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View Full Version : Richter sieht Grenzen beim Rauchen in Wohnungen



Snitlev
06.07.13, 09:42
Düsseldorf (dpa) - Raucher müssen nun auch beim Qualmen in den eigenen vier Wänden mit rechtlichen Problemen rechnen. Ein Düsseldorfer Richter hat die fristlose Kündigung der Mietwohnung eines starken Rauchers als gerechtfertigt eingestuft.


Dessen Klage dagegen habe kaum Erfolgschancen, befand der Richter des Amtsgerichts und lehnte Prozesskostenhilfe für den Raucher ab.
Dem 74-jährigen Raucher war das Mietverhältnis nach 40 Jahren gekündigt worden. Die Vermieterin begründete dies mit der nicht hinnehmbaren Geruchsbelästigung für die anderen Hausbewohner. Sie hatte den langjährigen Mieter mehrfach abgemahnt und aufgefordert, in der Wohnung weniger zu rauchen.
Die Kündigung hält der Amtsrichter angesichts "der veränderten Beurteilung der Gefahren des Passivrauchens" für berechtigt, teilte ein Gerichtssprecher mit. Die schutzwürdigen Interessen Dritter seien höher zu bewerten als die Gewohnheitsrechte des rauchenden Mieters. Am 24. Juli soll der Fall vor dem Amtsgericht Düsseldorf verhandelt werden (Az: 24 C 1355/13).
Bislang gilt das Rauchen in der eigenen Wohnung als höchstrichterlich geschützte persönliche Freiheit. Der Bundesgerichtshof ließ aber 2006 und 2008 ausdrücklich offen, ob "exzessives Rauchen" - das schon nach kurzer Mietzeit eine Renovierung nötig macht - als vertragswidrige Nutzung angesehen werden kann. Wenn die Wohnung durch das Qualmen regelrecht beschädigt werde und Schönheitsreparaturen zur Beseitigung nicht mehr ausreichen, komme ebenfalls eine Schadensersatzpflicht in Betracht.
Wenn der Rauch andere in ihren Wohnungen belästigt, sind deren Rechte tangiert: "Das ist so ähnlich wie beim Grillen", sagte der Geschäftsführer der Düsseldorfer Mietervereins, Eckehard Breuch, der "Westdeutschen Zeitung". "Das ist auch grundsätzlich erlaubt, man darf aber nicht benachbarte Wohnungen verräuchern."

Quelle: Rauchen in Mietwohnung kann zu fristloser Kündigung führen (http://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_64338370/rauchen-in-mietwohnung-kann-zu-fristloser-kuendigung-fuehren.html)

Beim Grillen habe ich ja noch Verständnis, wenn ich zb. den Balkon über ihn hätte aber beim Rauchen? Viele gehen doch extra schon auf den Balkon um die Wohnung nicht zu verpesten mit dem Gestank.
Also selbst als Nichtraucher kann ich dieses Urteil nicht nachvollziehen, denn wenn wir jetzt so kleinlich weiter ticken, dürfen wir ja bals nicht mehr kochen, Backen ectr. da sich ja evtl. die Nachbarn auch über diese Düfte aufregen könnten.

Deutsche Bürokratie gepaart mit schwachsinnigen schwammigen Urteilen...

mfg

leus
06.07.13, 10:55
Also selbst als Nichtraucher kann ich dieses Urteil nicht nachvollziehen, denn wenn wir jetzt so kleinlich weiter ticken, dürfen wir ja bals nicht mehr kochen, Backen ectr. da sich ja evtl. die Nachbarn auch über diese Düfte aufregen könnten.

Deutsche Bürokratie gepaart mit schwachsinnigen schwammigen Urteilen...

Nicht nur dort. Es gibt doch für alles Mögliche immer strengere und "sicherere" Gesetze und im Endeffekt vor allem bei so kleinkarierten Sachen geht dadurch nach und nach immer mehr Lebensqualität und das Gefühl von Freiheit verloren.

Snitlev
01.08.13, 17:05
Urteil zur Kündigung eines Rauchers

Friedhelm Adolfs ist nach Helmut Schmidt der berühmteste Raucher Deutschlands. Ihm wurde die Wohnung gekündigt. Zu Recht? Da es um grundlegende Fragen geht, könnte es zu einem höchstrichterlichen Verfahren kommen.



