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View Full Version : Urteil: IP von Filesharern darf nicht verfolgt werden



fromas
29.07.07, 11:07
Das Amtsgericht (AG) Offenburg in Baden-Württemberg hat einen weitreichenden Beschluss getroffen: Dem Urteil vom 20. Juli zufolge hat das Gericht wegen "offensichtlicher Unverhältnismäßigkeit" entschieden, dass die IP-Adresse eines Tauschbörsennutzers nicht zurückverfolgt werden darf. Dem Prozess liegt eine entsprechende Anfrage der Staatsanwaltschaft bei einem Provider zu Grunde, die das Gericht nun ablehnte. Die Anfrage sei unzulässig, da die Tat der Bagatellkriminalität zuzuordnen sei. Der Beschuldigte wurde verdächtigt, mindestens zwei, möglicherweise aber auch weitere MP3-Dateien zum Herunterladen verfügbar gemacht zu haben. Einen Schaden für die Musikindustrie konnte das Gericht nicht feststellen. "Schon aus Gründen der Logik" scheide ein tatsächlicher Schaden aus, heißt es.

:warn:UNBEDINGT Weiterlesen auf Onlinekosten.de (http://www.onlinekosten.de/news/artikel/26385/0/Urteil:_IP_von_Filesharern_darf_nicht_verfolgt_wer den):warn:

Codeman
29.07.07, 15:12
das finde ich doch mal schön :). Endlich denken die Gerichte auch mal logisch und lassen kleine Fische inruhe und stellen die nicht mit den Leuten die es verkaufen oder im grossen Stile sharen gleich.

Rebound
29.07.07, 19:24
Schön das mal endlich ein Urteil für die Filesharer ausfällt. Lange Zeit sah es so aus als wenn es immer schlimmer werden würde für uns. Die Gesetze wurden verschärft, Anklagen wurden zu tausenden erhoben und Geldstrafen wurden verteilt.

Im Prinzip wäre es auch nur fair wenn sowas verboten wird. Aber ich denke durch dieses Urteil werden wir uns keine Gedanken mehr machen müssen ob jetzt auf einem Tracker, oder woanders ein Polizist etc... IP´s sammelt.

Wir können nur hoffen das dieses Urteil nicht bald wieder gekippt wird. :wink2:

Mfg

Rebound

-Rayen-
29.07.07, 19:52
Das wird auf jeden fall wieder gekippt , oder glaubst du die Kanzleien lassen sich dieses lukrative Geschäft versauen durch einen einzigen Richter , wo doch so viele anders entschieden haben. Wir müssen uns genau so viele Sorgen machen wie vor diesem urteil. (Also bei vielen keine :wink:)
mfg Rayen

Codeman
30.07.07, 00:46
http://www.wbe-law.de/news/it-telekommunikationsrecht/259/filesharing-urteil-des-ag-offenburg-im-volltext/

hier ist zu dem Urteil noch mal alles genau erklärt.


Ganz allgemein scheidet schon aus Gründen der Logik ein tatsächlicher Schaden aus. Es mag sein, dass kommerzielle Anbieter von Musikdateien im Einzelfall einen Euro für das legale Her-unterladen eines Stückes verlangen. Im vorliegenden Fall sind diese sogar für weniger als 10 Cent zu haben. Indes verhält es sich hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würden. Selbst wenn also ein einzelner Download durch einen Dritten bekannt wäre, hieße das nicht, dass den Anzeigeerstattern auch nur ein legaler Käufer fehlen würde. Ohnehin beschäftigt sich die Argumentation der Anzeigeerstatter, insbesondere mit der Berufung auf die Untersuchung des Fraunhofer Institutes, aber auch mit der Schilderung des erklärten Zieles, international im Rahmen einer konzertierten Aktion gegen private Tauschbörsen vorzugehen, eher mit den tat-sächlichen oder vermuteten volkswirtschaftlichen Schäden weltweit und dem damit zusammen-hängenden Gebaren der Medienindustrie, als mit dem messbaren strafrechtlichen Gehalt des zur Beurteilung anstehenden Einzelfalles.


Im Rahmen der Erörterung der Schwere des Tatvorwurfes muss auch gesehen werden, dass der unbekannte Täter nicht nur nicht gewerbsmäßig handelt, sondern bei dem Bereitstellen zum Upload auch keinerlei finanzielle Vorteile für sich realisiert, da das Bereithalten der oben ge-nannten Musicfiles zum Upload kostenlos geschieht. Auch dies spricht für das geringe Gewicht der Straftat.