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View Full Version : Landgericht Oldenburg:"Tauschbörsen-Nutzung bereits gewerbliches Filesharing"



Butcho
30.09.08, 19:58
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Das Landgericht Oldenburg geht noch einen Schritt weiter: So sahen die Richter es dort in einem Verfahren als erwiesen an, dass bereits die bloße Nutzung einer Tauschbörse im Internet den Anspruch des Privaten endgültig verliere. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal steht dazu im krassen Gegensatz: Hier wurde das Gesetz zugunsten des Privatnutzers ausgelegt und ein Auskunftsanspruch komplett abgelehnt.
Diese stark voneinander abweichenden Interpretationen des gewerblichen Filesharings könnten dazu führen, dass sich eine Schicht industriefreundlicher Landgerichte in Deutschland etabliert. Verfahren würden dann gezielt in bestimmten Gebieten gestartet - denn solange der Provider im Raum des zuständigen Gerichts eine Niederlassung hat, kann dort der Auskunftsanspruch in Gang gesetzt werden.
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(http://www.netzwelt.de/news/78657-tauschboersen-nutzung-bereits-gewerbliches-filesharing.html)

v6ph1
30.09.08, 22:34
Wenn dann sollte das nur auf normale P2P-Clienten zutreffen, bei einem 0Upload-Leecher bekommt ja keiner eine Gegenleistung.

Schade ist es auf jeden Fall, dass die Gerichte der Content-Mafia klein bei geben.

mfg
v6ph1