Einem Kettenraucher kann die Wohnung gekündigt werden, wenn er mit seinem Qualm die Nachbarn belästigt. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf am Mittwoch entschieden. Der Gesundheitsschutz der Nachbarn habe Vorrang vor der freien persönlichen Entfaltung des Rauchers, entschied das Amtsgericht. Damit hat der nach Helmut Schmidt berühmteste Raucher Deutschlands, Friedhelm Adolfs (75), den Prozess gegen seine Vermieterin vorläufig verloren. Der Rentner will in Berufung gehen. Da der Fall für hitzige Debatten sorgt und darüber hinaus fundamentale und letztlich ungeklärte Rechtsfragen aufwirft, scheint sogar der Gang nach Karlsruhe sehr wahrscheinlich zu sein.
Raucher Friedhelm Adolfs soll über das Treppenhaus gelüftet haben
Dem Mieter und ehemaligen Hausmeister Adolfs war nach 40 Jahren seine einstige Dienstwohnung und jetzige private Mietwohnung gekündigt worden. Die Vermieterin gab an, der Rentner habe seine Wohnung über das Treppenhaus gelüftet, in letzter Zeit die Rollläden nicht mehr hochgezogen, geschweige denn die Fenster geöffnet. Beschwerden und Abmahnungen habe er ignoriert. Ein Mieter im Haus habe sogar mit Kündigung gedroht. Adolfs bestreitet das. Nur einer im Haus habe sich beschwert, außerdem sei seine Eingangstür undicht, deshalb dringe Rauch ins Treppenhaus. Aber diese Gegenargumente hatte seine Anwältin in dem Kündigungsprozess nach Ansicht des Amtsrichters zu spät vorgebracht, dem aktuellen Urteil ging also keine Beweisaufnahme voraus.

Quelle: Urteil zur Kündigung eines Rauchers: Muss Karlsruhe entscheiden? - Welt - Tagesspiegel (http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/urteil-zur-kuendigung-eines-rauchers-muss-karlsruhe-entscheiden/8576608.html)

Letztendlich wird wohl Karlsruhe darüber entscheiden, aber ich kann das Urteil verstehen.
Mir ist es egal was jemand in seinen 4 Wänden betreibt, solange er damit keine anderen belästigt und das war hier ganz klar der Grund zu diesem Urteil...

mfg

Se7Ven
01.08.13, 20:44
Im Prinzip könnten beide Lager/Seiten/Parteien verantwortungsvoll und verständnisvoll miteinander umgehen gemeinsam rücksichtsvoll Leben ....ohne eine Einschränkung der Freiheit und Persönlichkeitsentfaltung/Privatsphäre folglich keine Diskriminierung.

PS: Haben wir Menschen auf diesem Planeten keine anderen Sorgen und sind andere Bereiche realistisch betrachtet nicht existenziell bedrohlicher ...Politik/Umwelt.

LongbowArcher
05.08.13, 12:59
Wenn der Raucher das Treppenhaus derart mit seinem Rauch durchzieht, so dass dieser auch in die übrigen Wohnungen gelangt, ist solch ein Urteil absolut gerechtfertigt. Rauchen ist und bleibt gesundheitsschädlich, auch für Nichtraucher. Wenn ich durch den Raucher gezwungen bin, diesen Mist einzuatmen, hört die Freiheit des Einzelnen eben auf. Der obige Mieter wurde hier (trotz des Verfahrensfehlers) aber zurecht gekündigt. Es gab vorher genügend Abmahungen seitens der Vermieterin.

Instab
05.08.13, 18:02
PS: Haben wir Menschen auf diesem Planeten keine anderen Sorgen und sind andere Bereiche realistisch betrachtet nicht existenziell bedrohlicher ...Politik/Umwelt.

das frage ich mich auch. es scheint aber leider sehr beliebt zu sein, mit steigender tendenz, den anderen vorzuschreiben was sie zu tun oder zu lassen haben. bedenklicher weise mit rechtlichem rückhalt national sowie seitens der EU.
besonders wenn es um dinge geht die als vergnügung einstufbar sind scheint der eifer extra stark ... die blockwartmentalität hält sich leider hartnäckig

Se7Ven
05.08.13, 20:55
Wenn der Raucher das Treppenhaus derart mit seinem Rauch durchzieht, so dass dieser auch in die übrigen Wohnungen gelangt, ist solch ein Urteil absolut gerechtfertigt. Rauchen ist und bleibt gesundheitsschädlich, auch für Nichtraucher. Wenn ich durch den Raucher gezwungen bin, diesen Mist einzuatmen, hört die Freiheit des Einzelnen eben auf. Der obige Mieter wurde hier (trotz des Verfahrensfehlers) aber zurecht gekündigt. Es gab vorher genügend Abmahungen seitens der Vermieterin.

Logisch es sind klare unumstößliche Fakten/Gesundheitsschädlich....ganz deiner Meinung in solchen Extremfällen rechtlich angebracht und deshalb ist meiner Ansicht nach eine Generalisierung des "bösen uneinsichtigen Rauchers"so gefährlich...

Wollen wir Menschen das Leben nicht alle generell gemeinsam oder individuell in Freiheit genießen können ohne permanent mit Repressalien rechnen zu müssen....eine Option wäre frühzeitig in die Kommunikation zu gehen.

PS:In manchen Fällen hilft ein simples/einfaches Gespräch miteinander und ein konkreter Appell an die Vernunft das Verantwortungsbewusstsein der rauchenden Person