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View Full Version : Politik: Entschädigung für Straftäter



Snitlev
20.09.13, 10:19
Karlsruhe - Nun ist es auch in letzter Instanz entschieden: Straftäter, die menschenrechtswidrig in Sicherungsverwahrung eingesperrt waren, haben einen Entschädigungsanspruch auf 500 Euro pro Monat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat vier Sexualstraftätern Ansprüche zwischen 49 000 und 73 000 Euro gegen das Land Baden-Württemberg zugesprochen. Sie waren nach Ablauf ihrer Haftstrafen weitere 18 bis 22 Jahre wegen anhaltender Gefährlichkeit in Sicherungsverwahrung genommen worden. Erst nach dem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kamen sie frei. Nach Angaben aus Justizkreisen haben nun bundesweit 70 bis 80 entlassene Straftäter Anspruch auf Entschädigung. (Az: III ZR 405 bis 408/12) Das Menschenrechtsgericht hatte 2009 moniert, dass die Höchstfrist der Sicherungsverwahrung gestrichen worden ist, weshalb auch die davor Verurteilten länger in Haft bleiben mussten. Diese rückwirkende Verlängerung verletzte die Menschenrechtskonvention. Dem schloss sich 2011 das Bundesverfassungsgericht an. Damit, so stellte der BGH-Vizepräsident Wolfgang Schlick fest, sei klar gewesen, dass die betroffenen Häftlingen entschädigt werden müssten. Juristisch war vor dem BGH nur noch offen, ob das Land oder der Bund zahlen muss. Laut BGH ist entscheidend, wer die Hoheitsgewalt für den rechtswidrigen Entzug der Freiheit ausgeübt hat. Das sei in diesem Fall das Landgericht Freiburg gewesen.


Quelle: Entschädigung für Straftäter - sueddeutsche.de (http://www.sueddeutsche.de/k5V38j/1544531/Entschaedigung-fuer-Straftaeter.html)

Hier wird immer nur alles für die Täter getan, aber was wird für die Opfer getan?

Bei aller Gerechtigkeit, wer garantiert uns dass diese Täter nicht wieder straffällig werden denn sie sind ja nicht umsonst wegen anhaltender Gefährlichkeit zu Recht in Sicherheitsverwahrung gelandet. Aber dieses Risiko der potenziellen Gefahr ist vorhanden und sollte jemand wieder rückfällig werden, wer übernimmt dann dafür die Verantwortung?

Diese Entschädigungen sollten in erster Linie die Opfer erhalten anstatt den Täter für ihre Taten noch zu belohnen.

Das ist Europa: Täterschutz kommt vor Opferschutz...

mfg

Instab
21.09.13, 20:58
das sind getrennte sachen. person X wurde zu unrecht zu lange festgehalten = entschädigung.
auch ein verurteilter straftäter hat rechte.

Snitlev
21.09.13, 21:01
das sind getrennte sachen. person X wurde zu unrecht zu lange festgehalten = entschaedigung.
auch ein verurteilter straftaeter hat rechte.

Leider...

Aber trotzdem ist es eine Farce für die Opfer!

Instab
22.09.13, 23:45
Leider...

Aber trotzdem ist es eine Farce für die Opfer!

natürlich, den opfern wird es schwerfallen das neutral zu sehen

supermarrioh
23.09.13, 01:58
Irgendwann ist die Strafe abgesessen, danach ist man rehabilitiert.
Wäre dem nicht so, wäre unser Rechtssystem eine Farce.

leus
23.09.13, 10:40
Leider...

Aber trotzdem ist es eine Farce für die Opfer!
Es wäre eine Farce für die Opfer, in dem Fall die Straftäter wenn es nicht so wäre. Stell dir mal vor man sperrt dich 18 Jahre lang grundlos ein und sagt im Nachhinein nur "Ja, war wohl ein Fehler. Tut uns leid." Die Entschädigung ist in dem Fall nur angebracht, man kann nicht für jede Untat (zwar für manche aber nicht alle) lebenslang als Mensch zweiter Klasse behandelt werden.

Hush
23.09.13, 13:30
Stell dir mal vor man sperrt dich 18 Jahre lang grundlos ein und sagt im Nachhinein nur "Ja, war wohl ein Fehler. Tut uns leid."

war mein gedanke. leus war schneller. habe nochmal die nuancen etwas verädert.

Se7Ven
23.09.13, 21:24
Ein Rechtssystem ist auch immer nur so gut/effizient wie die Richter/Rechtsanwälte und Kripo die Beweise Zeugen/Fakten/Indizien zusammenstellen um einen Straftäter zu überführen .....tragisch das hierbei Fehlurteile entstehen allerdings ist dieses nur Menschlich.

