen an, dass bereits die bloße Nutzung einer Tauschbörse im Internet den Anspruch des Privaten endgültig verliere. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal steht dazu im krassen Gegensatz: Hier wurde das Gesetz zugunsten des Privatnutzers ausgelegt und ein Auskunftsanspruch komplett abgelehnt.
Diese stark voneinander abweichenden Interpretationen des gewerblichen Filesharings könnten dazu führen, dass sich eine Schicht industriefreundlicher Landgerichte in Deutschland etabliert. Verfahren würden dann gezielt in bestimmten Gebieten gestartet - denn solange der Provider im Raum des zuständigen Gerichts eine Niederlassung hat, kann dort der Auskunftsanspruch in Gang gesetzt werden.
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Weiterlesen
(http://www.netzwelt.de/news/78657-tauschboersen-nutzung-bereits-gewerbliches-filesharing.html)
Das Landgericht Oldenburg geht noch einen Schritt weiter: So sahen die Richter es dort in einem Verfahren als erwiesen an, dass bereits die bloße Nutzung einer Tauschbörse im Internet den Anspruch des Privaten endgültig verliere. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal steht dazu im krassen Gegensatz: Hier wurde das Gesetz zugunsten des Privatnutzers ausgelegt und ein Auskunftsanspruch komplett abgelehnt.
Diese stark voneinander abweichenden Interpretationen des gewerblichen Filesharings könnten dazu führen, dass sich eine Schicht industriefreundlicher Landgerichte in Deutschland etabliert. Verfahren würden dann gezielt in bestimmten Gebieten gestartet - denn solange der Provider im Raum des zuständigen Gerichts eine Niederlassung hat, kann dort der Auskunftsanspruch in Gang gesetzt werden.
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(http://www.netzwelt.de/news/78657-tauschboersen-nutzung-bereits-gewerbliches-filesharing.html)