PDA

View Full Version : Landgericht Düsseldorf: dDoS-Angriffe sind strafbar



Snitlev
14.06.11, 14:40
Wer durch dDoS-Angriffe (distributed Denial of Service) Online-Wettportale von Unternehmen lahmlegt, macht sich dadurch nach Paragraf 303b des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf laut dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. März 2011 (Az.: 3 KLs 1/11).




Der Angeklagte des Verfahrens hatte einen Plan entwickelt, mittels eines Bot-Netzes die Webseiten einzelner Pferdewetten-Anbieter lahmzulegen, sollten diese nicht auf Zahlungsaufforderung positiv reagieren. Bei einem russischen Provider mietete er deshalb Anfang Juni 2010 Serverkapazität zu einem Preis von 65 US-Dollar monatlich an. Daraufhin schrieb er insgesamt sechs Wettanbieter an und verlangte die Zahlung von bis zu 2.500 Euro. Sofern man seinen Forderungen nicht nachkommen würde, kündigte der Angeklagte an, die Firmenseiten an besonders umsatzstarken Tagen mittels dDos-Attacken lahmzulegen. Um seine Fähigkeiten nachzuweisen, griff er sämtliche der Wettangebote zumindest vorübergehend an und sorgte so für Umsatzverluste bei den Anbietern. Drei der Unternehmen zahlten daraufhin eine Summe von insgesamt 5.000 Euro.



weiterlesen: Landgericht Düsseldorf: dDoS-Angriffe sind strafbar | heise Security (http://www.heise.de/security/meldung/Landgericht-Duesseldorf-dDoS-Angriffe-sind-strafbar-1259530.html)

Es war ja abzusehen das es für diese dDoS-Attacken nur dieses Urteil in Frage kam, und nun haben wir es amtlich...

mfg

v6ph1
14.06.11, 15:46
Logisch und absehbar.

Nur werden es die Ermittlungsbehörden nicht immer so einfach haben, die Täter zu fangen.
Auch muss man hier zwischen dem Auslöser und den beteiligten PCs unterscheiden.
Ein Großteil der Rechner sind unfreiwillig Teil eines Botnetzes (weil die Nutzer unfähig sind, ihren PC abzusichern).
Und die eigentlichen Hintermänner verstecken sich über ein Geflecht von Proxyservern.

Und dann stellt sich die Frage, wie soll man zwischen dDoS und großer Beliebtheit unterscheiden können?
Dank schlecht programmierter Webseiten ist das Zugriffsmuster oftmals ähnlich.

mfg
v6ph1