Dramatisch und ungerecht sind diese Fehlurteile allemal weil hier Täter keine Täter sind sondern vielmehr hilflos der "Willkür" ausgelieferte Opfer des Systems werden....

Menschen begehen Fehler und Gerechtigkeit ist ein zentraler Grundsatz innerhalb unsrer Existenz des menschlichen Zusammenlebens.

Gerechtigkeit jedoch ist Perspektivisch sehr differenziert abhängig von der Kultur/Politik und Geschichte zu betrachten..

der Ungerechtigkeit fallen nicht selten auch die sozial finanziell schwachen Menschen zum opfer...unser bestehendes demokratisches Rechtssystem ist sichtlich bemüht um einen gerechten Täter/Opferschutz zu etablieren.

Snitlev
26.09.13, 06:28
Das war früher die KINDERSCHÄNDER STRAFE!

http://www.sb-innovation.de/attachment.php?attachmentid=14321

und bei uns in der heutigen Zeit werden sie noch entschädigt...

mfg

Hush
26.09.13, 18:07
Stell dir mal vor man sperrt dich 18 Jahre lang grundlos ein und sagt im Nachhinein nur "Ja, war wohl ein Fehler. Tut uns leid."


war mein gedanke. leus war schneller. habe nochmal die nuancen etwas verädert.

die frage war im kontext wohl untergegangen

Se7Ven
26.09.13, 22:40
Die Täter sind Menschen aber nicht grundlos Täter und das bedeutet hinsichtlich dieser Menschen es gibt für dieses Verhalten eine objektive Ursache sie sind "pathologisch/obsessiv/krank" .....diese Erklärung/ Fakten/Umstände helfen natürlich den traumatisierten Opfern nicht.

Allerdings unschuldig als Bürger von der Justiz verurteilt zu werden und im Gefängnis dahinvegetieren sollte entsprechend der inhaftierten Zeit eine finanzielle Wiedergutmachung erfahren.

Traumatisierte Opfer haben die Option in unterschiedlichen Gruppen ihr erfahrenes Leid/Traumata professionell aufzuarbeiten und sich mit anderen Menschen über ihre Erfahrungen/Emotionalität hilfreich auszutauschen.

Bei den Sexualstraftätern wird die Priorität/Fokus/Schwerpunkt während der Therapie auf die Triebkontrolle/Pharmakologisch unterstützt gelegt und begleitend/parallel aber nicht weniger entscheidend die konzentrierte Arbeit an der Persönlichkeit/Gruppentherapie...

Snitlev
27.09.13, 06:15
Bei meinen Aussagen beziehe ich mich nur auf Täter die zweifelslos zu 100% Täter sind!

mfg

Instab
28.09.13, 04:16
Das war früher die KINDERSCHÄNDER STRAFE!
ohja die gute alte zeit ...
wo hexen verbrannt wurden, leuten die zunge herausgeschnitten wurde weil ihre aussage einem hohen geistlichen nicht passte oder natürlich der immer beliebte folterknast in den jeder kommen konnte durch einen dummen zufall. nicht zu vergessen auch die exzellente hygienische und medizinische lage zu jener zeit und die ausgeprägten bürgerrechte. reisefreiheit und hervorragende arbeitsbedingungen runden das gesamtbild passend ab.

achja, die gute alte zeit ...

Se7Ven
28.09.13, 19:07
ohja die gute alte zeit ...
wo hexen verbrannt wurden, leuten die zunge herausgeschnitten wurde weil ihre aussage einem hohen geistlichen nicht passte oder natuerlich der immer beliebte folterknast in den jeder kommen konnte durch einen dummen zufall. nicht zu vergessen auch die exzellente hygienische und medizinische lage zu jener zeit und die ausgepraegten buergerrechte. reisefreiheit und hervorragende arbeitsbedingungen runden das gesamtbild passend ab.

achja, die gute alte zeit ...

Genau...damals in der Vergangenheit wurde noch oftmals willkürlich am Menschen experimentiert und Patienten wie in Tierversuchen als Objekte der Wissenschaft/einer Ideologie behandelt ....siehe dazu auch das unmenschliche Verbrechen (20. April 1945 )an den jüdischen Kindern der ehemaligen Schule am Bullenuser Damm.

ein interessanter Artikel

Deutsches Ärzteblatt: Psychiatrie-Geschichte: Wendepunkt 1968 (24.12.2001) (http://www.aerzteblatt.de/archiv/29920/Psychiatrie-Geschichte-Wendepunkt-1968)