Dagon
02.09.08, 20:54
16-Jährige wegen tödlicher Messerstiche zu 4 Jahren Haft verurteilt
Weil die 16-Jährige einen Imbiss-Besitzer mit mehreren Messerstichen erstochen hat, wurde das Mädchen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Laut Gericht lag entgegen den Erklärungen des Mädchens keine Notwehrsituation vor.
Wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen Imbiss-Besitzer ist eine 16-Jährige am Montag vom Landgericht Essen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Mädchen hatte zugegeben, den 36-Jährigen in der Nacht zum 26. Juni 2007 erstochen zu haben. Ihre wegen gefährlicher Körperverletzung mitangeklagte 15-jährige Freundin muss 150 Sozialstunden ableisten.
Die 16-jährige Hauptangeklagte hatte erklärt, sie sei auf den Besitzer der Imbissbude losgegangen, weil er ihre damals 14-jährige Freundin vergewaltigen wollte. Laut Gericht lag jedoch keine Notwehrsituation vor.
Beide Mädchen hatten zur Tatzeit als Aushilfen in der Dönerbude gearbeitet. Die sexuellen Handlungen mit dem Schnellrestaurant-Besitzer seien zunächst einvernehmlich gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Als die Situation plötzlich eskalierte, wollten die Mädchen den 36-Jährigen mit Pfefferspray außer Gefecht setzen. Die 16-Jährige stieß zudem mit einem Messer auf ihn ein, verletzte ihn zunächst aber nicht tödlich.
Erst als sich das Geschehen in einen Nebenraum verlagerte, versetzte das Mädchen dem Imbiss-Besitzer die tödlichen Stiche in die Brust. Die Messerattacke war nach Auffassung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr nötig. Die Mädchen hätten zum Beispiel einfach weggehen können, sagte der Sprecher.
Der 36-jährige Mann verblutete, nur mit einer Unterhose bekleidet, auf einem Innenhof hinter dem Imbiss. Die beiden Mädchen waren nach der Tat auf die Straße gelaufen und hatten um Hilfe gerufen.
Quelle: Messerattacke: 16-Jährige wegen tödlicher Messerstiche zu 4 Jahren Haft verurteilt - Aus aller Welt - FOCUS Online (http://www.focus.de/panorama/welt/messerattacke-16-jaehrige-wegen-toedlicher-messerstiche-zu-4-jahren-haft-verurteilt-_aid_329953.html)
ich halte das Urteil für total falsch! Das Mädchen hätte freigesprochen werden müssen. Wenn eine erwachsene Person etwas mit Minderjährigen anfängt dann ist das ein Verbrechen, erst recht der Versuch einer Vergewaltigung! Vor Gericht wäre derjenige nur kurz ins Gefängnis gekommen. So hat er seine gerechte Strafe erhalten.
Wenn ich nicht jeder Schlägerei und jedem Kampf aus dem Weg gehe und dann ne Waffe mitnehmen würde, dann würde ich die auch einsetzen. Würde eher jemand erschießen (hab nur keine Waffe) als mich zusammenschlagen lassen!
Zitat eines Kumpels:
Es gibt so viele Idioten und so wenige Kugeln!
Mfg Dagon
Weil die 16-Jährige einen Imbiss-Besitzer mit mehreren Messerstichen erstochen hat, wurde das Mädchen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt. Laut Gericht lag entgegen den Erklärungen des Mädchens keine Notwehrsituation vor.
Wegen einer tödlichen Messerattacke auf einen Imbiss-Besitzer ist eine 16-Jährige am Montag vom Landgericht Essen zu vier Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Das Mädchen hatte zugegeben, den 36-Jährigen in der Nacht zum 26. Juni 2007 erstochen zu haben. Ihre wegen gefährlicher Körperverletzung mitangeklagte 15-jährige Freundin muss 150 Sozialstunden ableisten.
Die 16-jährige Hauptangeklagte hatte erklärt, sie sei auf den Besitzer der Imbissbude losgegangen, weil er ihre damals 14-jährige Freundin vergewaltigen wollte. Laut Gericht lag jedoch keine Notwehrsituation vor.
Beide Mädchen hatten zur Tatzeit als Aushilfen in der Dönerbude gearbeitet. Die sexuellen Handlungen mit dem Schnellrestaurant-Besitzer seien zunächst einvernehmlich gewesen, sagte ein Gerichtssprecher. Als die Situation plötzlich eskalierte, wollten die Mädchen den 36-Jährigen mit Pfefferspray außer Gefecht setzen. Die 16-Jährige stieß zudem mit einem Messer auf ihn ein, verletzte ihn zunächst aber nicht tödlich.
Erst als sich das Geschehen in einen Nebenraum verlagerte, versetzte das Mädchen dem Imbiss-Besitzer die tödlichen Stiche in die Brust. Die Messerattacke war nach Auffassung des Gerichts zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht mehr nötig. Die Mädchen hätten zum Beispiel einfach weggehen können, sagte der Sprecher.
Der 36-jährige Mann verblutete, nur mit einer Unterhose bekleidet, auf einem Innenhof hinter dem Imbiss. Die beiden Mädchen waren nach der Tat auf die Straße gelaufen und hatten um Hilfe gerufen.
Quelle: Messerattacke: 16-Jährige wegen tödlicher Messerstiche zu 4 Jahren Haft verurteilt - Aus aller Welt - FOCUS Online (http://www.focus.de/panorama/welt/messerattacke-16-jaehrige-wegen-toedlicher-messerstiche-zu-4-jahren-haft-verurteilt-_aid_329953.html)
ich halte das Urteil für total falsch! Das Mädchen hätte freigesprochen werden müssen. Wenn eine erwachsene Person etwas mit Minderjährigen anfängt dann ist das ein Verbrechen, erst recht der Versuch einer Vergewaltigung! Vor Gericht wäre derjenige nur kurz ins Gefängnis gekommen. So hat er seine gerechte Strafe erhalten.
Wenn ich nicht jeder Schlägerei und jedem Kampf aus dem Weg gehe und dann ne Waffe mitnehmen würde, dann würde ich die auch einsetzen. Würde eher jemand erschießen (hab nur keine Waffe) als mich zusammenschlagen lassen!
Zitat eines Kumpels:
Es gibt so viele Idioten und so wenige Kugeln!
Mfg Dagon